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   BFH, 28.08.2007 - VII B 68/06   

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https://dejure.org/2007,15511
BFH, 28.08.2007 - VII B 68/06 (https://dejure.org/2007,15511)
BFH, Entscheidung vom 28.08.2007 - VII B 68/06 (https://dejure.org/2007,15511)
BFH, Entscheidung vom 28. August 2007 - VII B 68/06 (https://dejure.org/2007,15511)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 51; ; FGO § 96 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; DRiG § 45 Abs. 2; ; AO § 284 Abs. 1; ; AO § 284 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besetzungsrüge

  • datenbank.nwb.de

    Besetzungsrüge ehrenamtlicher Richter wegen fehlender Vereidigung; Anforderungen an die Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 2242
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.12.1999 - VII B 183/99

    Beweisantrag; Rügeverlust

    Auszug aus BFH, 28.08.2007 - VII B 68/06
    Dies unterlassen zu haben, führt zum Verlust des Rügerechts (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Dezember 1999 VII B 183/99, BFH/NV 2000, 597).
  • BFH, 01.09.2006 - VIII B 81/05

    Divergenz; Zeuge im Ausland

    Auszug aus BFH, 28.08.2007 - VII B 68/06
    Auf die von einem Beteiligten beantragte Beweiserhebung darf das FG --ausnahmsweise-- dann ohne Verstoß gegen das Verbot vorweggenommener Beweiswürdigung verzichten, wenn das Beweismittel untauglich ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 1. September 2006 VIII B 81/05, BFH/NV 2006, 2297, m.w.N.).
  • BFH, 29.06.2006 - VII B 19/06

    Ermessen bei der zusammengefassten Aufforderung zur Abgabe des

    Auszug aus BFH, 28.08.2007 - VII B 68/06
    Ein Hinweis auf ein mögliches Absehen von der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist entbehrlich (Senatsbeschluss vom 29. Juni 2006 VII B 19/06, BFH/NV 2006, 1795, m.w.N.).
  • BFH, 05.07.2005 - VII B 201/04

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

    Auszug aus BFH, 28.08.2007 - VII B 68/06
    Der Vorwurf, das FG habe verkannt, dass das FA angesichts seiner Kenntnis der Vermögenslage des Klägers den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit missachtet habe, stellt eine Rüge in Bezug auf die materiell-rechtliche Würdigung des FG dar und kann daher, ebenso wie andere vom Kläger vorgebrachte Rügen, nicht zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung führen (Senatsbeschluss vom 5. Juli 2005 VII B 201/04, BFH/NV 2005, 1852).
  • BVerwG, 21.10.1980 - 2 WD 17.80

    Disziplinargerichtliches Verfahren gegen Soldaten - Strafgerichtliche

    Auszug aus BFH, 28.08.2007 - VII B 68/06
    Stellt nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 1980 2 WD 17.80 (BVerwGE 73, 78), dem der Senat folgt, nicht einmal die Vereidigung unter Verstoß gegen das Öffentlichkeitsgebot des § 45 Abs. 2 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) einen erheblichen Verfahrensmangel dar, so gilt dies umso mehr für den vom Kläger behaupteten Sachverhalt.
  • BFH, 30.06.2023 - I B 60/22

    Darlegungsanforderungen hinsichtlich Besetzungsrüge

    Soweit der Besetzungsrüge nicht zu entnehmen ist, welcher Besetzungsfehler gerügt wird, genügt das Vorbringen nicht den Darlegungsanforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO (BFH-Beschluss vom 28.08.2007 - VII B 68/06, BFH/NV 2007, 2242).
  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 177/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Dabei wiegt allerdings nicht jeder formale Verstoß bei der Vereidigung so schwer, dass ein absoluter Revisionsgrund anzunehmen ist (vgl BVerwG Urteil vom 21.10.1980 - 2 WD 17/80 - BVerwGE 73, 78; BFH Beschluss vom 28.8.2007 - VII B 68/06 - Juris RdNr 5 zum Verstoß gegen das Öffentlichkeitsgebot bzw die Protokollierungspflicht bei der Vereidigung) .
  • BFH, 22.09.2008 - VII B 215/07

    Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und zuverlässige Kenntnis der

    Wann davon ausgegangen werden kann, dass das FA die Vermögensverhältnisse zuverlässig kennt und was das FG darüber hinaus bei der Prüfung der Ermessensentscheidung des FA zu berücksichtigen hat, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab und ist deshalb einer grundsätzlichen Klärung in einem Revisionsverfahren nicht zugänglich (Senatsbeschluss vom 28. August 2007 VII B 68/06, BFH/NV 2007, 2242, m.w.N.).
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