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   BFH, 10.10.2007 - X B 45/07   

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https://dejure.org/2007,14878
BFH, 10.10.2007 - X B 45/07 (https://dejure.org/2007,14878)
BFH, Entscheidung vom 10.10.2007 - X B 45/07 (https://dejure.org/2007,14878)
BFH, Entscheidung vom 10. Oktober 2007 - X B 45/07 (https://dejure.org/2007,14878)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 96
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 31.05.2005 - X R 26/04

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen; Surrogation eines ertraglosen

    Auszug aus BFH, 10.10.2007 - X B 45/07
    Ausreichend sei vielmehr, dass die Vertragsparteien anlässlich der Übergabe und außerhalb der notariellen Übergabeurkunde ihren übereinstimmenden Willen erklärt hätten, dass die Versorgungsleistungen aus einer ihrer Art nach bestimmten und ausreichend ertragbringenden Wirtschaftseinheit gezahlt werden sollten (BFH-Urteil vom 31. Mai 2005 X R 26/04, BFH/NV 2005, 1789).

    Es lag nach den im Streitfall gegebenen Umständen auf der Hand, dass es für die Entscheidung des Rechtsstreits nach den von der Rechtsprechung des BFH (vgl. insbesondere BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 1789) entwickelten Grundsätzen möglicherweise darauf ankam, ob die Vermögensübergeberin in die Reinvestition des vom Kläger erzielten Veräußerungserlöses in die Herstellungskosten seines damals im Bau befindlichen Einfamilienhauses eingewilligt hatte.

  • BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus BFH, 10.10.2007 - X B 45/07
    Bei Vermögensübergaben, die --wie im Streitfall-- bereits vor Bekanntwerden des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 12. Mai 2003 GrS 1/00 (BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95) stattgefunden hätten, könne zwar nicht gefordert werden, dass bereits im Übergabevertrag geregelt sei, was mit dem übergebenen Vermögen geschehen solle.
  • BFH, 03.01.2006 - IX B 56/05

    NZB: Ablehnung von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 10.10.2007 - X B 45/07
    Auf die Erhebung eines von einem Beteiligten beantragten Beweises darf das FG im Regelfall nur dann verzichten, wenn es die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsache zugunsten der betreffenden Partei unterstellt, das Beweismittel nicht erreichbar oder die Tatsache nicht rechtserheblich ist (BFH-Beschluss vom 3. Januar 2006 IX B 56/05, BFH/NV 2006, 954, m.w.N.).
  • BFH, 19.05.2008 - V B 29/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und

    aa) Auf die Erhebung eines von einem Beteiligten beantragten Beweises darf das FG im Regelfall nur dann verzichten, wenn es die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsache zugunsten der betreffenden Partei unterstellt, das Beweismittel nicht erreichbar oder die zu beweisende Tatsache nach der materiell-rechtlichen Auffassung des FG nicht rechtserheblich ist (BFH-Beschlüsse vom 3. Januar 2006 IX B 56/05, BFH/NV 2006, 954, und vom 10. Oktober 2007 X B 45/07, BFH/NV 2008, 96).
  • FG München, 24.02.2011 - 11 K 3859/07

    Verwendung des Erlöses aus dem Verkauf des übergebenen Wirtschaftsguts zur

    Nach Ergehen des BFH-Urteils (Az. X B 45/07) vom 10. Oktober 2007 befindet sich der Rechtsstreit nunmehr im 2. Rechtsgang.

    Auf den Beschluss des BFH vom 10. Oktober 2007 X B 45/07, BFH/NV 2008, 96 wird Bezug genommen.

    Als Ertrag des übergebenen Vermögens kann eine ersparte Nettokaltmiete unter Umständen auch dann anzusehen sein, wenn ein übergebenes Grundstück vom Übernehmer veräußert und mit dem Veräußerungserlös ein privat genutztes Wohnhaus angeschafft wird (BFH- Beschluss vom 10. Oktober 2007 X B 45/07, BFH/NV 2008, 96 und BFH-Urteil vom 31. Mai 2005 X R 26/04, BFH/NV 2005, 1789).

  • BFH, 13.07.2010 - V B 121/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beweiskraft der Buchführung - Schätzung von

    aa) Auf die Erhebung eines von einem Beteiligten beantragten Beweises darf das FG im Regelfall nur dann verzichten, wenn es die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsache zugunsten der betreffenden Partei unterstellt, das Beweismittel nicht erreichbar oder die zu beweisende Tatsache nach der materiell-rechtlichen Auffassung des FG nicht rechtserheblich ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Januar 2006 IX B 56/05, BFH/NV 2006, 954, und vom 10. Oktober 2007 X B 45/07, BFH/NV 2008, 96).
  • BFH, 22.07.2008 - II B 47/07

    Keine Erstreckung einer steuerlichen Amnestie auf Steuerehrliche - Bewertung

    aa) Auf die Erhebung eines von einem Beteiligten beantragten Beweises darf das FG im Regelfall nur dann verzichten, wenn es die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsache zugunsten der betreffenden Partei unterstellt, das Beweismittel nicht erreichbar oder völlig ungeeignet ist, den Beweis zu erbringen, oder die zu beweisende Tatsache nach der materiell-rechtlichen Auffassung des FG nicht rechtserheblich ist (BFH-Beschlüsse vom 3. Januar 2006 IX B 56/05, BFH/NV 2006, 954; vom 10. Oktober 2007 X B 45/07, BFH/NV 2008, 96, und vom 19. Dezember 2007 X B 34/07, BFH/NV 2008, 597).
  • BFH, 14.07.2008 - II B 5/08

    Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist bei Schenkungsteuer - rechtliches Gehör -

    a) Auf die Erhebung eines von einem Beteiligten beantragten Beweises darf das FG im Regelfall nur dann verzichten, wenn es die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsache zugunsten der betreffenden Partei unterstellt, das Beweismittel nicht erreichbar oder völlig ungeeignet ist, den Beweis zu erbringen, oder die zu beweisende Tatsache nach der materiell-rechtlichen Auffassung des FG nicht rechtserheblich ist (BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 2002 VII B 268/01, BFH/NV 2002, 1595; vom 3. Januar 2006 IX B 56/05, BFH/NV 2006, 954; vom 10. Oktober 2007 X B 45/07, BFH/NV 2008, 96, und vom 19. Dezember 2007 X B 34/07, BFH/NV 2008, 597).
  • BFH, 15.07.2014 - X R 39/12

    Umschichtung im Rahmen der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen in ein

    Zudem sei eine ersparte Nettokaltmiete auch dann als Ertrag des übergebenen Vermögens anzusehen, wenn ein übergebenes Grundstück vom Übernehmer veräußert und mit dem Veräußerungserlös ein privat genutztes Wohngebäude angeschafft werde (BFH-Urteil vom 31. Mai 2005 X R 26/04, BFH/NV 2005, 1789, und BFH-Beschluss vom 10. Oktober 2007 X B 45/07, BFH/NV 2008, 96).
  • BFH, 31.10.2008 - II B 70/07

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei ausgelaufenem Recht - Verletzung der

    Auf die Erhebung eines von einem Beteiligten beantragten Beweises darf das FG im Regelfall nur dann verzichten, wenn es die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsache zugunsten der betreffenden Partei unterstellt, das Beweismittel nicht erreichbar oder die zu beweisende Tatsache nach der materiell-rechtlichen Auffassung des FG nicht rechtserheblich ist (BFH-Beschlüsse vom 3. Januar 2006 IX B 56/05, BFH/NV 2006, 954; vom 10. Oktober 2007 X B 45/07, BFH/NV 2008, 96, und vom 14. Juli 2008 II B 5/08, BFH/NV 2008, 1815).
  • FG Sachsen-Anhalt, 03.11.2010 - 3 K 1350/03

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Erteilung einer Pensionszusage vor Ablauf der

    Auf die Erhebung eines von einem Beteiligten beantragten Beweises darf das Gericht im Regelfall nur dann verzichten, wenn es die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsache zugunsten der betreffenden Partei unterstellt, das Beweismittel nicht erreichbar oder völlig ungeeignet ist, den Beweis zu erbringen, oder die zu beweisende Tatsache nicht rechtserheblich ist (BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 2002 VII B 268/01, BFH/NV 2002, 1595; vom 3. Januar 2006 IX B 56/05, BFH/NV 2006, 954; vom 10. Oktober 2007 X B 45/07, BFH/NV 2008, 96, und vom 19. Dezember 2007 X B 34/07, BFH/NV 2008, 597).
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