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   BFH, 31.07.2009 - IV B 96/08   

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https://dejure.org/2009,12404
BFH, 31.07.2009 - IV B 96/08 (https://dejure.org/2009,12404)
BFH, Entscheidung vom 31.07.2009 - IV B 96/08 (https://dejure.org/2009,12404)
BFH, Entscheidung vom 31. Juli 2009 - IV B 96/08 (https://dejure.org/2009,12404)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Darlegungsanforderungen bei der Nichtzulassungsbeschwerde; Dauerhaft defizitäre Pferdezucht einer GbR führt zur Annahme eines Liebhabereibetriebs

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2; ; FGO § 76 Abs. 1 S. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme einer Gewinnerzielungsabsicht allein aufgrund der Höhe einer Investion von Gesellschaftern in einem Pferdezuchtbetrieb; Annahme eines Rügeverzichts aufgrund des Unterlassens einer Rüge in der mündlichen Verhandlung

  • datenbank.nwb.de

    Rüge der Nichteinholung eines Gutachtens; kein neues Vorbringen im Beschwerdeverfahren; dauerhaft defizitäre Pferdezucht als Liebhaberei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 207
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.01.2000 - IV R 33/99

    Pferdezucht als Liebhaberei

    Auszug aus BFH, 31.07.2009 - IV B 96/08
    Etwas anderes lässt sich auch nicht aus dem in der Vorentscheidung enthaltenen Hinweis auf das BFH-Urteil vom 27. Januar 2000 IV R 33/99 (BFHE 191, 119, BStBl II 2000, 227) entnehmen.

    Die Klägerin folgert daraus, dass das FG, wiederum in Anlehnung an den Sachverhalt in dem BFH-Urteil in BFHE 191, 119, BStBl II 2000, 227, von einer seit Jahren bestehenden umfangreichen Hobbyzucht ausgegangen ist.

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 31.07.2009 - IV B 96/08
    Nach der im Anschluss an die Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 765) ständigen Rechtsprechung müssen alle ein gewerbliches Unternehmen kennzeichnenden Merkmale bei der Personengesellschaft, hier der Klägerin, gegeben sein.
  • BFH, 24.02.1988 - I R 143/84

    Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und

    Auszug aus BFH, 31.07.2009 - IV B 96/08
    Eine schlüssige Rüge, das Finanzgericht (FG) habe gegen seine Verpflichtung zur Sachverhaltsermittlung verstoßen (§ 76 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--), erfordert die Darlegung der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), zu welchen konkreten Tatsachen weitere Ermittlungen geboten waren, welche Beweise zu welchem Beweisthema das FG hätte erheben müssen, wo Tatsachen vorgetragen waren, aus denen sich dem FG die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen auch ohne einen entsprechenden Beweisantrag hätte aufdrängen müssen, welches Ergebnis die zusätzliche Erhebung von Beweisen aller Voraussicht nach gehabt hätte und inwieweit die unterlassene Beweiserhebung oder Ermittlungsmaßnahme zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Februar 1998 I R 143/84, BFHE 152, 500, BStBl II 1988, 819, unter II.1. der Gründe; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 120 Rz 70, m.w.N.).
  • BFH, 15.02.2012 - IV B 126/10

    Qualifizierter Rechtsanwendungsfehler bei Vertragsauslegung

    Außerdem muss vorgetragen werden, dass der Verstoß in der Vorinstanz gerügt wurde oder weshalb eine derartige Rüge nicht möglich war (BFH-Beschluss vom 31. Juli 2009 IV B 96/08, BFH/NV 2010, 207).
  • BFH, 01.03.2010 - XI B 34/09

    Keine Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger, wenn der Gläubiger

    Außerdem muss vorgetragen werden, dass der Verstoß in der Vorinstanz gerügt wurde oder weshalb eine derartige Rüge nicht möglich war (z.B. BFH-Beschluss vom 31. Juli 2009 IV B 96/08, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 12.02.2014 - V B 100/13

    Anforderungen an umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

    Soweit der Kläger insoweit das Unterbleiben einer Beweiserhebung (§ 76 FGO) rügt, wäre darzulegen gewesen, aus welchen Gründen es der fachkundig vertretene Kläger in der mündlichen Verhandlung unterlassen hat, das Unterbleiben einer weiteren Sachaufklärung zu rügen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 31. Juli 2009 IV B 96/08, BFH/NV 2010, 207).
  • BFH, 22.01.2013 - V B 85/12

    Rügeerfordernisse bei unterbliebener Sachaufklärung

    Wird die Verletzung von Verfahrensvorschriften durch das Finanzgericht (FG) geltend gemacht, auf deren Beachtung der Betroffene verzichten kann, so setzt eine schlüssige Rüge den Vortrag voraus, dass der im finanzgerichtlichen Verfahren fachkundig vertretene Beschwerdeführer den behaupteten Verstoß in der Vorinstanz gerügt hat oder aus welchen entschuldbaren Gründen er an einer derartigen Rüge gehindert gewesen sein soll (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Juli 2009 IV B 96/08, BFH/NV 2010, 207; vom 28. Oktober 2008 VIII B 62/07, juris, m.w.N.).
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