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   BFH, 24.09.1975 - II R 1/75   

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https://dejure.org/1975,847
BFH, 24.09.1975 - II R 1/75 (https://dejure.org/1975,847)
BFH, Entscheidung vom 24.09.1975 - II R 1/75 (https://dejure.org/1975,847)
BFH, Entscheidung vom 24. September 1975 - II R 1/75 (https://dejure.org/1975,847)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt der Zustellung - Vorlage des Schriftstückes - Vorlage bei Behördenvorsteher - Unterschrift eines Sachgebietsleiters - Empfangsbekenntnis - Bestätigung des Urteilseingangs - Vorausgegangene Zustellung - Genaues Zustellungsdatum - Zustellungsempfänger - Normaler ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwZG § 5 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 117, 11
  • DB 1975, 2418
  • BStBl II 1976, 46
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.09.1969 - VI R 247/66

    Wirksamwerden einer Zustellung - Zugang des zuzustellenden Schriftstücks -

    Auszug aus BFH, 24.09.1975 - II R 1/75
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), der sich der VI. Senat des BFH angeschlossen hat (vgl. Urteil vom 26. September 1969 VI R 247/66, BFHE 97, 57, BStBl II 1970, 31), ist die Zustellung an eine Behörde gemäß § 5 Abs. 2 VwZG in dem Zeitpunkt wirksam vorgenommen, in dem ein zuständiger zeichnungsberechtigter Beamter von dem Zugang des Schriftstücks Kenntnis erlangt und zur Annahme bereit ist.

    Denn aus der Stellung des Vorstehers als Vertreter der Behörde nach außen ergibt sich, daß eine ihm vorgelegte Zustellungssache den Adressaten schlechthin erreicht hat, der nun seinerseits für eine umgehende Annahme oder Ablehnung der Zustellung zu sorgen hat, sofern es hierauf -- so das Urteil VI R 247/66 -- überhaupt ankommen kann.

  • BVerwG, 14.02.1966 - IV B 112.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 24.09.1975 - II R 1/75
    Das BVerwG hat demgegenüber in ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. Beschluß vom 14. Februar 1966 IV B 112/65, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 340, § 8 VwZG Nr. 5) entschieden, daß bereits der Eingang bei derjenigen Stelle, die die Behörde oder Körperschaft zum Empfang der Post eingerichtet hat, maßgebend ist, und daß es nicht darauf ankommt, zu welchem Zeitpunkt der Behördenvorsteher die Zustellung erhalten hat.
  • BFH, 23.08.1967 - I R 55/67

    Versäumung der Revision durch die Oberfinanzdirektion

    Auszug aus BFH, 24.09.1975 - II R 1/75
    Insbesondere kann die Vorlage der Revisionsschrift an die OFD zur Überprüfung und die offenbar dadurch (mit-)bedingte Verzögerung der Revisionseinlegung eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht rechtfertigen (vgl. BFH-Beschluß vom 23. August 1967 I R 55/67, BFHE 90, 93, BStBl III 1967, 785).
  • BSG, 13.05.1998 - B 10 LW 11/97 R

    Nachweis der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis nur durch weitere Ermittlungen -

    Demgegenüber vertreten das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) und einige Senate des BFH die Auffassung, das EB diene lediglich dem Nachweis der Zustellung, die Zustellung nach § 5 Abs. 2 VwZG könne deshalb wirksam sein, auch wenn ein EB überhaupt fehle (BFH vom 12. März 1993 - VIII B 91/92 - BFH vom 27. Dezember 1996 - XI B 11/96 - BFHE 159, 425, 427; BVerwG ZBR 1979, 146 f = BVerwG Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 38) und erst recht dann, wenn es nur an Datum oder Unterschrift auf dem EB mangele (BFHE 117, 11, 13; 136, 348, 349; BVerwG Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 4 und 406.11 § 30 BBauG Nr. 5; BVerwG NJW 1972, S 1435, 1436).
  • BFH, 06.03.1990 - II R 131/87

    Zustellung gem. § 5 Abs. 2 VwZG ist auch ohne Ausfüllung eines

    Da die Bevollmächtigte und auch der Prozeßbevollmächtigte sich geweigert haben, an der Klärung dieser Frage mitzuwirken, ist derjenige Tag als Zustellungstag anzusehen, an dem die Beschwerdeentscheidung nach dem normalen Verlauf der Dinge in die Hände der Bevollmächtigten gelangt ist (vgl. den Beschluß in BFH/NV 1987, 103, im Anschluß an den Senatsbeschluß vom 24. September 1975 II R 1/75, BFHE 117, 11, BStBl II 1976, 46).
  • FG München, 06.02.1996 - 7 V 2924/95

    Rechtsschutz einer Gemeinde gegen die Herabsetzung von Gewerbesteuermeßbeträgen;

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  • BFH, 25.05.1984 - VI R 223/80

    Zur Frage der Bindung einer Pauschalierung nach § 40 a Abs. 2 EStG für das

    Das Datum des Empfangsbekenntnisses, das überprüfbar ist (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 7. Dezember 1978 VII ZB 24/78, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1979, 492; BGH-Urteil vom 31. Mai 1979 VII ZR 290/78, HFR 1979, 543; ferner Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. September 1975 II R 1/75, BFHE 117, 11, BStBl II 1976, 46) und mit dem der Zugang der Vorentscheidung beim FA unter dem 16 * 'September 1980 bestätigt wird, ist unrichtig.
  • BFH, 14.08.1986 - VIII R 107/84

    Vorliegen eines wirksamen Empfangsbekenntnis zum Beweis eines fristgemäß

    Erfolgt die Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses verspätet, so ist derjenige Tag als Zustelltag anzusehen, an dem das zuzustellende Schriftstück nach dem normalen Verlauf der Dinge erstmals in die Hände des Empfängers gelangt sein konnte (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. September 1975 II R 1/75, BFHE 117, 11, BStBl II 1976, 46).
  • BFH, 30.03.1978 - IV R 141/73

    Zustellung - Empfangsbekenntnis

    Wie der Bundesfinanzhof (BFH) im Beschluß vom 24. September 1975 II R 1/75 (BFHE 117, 11, BStBl II 1976, 46) dargelegt hat, bestehen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung unterschiedliche Auffassungen darüber, ob die Zustellung nach § 5 Abs. 2 VwZG bereits mit dem Eingang bei der Posteingangsstelle der Behörde oder erst in dem Zeitpunkt wirksam wird, in dem ein zuständiger zeichnungsberechtigter Beamter zur Annahme bereit ist.
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