Weitere Entscheidung unten: BFH, 10.11.2011

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   BFH, 11.11.2011 - V B 19/10   

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https://dejure.org/2011,12851
BFH, 11.11.2011 - V B 19/10 (https://dejure.org/2011,12851)
BFH, Entscheidung vom 11.11.2011 - V B 19/10 (https://dejure.org/2011,12851)
BFH, Entscheidung vom 11. November 2011 - V B 19/10 (https://dejure.org/2011,12851)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Zum Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Wirtschaftsgütern

  • openjur.de

    Zum Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Wirtschaftsgütern

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, UStG § 15 Abs 1
    Zum Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Wirtschaftsgütern

  • Bundesfinanzhof

    Zum Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Wirtschaftsgütern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 15 Abs 1 UStG 1999
    Zum Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Wirtschaftsgütern

  • IWW
  • rewis.io

    Zum Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Wirtschaftsgütern

  • ra.de
  • rewis.io

    Zum Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Wirtschaftsgütern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Zuordnung zum Unternehmen vor Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist i.R.d. Geltendmachung des Vorsteuerabzugs

  • datenbank.nwb.de

    Zeitnahe Dokumentation der Zuordnungsentscheidung bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 459
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.07.2011 - V R 21/10

    Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Gegenständen -

    Auszug aus BFH, 11.11.2011 - V B 19/10
    Diese Fragen haben keine grundsätzliche Bedeutung; sie sind durch die Urteile des Senats vom 7. Juli 2011 V R 21/10 und V R 41/09 (BFH/NV 2011, 1978) entschieden.

    Das FG-Urteil steht vielmehr im Einklang mit den Entscheidungen des Senats V R 21/10 und V R 41/09, soweit darin entschieden ist, dass die Zuordnungsentscheidung spätestens in der zeitnah erstellten Umsatzsteuererklärung für das Jahr, in das der Leistungsbezug fällt, nach außen zu dokumentieren ist.

  • BFH, 07.07.2011 - V R 41/09

    Vorsteuerabzug bei Vermietung des Miteigentumsanteils eines gemischt-genutzten

    Auszug aus BFH, 11.11.2011 - V B 19/10
    Diese Fragen haben keine grundsätzliche Bedeutung; sie sind durch die Urteile des Senats vom 7. Juli 2011 V R 21/10 und V R 41/09 (BFH/NV 2011, 1978) entschieden.

    Das FG-Urteil steht vielmehr im Einklang mit den Entscheidungen des Senats V R 21/10 und V R 41/09, soweit darin entschieden ist, dass die Zuordnungsentscheidung spätestens in der zeitnah erstellten Umsatzsteuererklärung für das Jahr, in das der Leistungsbezug fällt, nach außen zu dokumentieren ist.

  • BFH, 19.09.2007 - XI B 52/06

    Aussetzung des Klageverfahrens wegen eines Musterverfahrens vor dem BVerfG;

    Auszug aus BFH, 11.11.2011 - V B 19/10
    Es liegt auch keine nachträgliche Divergenz vor (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 19. September 2007 XI B 52/06, BFH/NV 2008, 63; vom 20. Dezember 2006 I B 141/05, BFH/NV 2007, 928; vom 24. August 2000 IV B 158/99, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 20.12.2006 - I B 141/05

    NZB: Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung

    Auszug aus BFH, 11.11.2011 - V B 19/10
    Es liegt auch keine nachträgliche Divergenz vor (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 19. September 2007 XI B 52/06, BFH/NV 2008, 63; vom 20. Dezember 2006 I B 141/05, BFH/NV 2007, 928; vom 24. August 2000 IV B 158/99, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 24.08.2000 - IV B 158/99

    Buchungsvorgänge - Beweisantrag - Beweiserhebung ohne Antrag - Sachaufklärung -

    Auszug aus BFH, 11.11.2011 - V B 19/10
    Es liegt auch keine nachträgliche Divergenz vor (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 19. September 2007 XI B 52/06, BFH/NV 2008, 63; vom 20. Dezember 2006 I B 141/05, BFH/NV 2007, 928; vom 24. August 2000 IV B 158/99, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 04.05.2022 - XI R 29/21

    Erwerb einer gemischt genutzten Photovoltaikanlage; volle Zuordnung zum

    Soweit der BFH darauf abgestellt hat, dass keine "zeitnahe" Dokumentation der Zuordnungsentscheidung vorliege, wenn die Zuordnungsentscheidung dem FA erst nach Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist von Steuererklärungen mitgeteilt werde bzw. eine "zeitnahe" Dokumentation der Zuordnungsentscheidung nur dann vorliege, wenn diese bis zur gesetzlichen Abgabefrist für Steuererklärungen dem FA gegenüber abgegeben wurde (Leitsatz 3 und Rz 33 des BFH-Urteils in BFHE 234, 519, BStBl II 2014, 76; Rz 18 des BFH-Urteils in BFH/NV 2012, 808; Rz 2 des BFH-Beschlusses vom 11.11.2011 - V B 19/10, BFH/NV 2012, 459, sowie Leitsatz 4 des BFH-Urteils in BFH/NV 2012, 1828), bezieht sich dies auf Fallgestaltungen, in denen sich keine Zuordnung aus anderen vor Ablauf der Zuordnungsfrist objektiv erkennbaren Anhaltspunkten ergab.
  • BFH, 25.10.2023 - VII B 103/22

    Voraussetzungen für die Zuordnung von Maßnahmen zur Aufbereitung von Brennstoff

    Eine nachträgliche Divergenz kommt in Betracht, wenn die grundsätzliche Bedeutung zwar ordnungsgemäß dargelegt wurde, jedoch durch eine nach Einlegung der Beschwerde ergangene Entscheidung entfallen ist und das Urteil der Vorinstanz in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der neueren Entscheidung des EuGH oder des BFH abweicht (BFH-Beschlüsse vom 11.11.2011 - V B 19/10, Rz 4 und vom 05.03.2014 - V B 14/13).
  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 34/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Geltendmachung - nachträgliche Divergenz -

    Anders als in den Fällen, in denen es erst nach Einreichung der Beschwerdebegründung zu höchstrichterlichen Klärung der Rechtsfrage kommt, muss der Beschwerdeführer die - ja nun nicht mehr gegebene - grundsätzliche Bedeutung nicht darlegen (vgl dagegen zur "Klärung" durch oberstgerichtliche Entscheidung erst nach Einreichung der Beschwerdebegründung zB BSG SozR 1500 § 160 Nr. 25- Klärung nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist; BVerwG Beschluss vom 24.5.1965 - 3 B 10.65 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 49 - "Klärung" nach Eingang der Beschwerde; BVerwG Beschluss vom 20.3.1985 - 3 B 83.84 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 230; BVerwG Beschluss vom 7.1.1993 - 4 NB 42.92 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 74 S 122; BVerwG Beschluss vom 14.2.1997 - 1 B 3.97 - Juris; BVerwG Beschluss vom 22.12.1997 - 1 B 226.97 - Buchholz 132.0 § 1 1. StARegG Nr. 8; BVerwG Beschluss vom 21.2.2000 - 9 B 57.00 - Juris RdNr 6; BVerwG Beschluss vom 8.6.2007 - 8 B 101/06 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff 2 VwGO Nr. 15; BVerwG Beschluss vom 6.4.2009 - 10 B 62/08 - Juris RdNr 5; BFH Beschluss vom 27.1.1995 - VIII B 105/94 - BFH/NV 1995, 808 = Juris RdNr 5; BFH Beschluss vom 16.12.1999 - IV B 32/99 - BFH/NV 2002, 1160 = Juris RdNr 8; BFH Beschluss vom 19.9.2007 - XI B 52/06 - BFH/NV 2008, 63 = Juris RdNr 18; BFH Beschluss vom 24.8.2000 - IV B 158/99 - Juris RdNr 6; BFH Beschluss vom 11.11.2011 - V B 19/10 - BFH/NV 2012, 459 = Juris RdNr 4; BFH Beschluss vom 5.3.2014 - V B 14/13 - BFH/NV 2014, 918 = Juris RdNr 11; für Divergenzrüge auch im Falle des Ergehens der berufungs- und der revisionsgerichtlichen Entscheidung am selben Tag vgl BVerwG Beschluss vom 7.6.1991 - 3 B 31/91 - Juris; nachträgliche Divergenz als Zulassungsgrund offengelassen von BGH Beschluss vom 5.5.2011 - IX ZB 77/10 - Juris RdNr 2).
  • BFH, 05.03.2014 - V B 14/13

    Zum Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug

    Diese kommt in Betracht, wenn die grundsätzliche Bedeutung zwar ordnungsgemäß dargelegt wurde, jedoch durch eine nach Einlegung der Beschwerde ergangene Entscheidung entfallen ist und das Urteil der Vorinstanz in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der neueren Entscheidung des EuGH oder des BFH abweicht (BFH-Beschluss vom 11. November 2011 V B 19/10, BFH/NV 2012, 459).
  • BFH, 22.05.2012 - V B 129/11

    Zur Grenzbetragsprüfung nach § 32 Abs. 4 EStG

    Diese kommt in Betracht, wenn die grundsätzliche Bedeutung zwar ordnungsgemäß dargelegt wurde, jedoch durch eine nach Einlegung der Beschwerde ergangene Entscheidung entfallen ist und das Urteil der Vorinstanz in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der neueren Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union oder des BFH abweicht (BFH-Beschluss vom 11. November 2011 V B 19/10, BFH/NV 2012, 459, mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des BFH).
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Rechtsprechung
   BFH, 10.11.2011 - V B 6/11   

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https://dejure.org/2011,10056
BFH, 10.11.2011 - V B 6/11 (https://dejure.org/2011,10056)
BFH, Entscheidung vom 10.11.2011 - V B 6/11 (https://dejure.org/2011,10056)
BFH, Entscheidung vom 10. November 2011 - V B 6/11 (https://dejure.org/2011,10056)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Unternehmerstellung von Vorstandsmitgliedern - Steuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeit - Keine grundsätzliche Bedeutung bei Einzelfallwürdigung

  • openjur.de

    Unternehmerstellung von Vorstandsmitgliedern; Steuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeit; Keine grundsätzliche Bedeutung bei Einzelfallwürdigung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, UStG § 2 Abs 1 S 1, UStG § 4 Nr 26 Buchst c, UStG § 2 Abs 1 S 1, UStG § 4 Nr 26 Buchst c, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1
    Unternehmerstellung von Vorstandsmitgliedern - Steuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeit - Keine grundsätzliche Bedeutung bei Einzelfallwürdigung

  • Bundesfinanzhof

    Unternehmerstellung von Vorstandsmitgliedern - Steuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeit - Keine grundsätzliche Bedeutung bei Einzelfallwürdigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 2 Abs 1 S 1 UStG 1999, § 4 Nr 26 Buchst c UStG 1999, § 2 Abs 1 S 1 UStG 2005, § 4 Nr 26 Buchst c UStG 2005
    Unternehmerstellung von Vorstandsmitgliedern - Steuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeit - Keine grundsätzliche Bedeutung bei Einzelfallwürdigung

  • IWW
  • rewis.io

    Unternehmerstellung von Vorstandsmitgliedern - Steuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeit - Keine grundsätzliche Bedeutung bei Einzelfallwürdigung

  • ra.de
  • rewis.io

    Unternehmerstellung von Vorstandsmitgliedern - Steuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeit - Keine grundsätzliche Bedeutung bei Einzelfallwürdigung

  • rechtsportal.de

    UStG § 2 Abs. 2 Nr. 1; UStG § 4 Nr. 26 Buchst. b
    Umsatzsteuerpflicht für Zahlungen von zwei berufsständischen Interessenvertretungen in der Rechtsform eingetragener Vereine an das Vorstandsmitglied

  • datenbank.nwb.de

    Unternehmerstellung von Vorstandsmitgliedern berufsständischer Vereine und von Kapitalgesellschaften; Steuerbefreiung von ehrenamtlicher Tätigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 459
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 14.05.2008 - XI R 70/07

    Steuerbarkeit von Leistungen eines Mitglieds des Vereinsvorstands - Keine

    Auszug aus BFH, 10.11.2011 - V B 6/11
    Die vom Kläger aufgeworfene Rechtsfrage, nach welchen Kriterien Vorstandsmitglieder berufsständischer Vereine und von Kapitalgesellschaften selbständig und als Unternehmer gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG anzusehen sind, ist durch die Rechtsprechung bereits beantwortet (vgl. die BFH-Urteile vom 10. März 2005 V R 29/03, BFHE 209, 162, BStBl II 2005, 730; vom 14. Mai 2008 XI R 70/07, BFHE 221, 517, BStBl II 2008, 912; zur Auslegung des Merkmals der Selbständigkeit vgl. z.B. die BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 V R 37/08, BFHE 226, 415, BStBl II 2009, 873; vom 14. April 2010 XI R 14/09, BFHE 230, 245, BStBl II 2011, 433).

    Hiernach sind die einzelnen Merkmale, die für und gegen die Selbständigkeit i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG sprechen, unter Berücksichtigung des Gesamtbildes der Verhältnisse gegeneinander abzuwägen, wobei entscheidend auf die Weisungsfreiheit abzustellen ist (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 221, 517, BStBl II 2008, 912, unter II.2.a).

  • BFH, 25.01.2011 - V B 144/09

    Steuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeiten - Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus BFH, 10.11.2011 - V B 6/11
    Eine Zulassung kommt nicht in Betracht, wenn die entscheidungserheblichen Rechtsfragen nur anhand von einzelfallbezogenen Umständen in einer Gesamtwürdigung beantwortet werden können --wie die Frage, ob ein Steuerpflichtiger selbständig handelt-- (vgl. den Senatsbeschluss vom 25. Januar 2011 V B 144/09, BFH/NV 2011, 863).

    Es ist durch die Rechtsprechung geklärt, dass die Frage, ob eine ehrenamtliche Tätigkeit gemäß § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG vorliegt, ebenfalls auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls zu treffen ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 863).

  • BFH, 10.03.2005 - V R 29/03

    Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Tätigkeit des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus BFH, 10.11.2011 - V B 6/11
    Die vom Kläger aufgeworfene Rechtsfrage, nach welchen Kriterien Vorstandsmitglieder berufsständischer Vereine und von Kapitalgesellschaften selbständig und als Unternehmer gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG anzusehen sind, ist durch die Rechtsprechung bereits beantwortet (vgl. die BFH-Urteile vom 10. März 2005 V R 29/03, BFHE 209, 162, BStBl II 2005, 730; vom 14. Mai 2008 XI R 70/07, BFHE 221, 517, BStBl II 2008, 912; zur Auslegung des Merkmals der Selbständigkeit vgl. z.B. die BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 V R 37/08, BFHE 226, 415, BStBl II 2009, 873; vom 14. April 2010 XI R 14/09, BFHE 230, 245, BStBl II 2011, 433).
  • BFH, 14.04.2010 - XI R 14/09

    Unternehmereigenschaft des geschäftsführenden Komplementärs einer KG

    Auszug aus BFH, 10.11.2011 - V B 6/11
    Die vom Kläger aufgeworfene Rechtsfrage, nach welchen Kriterien Vorstandsmitglieder berufsständischer Vereine und von Kapitalgesellschaften selbständig und als Unternehmer gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG anzusehen sind, ist durch die Rechtsprechung bereits beantwortet (vgl. die BFH-Urteile vom 10. März 2005 V R 29/03, BFHE 209, 162, BStBl II 2005, 730; vom 14. Mai 2008 XI R 70/07, BFHE 221, 517, BStBl II 2008, 912; zur Auslegung des Merkmals der Selbständigkeit vgl. z.B. die BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 V R 37/08, BFHE 226, 415, BStBl II 2009, 873; vom 14. April 2010 XI R 14/09, BFHE 230, 245, BStBl II 2011, 433).
  • BFH, 25.06.2009 - V R 37/08

    Unternehmereigenschaft eines "festen freien Mitarbeiters" einer Rundfunkanstalt -

    Auszug aus BFH, 10.11.2011 - V B 6/11
    Die vom Kläger aufgeworfene Rechtsfrage, nach welchen Kriterien Vorstandsmitglieder berufsständischer Vereine und von Kapitalgesellschaften selbständig und als Unternehmer gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG anzusehen sind, ist durch die Rechtsprechung bereits beantwortet (vgl. die BFH-Urteile vom 10. März 2005 V R 29/03, BFHE 209, 162, BStBl II 2005, 730; vom 14. Mai 2008 XI R 70/07, BFHE 221, 517, BStBl II 2008, 912; zur Auslegung des Merkmals der Selbständigkeit vgl. z.B. die BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 V R 37/08, BFHE 226, 415, BStBl II 2009, 873; vom 14. April 2010 XI R 14/09, BFHE 230, 245, BStBl II 2011, 433).
  • BFH, 03.12.2010 - V B 29/10

    Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide bei nachträglich erkannter

    Auszug aus BFH, 10.11.2011 - V B 6/11
    a) Ist eine Rechtsfrage nicht klärungsbedürftig, kommt weder eine Zulassung unter dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung noch unter dem Gesichtspunkt der Rechtsfortbildung in Betracht (vgl. zur Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung z.B. den Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Januar 2011 V B 65/10, BFH/NV 2011, 646, und zur Zulassung wegen Rechtsfortbildung z.B. Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2010 V B 29/10, BFH/NV 2011, 563).
  • BFH, 13.01.2011 - V B 65/10

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus BFH, 10.11.2011 - V B 6/11
    a) Ist eine Rechtsfrage nicht klärungsbedürftig, kommt weder eine Zulassung unter dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung noch unter dem Gesichtspunkt der Rechtsfortbildung in Betracht (vgl. zur Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung z.B. den Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Januar 2011 V B 65/10, BFH/NV 2011, 646, und zur Zulassung wegen Rechtsfortbildung z.B. Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2010 V B 29/10, BFH/NV 2011, 563).
  • BFH, 03.02.2016 - XI B 53/15

    Zum Nachweis der Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung

    Die vom Kläger angeführten Gründe betreffen einen konkreten Einzelfall und sind als solche nicht geeignet darzulegen, dass die Klärung der Rechtsfrage im Interesse der Allgemeinheit liegt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. August 2011 IX B 63/11, BFH/NV 2012, 53, Rz 2; vom 10. November 2011 V B 6/11, BFH/NV 2012, 459, Rz 10; vom 7. März 2012 XI B 97/10, BFH/NV 2012, 1155, Rz 6).
  • BFH, 07.03.2012 - XI B 97/10

    Klagestattgabe nach vorangegangener Abweisung eines Aussetzungsantrags durch

    Soweit es sich im Wesentlichen auf die --außergewöhnlichen-- Umstände des Streitfalls bezieht, betreffen diese einen konkreten Einzelfall und sind als solche nicht geeignet zu begründen, dass die Klärung der Rechtsfrage im Interesse der Allgemeinheit liegt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. August 2011 IX B 63/11, BFH/NV 2012, 53, unter 1.; vom 10. November 2011 V B 6/11, BFH/NV 2012, 459, unter II.a).
  • FG Niedersachsen, 08.10.2020 - 5 K 162/19

    Veranlagung eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Mitglieds des

    b) Während nach der Rechtsprechung des BFH Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer juristischer Personen - ohne das es auf deren Organstellung ankäme - selbständig tätig sein können, wenn sie ihre Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse auf eigene Rechnung und eigene Verantwortung erbringen und im Rahmen der erforderlichen Abwägung der für und gegen die Selbständigkeit sprechenden Merkmale, die im Einzelfall unterschiedlich gewichtet werden können, gegeneinander abzuwägen sind, wobei das Merkmal des Unternehmerrisikos in der Form des Vergütungsrisikos von besonderem Gewicht ist (vgl. zu alledem BFH-Urteil vom 10. März 2005 V R 29/03, BStBl. II 2005, 730 m.w.N. sowie BFH-Beschlüsse vom 10. November 2011 V B 6/11, BFH/NV 2012, 459 und vom 8. September 2005 V B 47/05, BFH/NV 2006, 622), wurde die als Mitglied eines Aufsichtsrats einer AG gegen Zahlung einer Aufsichtsratsvergütung auch nach der unionsrechtlichen Harmonisierung durch Art. 9 und Art. 10 MwStSystRL seit jeher als selbständige Tätigkeit eines Unternehmers angesehen, ohne dabei nach der weiteren Ausgestaltung oder den Begleitumständen dieser Tätigkeit zu unterscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 20. August 2009 V R 32/08, BStBl. II 2010, 88 m.w.N.).
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