Weitere Entscheidung unten: BFH, 21.03.2007

Rechtsprechung
   BFH, 21.03.2007 - XI B 125/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,18415
BFH, 21.03.2007 - XI B 125/06 (https://dejure.org/2007,18415)
BFH, Entscheidung vom 21.03.2007 - XI B 125/06 (https://dejure.org/2007,18415)
BFH, Entscheidung vom 21. März 2007 - XI B 125/06 (https://dejure.org/2007,18415)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 129

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2
    NZB: Rechtsfortbildung

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung der Revisionszulassungsgründe (hier: Ansatz von Korrekturposten bei Wechsel der Gewinnermittlungsart)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1333
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 23.08.1995 - IV B 78/94

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage über die Art und Weise der Ausübung des

    Auszug aus BFH, 21.03.2007 - XI B 125/06
    Dementsprechend hat der IV. Senat des Bundesfinanzhofs mit Beschluss vom 23. August 1995 IV B 78/94 (BFH/NV 1996, 119) entschieden, dass die Frage, welchem Jahr der so genannte Übergangsgewinn oder Übergangsverlust zuzurechnen ist, nicht von grundsätzlicher Bedeutung ist.
  • BFH, 23.11.2022 - VI R 31/20

    Übergang der Gewinnermittlung von der Einnahmen-Überschussrechnung zur

    Vielmehr resultieren sie aus dem zwischen zwei Wirtschaftsjahren stattfindenden Wechsel der Gewinnermittlungsart und werden lediglich aus Praktikabilitätsgründen dem laufenden Gewinn des ersten Wirtschaftsjahres nach dem Übergang zugerechnet, obwohl sie nicht Bestandteil dieses Gewinns sind (vgl. BFH-Beschluss vom 21.03.2007 - XI B 125/06, BFH/NV 2007, 1333).
  • BFH, 31.03.2009 - X B 4/08

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Es fehlt die notwendige und naheliegende Auseinandersetzung mit den Argumenten des BFH, insbesondere mit dessen Argumentation in dem Beschluss vom 21. März 2007 XI B 125/06 im Parallelverfahren des Klägers wegen des Gewinnfeststellungsbescheides 1994 (BFH/NV 2007, 1333).
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Rechtsprechung
   BFH, 21.03.2007 - XI B 163/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16728
BFH, 21.03.2007 - XI B 163/06 (https://dejure.org/2007,16728)
BFH, Entscheidung vom 21.03.2007 - XI B 163/06 (https://dejure.org/2007,16728)
BFH, Entscheidung vom 21. März 2007 - XI B 163/06 (https://dejure.org/2007,16728)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 § 116 Abs. 3 S. 3
    NZB: Begründungsfrist

  • datenbank.nwb.de

    Keine Berücksichtigung von vorgetragenen Darlegungen nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist; Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1333
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.01.2006 - XI B 44/05

    Grundsätzliche Bedeutung, Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung

    Auszug aus BFH, 21.03.2007 - XI B 163/06
    Darüber hinaus ist auf die Bedeutung der Klärung der konkreten Rechtsfrage für die Allgemeinheit einzugehen (BFH-Beschluss vom 12. Januar 2006 XI B 44/05, BFH/NV 2006, 1107, m.w.N.).
  • BFH, 31.01.2003 - IX B 174/02

    NZB; Sicherung der Einheitlichkeit der Rspr.; Divergenz

    Auszug aus BFH, 21.03.2007 - XI B 163/06
    Die Vorentscheidung weicht nicht von der Rechtsprechung des BFH ab und enthält auch keinen offensichtlichen (materiellen oder formellen) Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 2003 IX B 174/02, BFH/NV 2003, 649; vom 8. Januar 2004 V B 37-39, 57/03, BFH/NV 2004, 829, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 30.09.2005 - XI B 140/04

    Schulgeld - Sonderausgabenabzug

    Auszug aus BFH, 21.03.2007 - XI B 163/06
    Im Hinblick darauf, dass der BFH sich schon mehrfach mit der Frage der Auslegung des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG befasst hat (vgl. BFH-Beschluss vom 30. September 2005 XI B 140/04, BFH/NV 2006, 285; Schmidt/Heinicke, EStG, 25. Aufl., § 10 Rz 170, m.w.N.), hätte die Klägerin darlegen müssen, weshalb eine erneute Entscheidung des BFH für geboten gehalten wird.
  • BFH, 21.03.2006 - X B 94/05

    NZB: Rüge von Verfahrensmängeln; Einhaltung der Begründungsfrist

    Auszug aus BFH, 21.03.2007 - XI B 163/06
    Die --nach Ablauf der Begründungsfrist-- vorgetragenen Darlegungen sind nicht zu berücksichtigen, da es sich nicht um bloße Erläuterungen und Ergänzungen des bisherigen Vortrags handelt (BFH-Beschluss vom 21. März 2006 X B 94/05, BFH/NV 2006, 1142).
  • BFH, 30.07.2007 - XI B 11/07

    Honorar eines Rechtsanwalts nur ausnahmsweise tarifbegünstigte Vergütung für eine

    Hat der Bundesfinanzhof (BFH) über die Rechtsfrage bereits entschieden, ist zusätzlich auszuführen, weshalb eine erneute Entscheidung des BFH für erforderlich gehalten wird (vgl. BFH-Beschluss vom 21. März 2007 XI B 163/06, BFH/NV 2007, 1333).
  • BFH, 27.09.2007 - I B 61/07

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Ein inhaltliches Eingehen des Klägers auf die maßgebliche Frage findet sich erstmals in dessen Stellungnahme zur Beschwerdeerwiderung des FA; dieser Vortrag ist jedoch nach Ablauf der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde eingegangen und kann deshalb im vorliegenden Verfahren nicht berücksichtigt werden (BFH-Beschluss vom 21. März 2007 XI B 163/06, BFH/NV 2007, 1333).
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