Weitere Entscheidung unten: BFH, 18.03.2010

Rechtsprechung
   BFH, 22.03.2010 - VIII B 204/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7577
BFH, 22.03.2010 - VIII B 204/09 (https://dejure.org/2010,7577)
BFH, Entscheidung vom 22.03.2010 - VIII B 204/09 (https://dejure.org/2010,7577)
BFH, Entscheidung vom 22. März 2010 - VIII B 204/09 (https://dejure.org/2010,7577)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,7577) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Vorteilszuwendung der Kapitalgesellschaft durch Hingabe von "Darlehensmitteln" an den Gesellschafter

  • openjur.de

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Vorteilszuwendung der Kapitalgesellschaft durch Hingabe von "Darlehensmitteln" an den Gesellschafter

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 96 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2, EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2
    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Vorteilszuwendung der Kapitalgesellschaft durch Hingabe von "Darlehensmitteln" an den Gesellschafter

  • Bundesfinanzhof

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Vorteilszuwendung der Kapitalgesellschaft durch Hingabe von "Darlehensmitteln" an den Gesellschafter

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG 1997, § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG 2002
    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Vorteilszuwendung der Kapitalgesellschaft durch Hingabe von "Darlehensmitteln" an den Gesellschafter

  • rewis.io

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Vorteilszuwendung der Kapitalgesellschaft durch Hingabe von "Darlehensmitteln" an den Gesellschafter

  • ra.de
  • rewis.io

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Vorteilszuwendung der Kapitalgesellschaft durch Hingabe von "Darlehensmitteln" an den Gesellschafter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 96 Abs. 1
    Vorteilszuwendung bei Verbuchung von Forderungen gegen den Gesellschafter auf einem Verrechnungskonto ohne Begründung einer Rückzahlungsverpflichtung; Verfahrensmangel bei Annahme der Minderung eines Saldos des Verrechnungskontos trotz Verbuchung von Forderungen gegen ...

  • datenbank.nwb.de

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Hingabe von Darlehensmittel an den Gesellschafter als Vorteilszuwendung der Kapitalgesellschaft, wenn eine Rückzahlungsverpflichtung nicht begründet werden sollte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 1112
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 62/93

    Verdeckte Einlage nach vGA bei Darlehen

    Auszug aus BFH, 22.03.2010 - VIII B 204/09
    Steht indes von vornherein fest, dass eine Rückzahlungsverpflichtung nicht begründet werden sollte, liegt bereits in der Hingabe der "Darlehensmittel" eine Vorteilszuwendung (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 62/93, BFHE 194, 130, BStBl II 2001, 234).
  • BFH, 08.10.1985 - VIII R 284/83

    Zur Abgrenzung zwischen Kreditgewährung und verdeckter Gewinnausschüttung bei

    Auszug aus BFH, 22.03.2010 - VIII B 204/09
    Voraussetzung ist allerdings auch, dass der Gesellschafter von Anfang an ernstlich bestrebt ist, die erhaltenen Mittel in absehbarer Zeit wieder zurückzuzahlen (vgl. BFH-Urteile vom 23. Juni 1981 VIII R 102/80, BFHE 134, 541, BStBl II 1982, 245; vom 8. Oktober 1985 VIII R 284/83, BFHE 146, 108, BStBl II 1986, 481).
  • BFH, 23.06.1981 - VIII R 102/80

    Kapitalgesellschaft - Verrechnungskonto - Einbuchung der Gehälter - Auszahlung

    Auszug aus BFH, 22.03.2010 - VIII B 204/09
    Voraussetzung ist allerdings auch, dass der Gesellschafter von Anfang an ernstlich bestrebt ist, die erhaltenen Mittel in absehbarer Zeit wieder zurückzuzahlen (vgl. BFH-Urteile vom 23. Juni 1981 VIII R 102/80, BFHE 134, 541, BStBl II 1982, 245; vom 8. Oktober 1985 VIII R 284/83, BFHE 146, 108, BStBl II 1986, 481).
  • BFH, 16.06.2015 - IX R 28/14

    Zivilrechtliche Folgen der Auflösung einer GmbH - Berechnung des

    b) An einer für die Annahme einer vGA erforderlichen Vorteilszuwendung fehlt es in der Regel, wenn die Kapitalgesellschaft an ihren Gesellschafter etwas leistet und dabei von vornherein feststeht, dass es sich um eine Kreditgewährung seitens der Kapitalgesellschaft handelt, sofern eine Rückzahlungsverpflichtung ernsthaft vereinbart und --beispielsweise durch eine Verbuchung auf dem Gesellschafterverrechnungskonto-- ausreichend abgesichert worden ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 134, 541, BStBl II 1982, 245, und vom 8. Oktober 1985 VIII R 284/83, BFHE 146, 108, BStBl II 1986, 481, sowie BFH-Beschluss vom 22. März 2010 VIII B 204/09, BFH/NV 2010, 1112).
  • FG Baden-Württemberg, 08.02.2012 - 4 K 4769/10

    Anwendbarkeit der Korrespondenzregelung des § 32a KStG bei in Folge gleicher

    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. den Beschluss vom 22. März 2010 VIII B 204/09, BFH/NV 2010, 1112) ist in der Regel eine Darlehensgewährung und keine Vorteilszuwendung anzunehmen, wenn Forderungen gegen den Gesellschafter auf Verrechnungskonten gebucht werden.

    Voraussetzung für die Bejahung eines Darlehensverhältnisses ist allerdings auch, dass der Gesellschafter von Anfang an ernstlich bestrebt ist, die erhaltenen Mittel in absehbarer Zeit wieder zurückzuzahlen (Beschluss des BFH vom 22. März 2010 VIII B 204/09, a.a.O., m.w.N.).

  • FG Baden-Württemberg, 08.02.2012 - 4 K 3298/10

    Verdeckte Gewinnausschüttung wegen Übernahme eines Grundstückskaufpreises ohne

    Voraussetzung für die Bejahung eines Darlehensverhältnisses ist allerdings auch, dass der Gesellschafter von Anfang an ernstlich bestrebt ist, die erhaltenen Mittel in absehbarer Zeit wieder zurückzuzahlen (Beschluss des BFH vom 22. März 2010 VIII B 204/09, a.a.O., m.w.N.).
  • FG Münster, 29.01.2015 - 12 K 3909/11

    VGA durch Darlehensgewährung an eine GmbH, an der eine dem Gesellschafter

    Als Indiz dafür wird gesehen, wenn der Gesellschafter bzw. der nahe Angehöriger von Anfang an ernstlich bestrebt war, die erhaltenen Mittel in absehbarer Zeit wieder zurückzuzahlen (vgl. BFH-Beschluss vom 22. März 2010 VIII B 204/09, BFH/NV 2010, 1112 m. w. N.; vom 02. Februar 2005 VIII B 191/03, BFH/NV 2005, 1318).
  • FG Baden-Württemberg, 04.10.2010 - 10 K 1724/08

    Verzicht auf als Fremdkapital bilanzierte Darlehensforderung: nachträgliche

    Dann kann die Darlehensvereinbarung bereits in einer solchen Verbuchung liegen (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom8. Oktober 1985 VIII R 284/83, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1986, 481; BFH-Beschluss vom 22. März 2010 VIII B 204/09, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2010, 1112).
  • FG Sachsen, 28.09.2011 - 8 K 753/10

    VGA bei Scheckzahlungen privater Aufwendungen des Gesellschafter-Geschäftsführers

    Zwar kann sich die Annahme einer Vorteilsgewährung verbieten, wenn mit der Verauslagung der FR auf einem Gesellschafterverrechnungskonto eine Forderung gegen den Gesellschafter verbucht wurde (siehe BFH v. 22.3.2010, VIII B 204/09, BFH/NV 2010, 1112 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 18.03.2010 - VII B 265/09, VII B 266/09, VII B 265/09, VII B 266/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8644
BFH, 18.03.2010 - VII B 265/09, VII B 266/09, VII B 265/09, VII B 266/09 (https://dejure.org/2010,8644)
BFH, Entscheidung vom 18.03.2010 - VII B 265/09, VII B 266/09, VII B 265/09, VII B 266/09 (https://dejure.org/2010,8644)
BFH, Entscheidung vom 18. März 2010 - VII B 265/09, VII B 266/09, VII B 265/09, VII B 266/09 (https://dejure.org/2010,8644)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,8644) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Kostenentscheidung bei Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde durch das FA

  • openjur.de

    Kostenentscheidung bei Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde durch das FA

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 136 Abs 2, FGO § 144
    Kostenentscheidung bei Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde durch das FA

  • Bundesfinanzhof

    Kostenentscheidung bei Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde durch das FA

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 136 Abs 2 FGO, § 144 FGO
    Kostenentscheidung bei Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde durch das FA

  • rewis.io

    Kostenentscheidung bei Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde durch das FA

  • ra.de
  • rewis.io

    Kostenentscheidung bei Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde durch das FA

  • rechtsportal.de

    FGO § 136 Abs. 2; FGO § 144
    Kostenpflichtigkeit nach Rücknahme eines Rechtsmittels

  • datenbank.nwb.de

    Antrag auf Kostenerstattung bei Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde durch das Finanzamt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 1112
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Sachsen, 03.11.2009 - 5 K 784/07

    Wechsel der örtlichen Zuständigkeit eines FA bei Änderung des Unternehmenssitzes;

    Auszug aus BFH, 18.03.2010 - VII B 265/09
    Der Beklagte und Beschwerdeführer (das Finanzamt --FA--) hat wegen Nichtzulassung der Revision gegen die Urteile des Sächsischen Finanzgerichts vom 3. November 2009  5 K 783/07 und 5 K 784/07 Beschwerden eingelegt und diese mit Schriftsätzen vom 27. Januar 2010 zurückgenommen.
  • BFH, 13.06.2000 - VII R 68/97

    Rücknahme der Revision - Kostenpflicht

    Auszug aus BFH, 18.03.2010 - VII B 265/09
    Diese Absicht kann unterstellt werden, wenn, wie in den Streitfällen, anzunehmen ist, dass der anwaltlich vertretenen Klägerin erstattungsfähige Aufwendungen entstanden sind (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 13. Juni 2000 VII R 68/97, nicht veröffentlicht, und vom 20. September 1966 VI R 107/66, BFHE 86, 811, BStBl III 1966, 680) und sie ausdrücklich beantragt, dem FA, das die von ihm eingelegten Nichtzulassungsbeschwerden zurückgenommen hat, die Kosten der Beschwerdeverfahren aufzuerlegen.
  • FG Sachsen, 03.11.2009 - 5 K 783/07

    Finanzamtszuständigkeit für Umsatzsteuerhaftungsbescheid nach Sitzverlegung einer

    Auszug aus BFH, 18.03.2010 - VII B 265/09
    Der Beklagte und Beschwerdeführer (das Finanzamt --FA--) hat wegen Nichtzulassung der Revision gegen die Urteile des Sächsischen Finanzgerichts vom 3. November 2009  5 K 783/07 und 5 K 784/07 Beschwerden eingelegt und diese mit Schriftsätzen vom 27. Januar 2010 zurückgenommen.
  • BFH, 20.09.1966 - VI R 107/66
    Auszug aus BFH, 18.03.2010 - VII B 265/09
    Diese Absicht kann unterstellt werden, wenn, wie in den Streitfällen, anzunehmen ist, dass der anwaltlich vertretenen Klägerin erstattungsfähige Aufwendungen entstanden sind (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 13. Juni 2000 VII R 68/97, nicht veröffentlicht, und vom 20. September 1966 VI R 107/66, BFHE 86, 811, BStBl III 1966, 680) und sie ausdrücklich beantragt, dem FA, das die von ihm eingelegten Nichtzulassungsbeschwerden zurückgenommen hat, die Kosten der Beschwerdeverfahren aufzuerlegen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht