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   BFH, 27.04.2007 - IX B 236/06   

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https://dejure.org/2007,17580
BFH, 27.04.2007 - IX B 236/06 (https://dejure.org/2007,17580)
BFH, Entscheidung vom 27.04.2007 - IX B 236/06 (https://dejure.org/2007,17580)
BFH, Entscheidung vom 27. April 2007 - IX B 236/06 (https://dejure.org/2007,17580)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 155; ; ZPO § 227 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 155; ZPO § 227
    Terminsverlegung

  • datenbank.nwb.de

    Kein Anspruch auf Terminverlegung wegen krankheitsbedingter Unmöglichkeit einer Anreise bei Dunkelheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1522
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 08.04.1998 - VIII R 32/95

    Vorlage an den Großen Senat zu den Anforderungen an eine schlüssige Rüge der

    Auszug aus BFH, 27.04.2007 - IX B 236/06
    a) Lehnt das Gericht den Antrag eines Beteiligten auf Aufhebung oder Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung ab, verstößt es damit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) gegen das Gebot rechtlichen Gehörs nur dann, wenn sich der Beteiligte für dieses Begehren auf erhebliche Gründe i.S. des § 155 FGO i.V.m. § 227 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) berufen kann (BFH-Beschluss vom 8. April 1998 VIII R 32/95, BFHE 186, 102, BStBl II 1998, 676, unter C. I., m.w.N.).
  • BFH, 17.05.2000 - IV B 86/99

    Antrag auf Terminsverlegung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 27.04.2007 - IX B 236/06
    Die Begründung des Klägers, der Verhandlungstermin müsse auf eine spätere Terminstunde gelegt werden, weil er die Fahrt zum Gericht mit dem eigenen PKW wegen einer Augenoperation nicht in der Dunkelheit antreten könne, belegt keine krankheitsbedingte Verhinderung (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2000 IV B 86/99, BFH/NV 2000, 1353, und vom 25. Juli 2005 XI B 155/03, BFH/NV 2005, 2036).
  • BFH, 25.07.2005 - XI B 155/03

    Nichtzulassungsbeschwerde: kurzfristiger Antrag auf Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 27.04.2007 - IX B 236/06
    Die Begründung des Klägers, der Verhandlungstermin müsse auf eine spätere Terminstunde gelegt werden, weil er die Fahrt zum Gericht mit dem eigenen PKW wegen einer Augenoperation nicht in der Dunkelheit antreten könne, belegt keine krankheitsbedingte Verhinderung (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2000 IV B 86/99, BFH/NV 2000, 1353, und vom 25. Juli 2005 XI B 155/03, BFH/NV 2005, 2036).
  • BFH, 25.01.2006 - X B 125/05

    NZB: Verfahrensfehler - Ablehnung der Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 27.04.2007 - IX B 236/06
    Der danach fehlende Nachweis erheblicher Hinderungsgründe berechtigte das FG, in der Sache --in Abwesenheit des ordnungsgemäß geladenen und über die Unbegründetheit seines Vertagungsantrags informierten Klägers-- mündlich zu verhandeln und zu entscheiden (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Januar 2006 X B 125/05, BFH/NV 2006, 806).
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