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   BFH, 15.02.2008 - II B 79/07   

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https://dejure.org/2008,15231
BFH, 15.02.2008 - II B 79/07 (https://dejure.org/2008,15231)
BFH, Entscheidung vom 15.02.2008 - II B 79/07 (https://dejure.org/2008,15231)
BFH, Entscheidung vom 15. Februar 2008 - II B 79/07 (https://dejure.org/2008,15231)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Aussetzung der Vollziehung: Anforderungen an eine Prüfungsanordnung nach § 2 ff SchwarzArbG

  • Judicialis

    GewO § 14; ; SchwarzArbG §§ 2 ff.; ; SchwarzArbG § 22; ; AO § 196; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 1102
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BFH, 18.08.2020 - VII R 34/18

    Übertragung von Prüfungsbefugnissen nach dem MiLoG auf die Zollverwaltung -

    Der Inhalt einer Prüfungsverfügung kann sich insbesondere aus dem mit "Prüfungsverfügung" überschriebenen Schriftstück und einem Begleitschreiben ergeben; beide Schriftstücke zusammen bilden dann den Verwaltungsakt, der auf seine Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 15.02.2008 - II B 79/07, BFH/NV 2008, 1102).
  • FG Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 11 K 544/16

    Anwendbarkeit des Mindestlohngesetzes (MiLoG) auf ausländische

    Sie ist in aller Regel ermessensgerecht, wenn sie dem Gesetzeszweck, d.h. der Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften des MiLoG dient, es sei denn, es lägen Anhaltspunkte für ein unverhältnismäßiges, sachwidriges oder willkürliches Verhalten der Finanzbehörde vor (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. November 2009 - 7 K 7024/07, EFG 2010, 463 unter Hinweis auf das Urteil des BFH vom 21. Juni 1994 - VIII R 54/92, BFHE 174, 397, BStBl II 1994, 678, 679 zu einer Außenprüfung nach den §§ 193 ff. AO; ebenso BFH, Beschluss vom 15. Februar 2008 - II B 79/07, BFH/NV 2008, 1102, der die Grenze für eine Prüfung nach §§ 2 ff. SchwarzArbG ebenfalls im Willkürverbot sieht).
  • FG Hamburg, 20.05.2021 - 4 V 33/21

    Arbeitsschutzkontrollgesetz - Verbot der Arbeitnehmerüberlassung in der

    Sie ist in aller Regel ermessensgerecht, wenn sie dem Gesetzeszweck dient, also der Frage, ob der Betrieb dem sachlichen Geltungsbereich des § 2 Abs. 1 GSA Fleisch unterfällt, und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Anordnung der Prüfung auf einem unverhältnismäßigem, sachwidrigem oder willkürlichem Verhalten der Zollbehörde beruht (in diesem Sinne auch BFH, Beschluss vom 15.02.2008, II B 79/07, juris; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.07.2018, 11 K 544/16, juris).
  • BFH, 18.08.2020 - VII R 35/18

    Übertragung von Prüfungsbefugnissen nach dem MiLoG auf die Zollverwaltung -

    Der Inhalt einer Prüfungsverfügung kann sich insbesondere aus dem mit "Prüfungsverfügung" überschriebenen Schriftstück und einem Begleitschreiben ergeben; beide Schriftstücke zusammen bilden dann den Verwaltungsakt, der auf seine Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 15.02.2008 - II B 79/07, BFH/NV 2008, 1102).
  • FG Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 11 K 2644/16

    Inhaltsgleich mit Urteil des FG Baden-Württemberg vom 17.07.2018 11 K 544/16 -

    Sie ist in aller Regel ermessensgerecht, wenn sie dem Gesetzeszweck, d.h. der Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften des MiLoG dient, es sei denn, es lägen Anhaltspunkte für ein unverhältnismäßiges, sachwidriges oder willkürliches Verhalten der Finanzbehörde vor (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. November 2009 - 7 K 7024/07, EFG 2010, 463 unter Hinweis auf das Urteil des BFH vom 21. Juni 1994 - VIII R 54/92, BFHE 174, 397, BStBl II 1994, 678, 679 zu einer Außenprüfung nach den §§ 193 ff. AO; ebenso BFH, Beschluss vom 15. Februar 2008 - II B 79/07, BFH/NV 2008, 1102, der die Grenze für eine Prüfung nach §§ 2 ff. SchwarzArbG ebenfalls im Willkürverbot sieht).
  • FG Baden-Württemberg, 28.07.2017 - 11 V 2865/16

    Aussetzung der Vollziehung: Rechtmäßigkeit einer Prüfungsverfügung zur Kontrolle

    Sie ist in aller Regel ermessensgerecht, es sei denn, es lägen Anhaltspunkte für ein unverhältnismäßiges, sachwidriges oder willkürliches Verhalten der Finanzbehörde vor (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. November 2009 - 7 K 7024/07, EFG 2010, 463 unter Hinweis auf das Urteil des BFH vom 21. Juni 1994 - VIII R 54/92, BFHE 174, 397, BStBl II 1994, 678, 679 zu einer Außenprüfung nach den §§ 193 ff. AO; ebenso BFH, Beschluss vom 15. Februar 2008 - II B 79/07, BFH/NV 2008, 1102, der die Grenze für eine Prüfung nach §§ 2 ff. SchwarzArbG ebenfalls im Willkürverbot sieht).
  • FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2009 - 7 K 7024/07

    Kontrollen gegen Schwarzarbeit ohne schriftliche Ankündigung

    Soweit diese Frage in einem veröffentlichten Judikat angesprochen worden ist, spielte sie im entschiedenen Fall keine streitentscheidende Rolle und wurde daher offen gelassen (BFH, Beschluss vom 15. Februar 2008 - II B 79/07 - BFH/NV 2008, 1102, 1103).
  • FG Münster, 26.09.2019 - 9 V 1280/19

    Verfahrensrecht - Zur Aussetzung der Vollziehung einer Prüfungsverfügung des

    Dieser Verwaltungsakt setzt sich zusammen aus dem mit "Prüfungsverfügung" überschriebenen Schriftstück und dem Anschreiben vom selben Tage, soweit darin der Umfang der beabsichtigten Prüfung in Bezug auf den Arbeitnehmer X und den Prüfungszeitraum (1.6. bis 10.7.2018) konkretisiert wird (vgl. zur Würdigung von zwei Schreiben als Teile eines einheitlichen Verwaltungsakts in vergleichbaren Fällen: BFH-Beschluss vom 15.2.2008 - II B 79/07, BFH/NV 2008, 1102; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.7.2017 - 11 V 2865/16, juris; Hessisches FG, Beschluss vom 7.11.2018 - 7 V 476/18, juris).
  • FG Sachsen-Anhalt, 08.06.2020 - 3 V 1103/19

    Aussetzung der Vollziehung: Anwendbarkeit des MiLoG auf ausländische

    Gegenstand des Antragsverfahrens sowie des entsprechenden unter dem Az. 3 K 1100/19 bei Gericht anhängigen Hauptsacheverfahrens ist nach Auffassung des Senats ein Verwaltungsakt, der sich zusammensetzt aus dem mit "Prüfungsverfügung" überschriebenen Schriftstück vom 30. August 2016 und dem Anschreiben vom selben Tag, soweit darin der Umfang der beabsichtigten Prüfung in Bezug auf den genannten Arbeitnehmer und den Prüfungszeitraum konkretisiert wird (so BFH-Beschluss vom 15. Februar 2008 II B 79/07, BFH/NV 2008, 1102; Hessisches FG, Beschluss vom 7. November 2018 7 V 476/18, TranspR 2019, 242; FG Münster, Beschluss vom 26. September 2019 9 V 1280/19 AO, EFG 2020, 294).
  • FG Hamburg, 12.12.2022 - 4 K 17/21

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage nach dem GSA Fleisch (juris-Abkürzung:

    Die Prüfungsanordnung ist in aller Regel bereits dann ermessensgerecht, wenn sie der Aufklärung der Frage dient, ob der Betrieb dem sachlichen Geltungsbereich des § 2 Abs. 1 GSA Fleisch unterfällt, und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Anordnung der Prüfung auf einem unverhältnismäßigen, sachwidrigen oder willkürlichen Verhalten der Zollbehörde beruht (FG Hamburg, Beschluss vom 20. Mai 2021, 4 V 33/21, Rn. 89, juris; BFH, Beschluss vom 10. Februar 2022, VII B 85/21, BFH/NV 2022, 514, Rn. 44; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. September 2022, 11 V 1731/21, juris, Rn. 72; für Prüfungsanordnungen nach § 20 MiLoG BFH, Urteil vom 18. August 2020, VII R 34/18, BFH/NV 2021, 914, Rn. 98; Beschluss vom 15. Februar 2008, II B 79/07, juris; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 2018, 11 K 544/16, juris).
  • FG Hessen, 07.11.2018 - 7 V 476/18

    Aussetzung der Vollziehung einer Prüfungsverfügung nach dem Mindestlohngesetz

  • FG Sachsen, 23.08.2018 - 4 V 1019/18

    Aussetzung der Vollziehung der Prüfungsverfügung der Zollverwaltung (hier:

  • FG Hamburg, 21.09.2011 - 4 V 148/11

    Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Prüfungsverfügung nach § 2 SchwarzArbG

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