Weitere Entscheidung unten: BFH, 24.09.2009

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   BFH, 14.10.2009 - IX B 86/09   

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https://dejure.org/2009,3814
BFH, 14.10.2009 - IX B 86/09 (https://dejure.org/2009,3814)
BFH, Entscheidung vom 14.10.2009 - IX B 86/09 (https://dejure.org/2009,3814)
BFH, Entscheidung vom 14. Oktober 2009 - IX B 86/09 (https://dejure.org/2009,3814)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen; Sachaufklärungspflicht; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Verletzung des Anspruchs eines Klägers auf rechtliches Gehör durch eine Überraschungsentscheidung des Finanzgerichts

  • datenbank.nwb.de

    Schlüssige Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Anspruch auf rechtliche Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 222
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 02.10.1984 - VIII R 20/84

    Ermittlung und Zeitpunkt der Erfassung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4

    Auszug aus BFH, 14.10.2009 - IX B 86/09
    Soweit der Kläger mit Blick auf die --sinngemäß-- gerügte Divergenz mit verschiedenen Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) eine höchstrichterliche Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung für erforderlich hält (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO), sind die tragenden Erwägungen der angefochtenen Entscheidung und der (vermeintlichen) Divergenzentscheidungen (BFH-Urteile vom 2. Oktober 1959 VI 64/57 U, BFHE 70, 96, BStBl III 1960, 36; vom 12. Februar 1980 VIII R 114/77, BFHE 130, 378, BStBl II 1980, 494; vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84, BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428; vom 9. September 1986 VIII R 95/85, BFH/NV 1986, 731) schon nicht so herausgearbeitet und gegenübergestellt, dass eine Abweichung im Grundsätzlichen erkennbar wird.
  • BFH, 02.10.1959 - VI 64/57 U

    Einkommensteuerrechtliche Beurteilung von Bezügen, die ein Vermächtnisnehmer aus

    Auszug aus BFH, 14.10.2009 - IX B 86/09
    Soweit der Kläger mit Blick auf die --sinngemäß-- gerügte Divergenz mit verschiedenen Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) eine höchstrichterliche Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung für erforderlich hält (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO), sind die tragenden Erwägungen der angefochtenen Entscheidung und der (vermeintlichen) Divergenzentscheidungen (BFH-Urteile vom 2. Oktober 1959 VI 64/57 U, BFHE 70, 96, BStBl III 1960, 36; vom 12. Februar 1980 VIII R 114/77, BFHE 130, 378, BStBl II 1980, 494; vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84, BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428; vom 9. September 1986 VIII R 95/85, BFH/NV 1986, 731) schon nicht so herausgearbeitet und gegenübergestellt, dass eine Abweichung im Grundsätzlichen erkennbar wird.
  • BFH, 12.02.1980 - VIII R 114/77

    Auswirkungen der Übertragung einer wesentlichen Beteiligung gegen einen

    Auszug aus BFH, 14.10.2009 - IX B 86/09
    Soweit der Kläger mit Blick auf die --sinngemäß-- gerügte Divergenz mit verschiedenen Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) eine höchstrichterliche Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung für erforderlich hält (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO), sind die tragenden Erwägungen der angefochtenen Entscheidung und der (vermeintlichen) Divergenzentscheidungen (BFH-Urteile vom 2. Oktober 1959 VI 64/57 U, BFHE 70, 96, BStBl III 1960, 36; vom 12. Februar 1980 VIII R 114/77, BFHE 130, 378, BStBl II 1980, 494; vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84, BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428; vom 9. September 1986 VIII R 95/85, BFH/NV 1986, 731) schon nicht so herausgearbeitet und gegenübergestellt, dass eine Abweichung im Grundsätzlichen erkennbar wird.
  • BFH, 29.12.2006 - IX B 139/05

    VuV: Einkünfteerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 14.10.2009 - IX B 86/09
    Allerdings muss ein --fachkundig vertretener-- Beteiligter gerade bei umstrittener Sach- und/oder Rechtslage grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einrichten (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Dezember 2006 IX B 139/05, BFH/NV 2007, 1084, m.w.N.).
  • BFH, 28.07.2004 - IX B 136/03

    Vorfälligkeitsentschädigung; Grundstücksverkauf

    Auszug aus BFH, 14.10.2009 - IX B 86/09
    Geboten ist darüber hinaus die Darlegung, welches Ergebnis die unterlassene Beweisaufnahme nach Auffassung des Steuerpflichtigen erbracht hätte und wieso dieses Ergebnis zu einer anderen Entscheidung des Gerichts hätte führen können (BFH-Beschluss vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43).
  • BFH, 18.06.1996 - IV B 96/95

    Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör im finanzgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BFH, 14.10.2009 - IX B 86/09
    Vor diesem Hintergrund liegt eine Überraschungsentscheidung nur vor, wenn das FG sein Urteil auf rechtliche Gesichtspunkte stützt, zu denen sich der Beteiligte bisher nicht geäußert hat und nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung auch nicht äußern brauchte (z.B. BFH-Beschluss vom 18. Juni 1996 IV B 96/95, BFH/NV 1996, 919).
  • BFH, 09.09.1986 - VIII R 95/85

    Nachträgliche Anschaffungskosten für Gesellschaftsanteile auf Grund der

    Auszug aus BFH, 14.10.2009 - IX B 86/09
    Soweit der Kläger mit Blick auf die --sinngemäß-- gerügte Divergenz mit verschiedenen Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) eine höchstrichterliche Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung für erforderlich hält (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO), sind die tragenden Erwägungen der angefochtenen Entscheidung und der (vermeintlichen) Divergenzentscheidungen (BFH-Urteile vom 2. Oktober 1959 VI 64/57 U, BFHE 70, 96, BStBl III 1960, 36; vom 12. Februar 1980 VIII R 114/77, BFHE 130, 378, BStBl II 1980, 494; vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84, BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428; vom 9. September 1986 VIII R 95/85, BFH/NV 1986, 731) schon nicht so herausgearbeitet und gegenübergestellt, dass eine Abweichung im Grundsätzlichen erkennbar wird.
  • BFH, 29.03.2022 - IX B 18/21

    Einkünfteerzielungsabsicht bei § 21 EStG

    Ein sachkundig vertretener Beteiligter muss gerade bei umstrittener Sach- und/oder Rechtslage grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einrichten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24.08.2011 - IX B 89/11, BFH/NV 2012, 11; vom 14.10.2009 - IX B 86/09, BFH/NV 2010, 222, m.w.N.).
  • BFH, 29.05.2012 - IV B 70/11

    Entscheidung des Behördenleiters über Befangenheitsantrag gegen Amtsträger ist

    Darüber hinaus hätte es der Darlegung bedurft, welches Ergebnis die unterlassene Beiziehung nach Auffassung des Klägers erbracht hätte und wieso dieses Ergebnis zu einer anderen Entscheidung des Gerichts hätte führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Oktober 2009 IX B 86/09, BFH/NV 2010, 222).
  • BFH, 11.08.2010 - VI B 143/09

    Zustimmung zur Fortsetzung eines Verwaltungsverfahrens nach Zuständigkeitswechsel

    Zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--, § 96 Abs. 2 FGO) obliegt es dem Gericht u.a., den Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung zu geben und ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch, der von den Beteiligten vertretenen Rechtsansicht zu folgen (BFH-Beschluss vom 14. Oktober 2009 IX B 86/09, BFH/NV 2010, 222).
  • BFH, 27.06.2011 - III B 91/10

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und höhere Gewalt i. S. des § 110 Abs.

    Vielmehr muss ein --fachkundig vertretener-- Beteiligter gerade bei umstrittener Sach- und/oder Rechtslage grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einrichten (BFH-Beschluss vom 14. Oktober 2009 IX B 86/09, BFH/NV 2010, 222).
  • BFH, 31.10.2011 - III B 7/11

    Betriebsstättenbegriff im Zulagenrecht

    Vielmehr muss ein --fachkundig vertretener-- Beteiligter gerade bei umstrittener Sach- und/oder Rechtslage grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einrichten (BFH-Beschluss vom 14. Oktober 2009 IX B 86/09, BFH/NV 2010, 222).
  • BFH, 11.05.2012 - V B 106/11

    Umsatzsteuerfreiheit von Heilbehandlungsleistungen - Auslegung von § 4 Nr. 14

    Dass ihr insoweit keine Gelegenheit zur Äußerung gewährt und ihre Ausführungen und Anträge nicht zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung in Erwägung gezogen wurden (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 601; vom 29. Dezember 2006 IX B 139/05, BFH/NV 2007, 1084; vom 14. Oktober 2009 IX B 86/09, BFH/NV 2010, 222), hat sie nicht behauptet.
  • BFH, 18.11.2013 - X B 237/12

    Entscheidung über Richterablehnung als Verfahrensmangel; Unterlassen

    Ein sachkundig vertretener Beteiligter muss gerade bei umstrittener Sach- und/oder Rechtslage grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einrichten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Oktober 2009 IX B 86/09, BFH/NV 2010, 222, m.w.N.; vom 24. August 2011 IX B 89/11, BFH/NV 2012, 11).
  • BFH, 21.03.2013 - VI B 155/12

    Bindung des FG an Vorgaben des BFH

    Im Übrigen muss ein --fachkundig vertretener-- Beteiligter gerade bei umstrittener Sach- und/oder Rechtslage grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einrichten (s. BFH-Beschlüsse vom 29. Dezember 2006 IX B 139/05, BFH/NV 2007, 1084; vom 14. Oktober 2009 IX B 86/09, BFH/NV 2010, 222, m.w.N.).
  • BFH, 23.08.2011 - IX B 63/11

    Einzelfallbezogene Beurteilung des Umbaus eines Gebäudes als Neubau - Annahme

    Vielmehr muss ein --fachkundig vertretener-- Beteiligter gerade --wie hier-- bei umstrittener Sach- oder Rechtslage grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einrichten (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Oktober 2009 IX B 86/09, BFH/NV 2010, 222, unter 2.b).
  • BFH, 29.08.2013 - IX B 17/13

    Beidseitige Vertragsbindung im Rahmen des § 7i Abs. 1 Satz 5 EStG -

    Zudem muss ein --zumindest sachkundig vertretener-- Beteiligter gerade bei umstrittener Sach- und/oder Rechtslage grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einrichten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. August 2011 IX B 89/11, BFH/NV 2012, 11; vom 14. Oktober 2009 IX B 86/09, BFH/NV 2010, 222, m.w.N.).
  • BFH, 18.08.2010 - X B 50/09

    Rentenbesteuerung - Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist bei nur

  • BFH, 07.10.2010 - IX B 83/10

    Sachaufklärung - Rechtliches Gehör - Rügeverlust - Tatsachen- und Beweiswürdigung

  • BFH, 23.09.2010 - XI B 97/09

    FG muss Schlussfolgerungen nicht im Voraus andeuten - im Ausland ansässiger Zeuge

  • BFH, 18.07.2013 - IX S 15/13

    Anhörungsrüge: rechtliches Gehör bei rügelosem Verhandeln; anderweitige

  • BFH, 20.09.2012 - IX B 174/11

    NZB: Divergenz bei Ermessensentscheidung; unterlassene Amtsermittlung

  • BFH, 24.03.2010 - VI B 132/09

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Überprüfung eines Lohnsteuerhaftungsbescheids -

  • BFH, 23.12.2009 - IX B 72/09

    Zweijährige Spekulationsfrist; Motiv- oder Inhaltsirrtum

  • BFH, 18.07.2012 - V B 99/11

    Zu den Anforderungen an die Sachaufklärungsrüge

  • BFH, 24.08.2011 - IX B 89/11

    NZB: rechtliches Gehör, "bautechnisch neu", unzutreffende Tatsachen- und

  • BFH, 08.12.2010 - IX B 102/10

    Keine Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei sich nicht aufdrängender

  • BFH, 19.05.2010 - IX B 16/10

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör

  • BFH, 24.03.2010 - VI B 131/09

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Überprüfung eines Lohnsteuerhaftungsbescheids

  • BFH, 23.03.2011 - IV B 68/10

    Keine Bilanzberichtigung bei fehlerhafter Gewährung eines Freibetrags gemäß § 14a

  • BFH, 09.12.2010 - V B 11/10

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs - Mitwirkung der

  • BFH, 25.05.2010 - V B 90/09

    Billigkeitserlass der Umsatzsteuer

  • FG München, 12.05.2011 - 7 K 854/11

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge gegen die in einem Urteil getroffene

  • FG München, 12.05.2011 - 7 K 982/11

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge gegen die in einem Urteil getroffene

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Rechtsprechung
   BFH, 24.09.2009 - IV B 75/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14265
BFH, 24.09.2009 - IV B 75/09 (https://dejure.org/2009,14265)
BFH, Entscheidung vom 24.09.2009 - IV B 75/09 (https://dejure.org/2009,14265)
BFH, Entscheidung vom 24. September 2009 - IV B 75/09 (https://dejure.org/2009,14265)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,14265) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bedingte Einlegung eines Rechtsmittels

  • Judicialis

    FGO § 62 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    FGO § 62 Abs. 2
    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mit gleichzeitigem Antrag auf Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de

    Bedingte Einlegung eines Rechtsmittels unzulässig

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 222
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 08.04.1999 - II R 8/98

    Bedingt eingelegte Revision

    Auszug aus BFH, 24.09.2009 - IV B 75/09
    Letzterem Verständnis steht nicht nur der eindeutige Wortlaut der Beschwerdeschrift, sondern vor allem entgegen, dass die Nichtzulassungsbeschwerde --ebenso wie der Antrag auf PKH (vgl. Beschluss vom heutigen Tag IV S 13/09 (PKH))-- von einer nach § 62 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) postulationsfähigen Person (Steuerberatungsgesellschaft) eingelegt wurde (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 8. April 1999 II R 8/98, BFH/NV 1999, 1244; Lange in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, § 116 FGO Rz 116).
  • BFH, 24.09.2009 - IV S 13/09
    Auszug aus BFH, 24.09.2009 - IV B 75/09
    Letzterem Verständnis steht nicht nur der eindeutige Wortlaut der Beschwerdeschrift, sondern vor allem entgegen, dass die Nichtzulassungsbeschwerde --ebenso wie der Antrag auf PKH (vgl. Beschluss vom heutigen Tag IV S 13/09 (PKH))-- von einer nach § 62 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) postulationsfähigen Person (Steuerberatungsgesellschaft) eingelegt wurde (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 8. April 1999 II R 8/98, BFH/NV 1999, 1244; Lange in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, § 116 FGO Rz 116).
  • FG Hamburg, 25.06.2015 - 6 K 222/14

    Gewerbe- und Umsatzsteuer: Einkunftsart, Einkünfteerzielungsabsicht und

    Das gilt umso mehr, wenn er die Yachtvercharterung im Nebenberuf betreibt, darauf somit nicht für seinen Lebensunterhalt angewiesen ist (BFH-Urteil vom 11.04.1990 I R 22/88, BFH/NV 1990, 768; Schleswig-Holsteiniges FG, Urteil vom 29.04.2009 3 K 194/06, juris, nachgehend BFH-Beschluss vom 24.09.2009 IV B 75/09, juris).
  • BFH, 24.09.2009 - IV S 13/09

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Liebhaberei bei Schiffsvercharterung

    Dem Antrag wurde die Beschwerdeschrift vom 5. Juni 2009 beigefügt (vgl. Verfahren IV B 75/09).
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