Rechtsprechung
   BFH, 30.07.1991 - IX R 123/90   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)

    EStG 1983 § 9 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 Nr. 7, § 21
    Anschaffungsnahe Aufwendungen nach Ablauf von drei Jahren seit der Anschaffung

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 165, 253
  • BB 1991, 2365
  • BB 1992, 1624
  • BStBl II 1992, 30



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)  

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97  

    Steuerrecht - Anschaffungsnahe Aufwendungen oder Instandsetzungsmaßnahmen?

    Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand sei nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. Juli 1991 IX R 123/90 (BFHE 165, 253, BStBl II 1992, 30) auch dann gegeben, wenn nach dem Erwerb eines reparaturbedürftigen Hauses über einen längeren Zeitraum gleichsam in Raten die jeweils frei werdenden Mietwohnungen in Stand gesetzt würden.

    Baumaßnahmen innerhalb eines Veranlagungszeitraums können jedoch dann als Herstellungskosten i.S. des § 255 Abs. 2 HGB zu werten sein, wenn sie zwar für sich gesehen noch nicht zu einer wesentlichen Verbesserung führen, wenn sie aber Teil einer Gesamtmaßnahme sind, die sich planmäßig in zeitlichem Zusammenhang über mehrere Veranlagungszeiträume erstreckt und die insgesamt zu einer wesentlichen Verbesserung führt (Sanierung "in Raten", vgl. insoweit BFH-Beschluss vom 23. Juni 1988 IX B 178/87, BFH/NV 1989, 165, 168, BFH-Urteil in BFHE 165, 253, BStBl II 1992, 30).

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92  

    Instandsetzung und Renovierung von Altbauten

    Dies ist der Zeitpunkt der Herstellung oder, wenn der Steuerpflichtige das Gebäude erworben hat, der Zeitpunkt des Erwerbs (Großer Senat des BFH in BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672; Senatsurteile vom 11. August 1989 IX R 44/86, BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53; vom 30. Juli 1991 IX R 123/90, BFHE 165, 253, 255, BStBl II 1992, 30; vgl. auch Mathiak, Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft - DStJG - 7-1984, S. 97, 132; Schmidt/ Glanegger, a. a. O., § 6 Anm. 43 b).

    a) Herstellungskosten als Folge einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB) können dann vorliegen, wenn in zeitlicher Nähe zur Anschaffung - in der Regel innerhalb von drei Jahren - im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Reparatur- oder Modernisierungsaufwendungen anfallen (sog. anschaffungsnaher Herstellungsaufwand, BFH-Urteile in BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53; BFHE 165, 253, BStBl II 1992, 30; vom 29. Oktober 1991 IX R 117/90, BFHE 166, 203, 205, BStBl II 1992, 285; vom 23. September 1992 X R 10/92, BFHE 169, 331, BStBl II 1993, 338).

  • BFH, 23.09.1992 - X R 10/92  

    Nichtigkeit eines Vorläufigkeitsvermerks

    Denn die aufwendige Instandsetzung und Modernisierung des Gebäudes innerhalb dieser Zeitspanne legt den Schluß nahe, daß deren Kosten die Höhe des Kaufpreises gemindert haben (BFH-Urteil vom 30. Juli 1991 IX R 123/90, BFHE 165, 253, BStBl II 1992, 30).
mehr
  • BFH, 09.05.1995 - IX R 69/92  

    Renovierung von Altbauten

    b) Herstellungskosten als Folge einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung (§ 255 Abs. 2 Satz 1 Alternative 3 HGB) können dann vorliegen, wenn in zeitlicher Nähe zur Anschaffung - in der Regel innerhalb von drei Jahren - im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Reparatur- oder Modernisierungsaufwendungen anfallen (sog. anschaffungsnaher Herstellungsaufwand; BFH-Urteile vom 11. August 1989 IX R 44/86, BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53; vom 30. Juli 1991 IX R 123/90, BFHE 165, 253, BStBl II 1992, 30; vom 29. Oktober 1991 IX R 117/90, BFHE 166, 203, 205, BStBl II 1992, 285; vom 23. September 1992 X R 10/92, BFHE 169, 331, BStBl II 1993, 338; ferner das Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92).

    Es kann offenbleiben, ob die strittigen Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen des Klägers als anschaffungsnahe Herstellungskosten zu beurteilen sind, obwohl die entsprechenden Maßnahmen erst unmittelbar nach Ablauf von drei Jahren nach der Anschaffung begonnen haben (vgl. Senatsurteil in BFHE 165, 253, BStBl II 1992, 30).

  • BFH, 30.08.1995 - X B 37/95  

    Renovierungsmaßnahmen nach Erwerb der eigengenutzten Wohnung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 01.10.1997 - X R 149/94  

    Renovierungsaufwendungen bei teilentgeltlichem Erwerb

    Die frühere Rechtsprechung zum anschaffungsnahen Herstellungsaufwand beruhte auf der Vorstellung, daß die Kosten für die Instandsetzung eines reparatur- und modernisierungsbedürftigen Gebäudes den Kaufpreis gemindert und die anschließende Instandsetzung das Gebäude um einen Wert erhöht haben, der in den Anschaffungskosten des Erwerbers noch nicht enthalten ist (z.B. BFH-Beschluß vom 22. August 1966 GrS 2/66, BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672, sowie BFH-Urteile vom 30. Juli 1991 IX R 123/90, BFHE 165, 253, BStBl II 1992, 30, und vom 23. September 1992 X R 10/92, BFHE 169, 331, BStBl II 1993, 338).
  • BFH, 09.05.1995 - IX R 5/93  

    Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand

    a) Herstellungskosten als Folge einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung (§ 255 Abs. 2 Satz 1 Alternative 3 HGB) können dann vorliegen, wenn in zeitlicher Nähe zur Anschaffung - in der Regel innerhalb von drei Jahren - im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Reparatur- oder Modernisierungsaufwendungen anfallen (sog. anschaffungsnaher Herstellungsaufwand; BFH-Urteile vom 11. August 1989 IX R 44/86, BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53; vom 30. Juli 1991 IX R 123/90, BFHE 165, 253, BStBl II 1992, 30; vom 29. Oktober 1991 IX R 117/90, BFHE 165, 203, 205, BStBl II 1992, 285; vom 23. September 1992 X R 10/92, BFHE 169, 331, BStBl II 1993, 338).
  • BFH, 16.12.1998 - X R 89/95  

    Anschaffungsnaher Aufwand bei Erwerb durch Zwangsversteigerung

    a) Die frühere Rechtsprechung zum anschaffungsnahen Herstellungsaufwand beruhte auf der Vorstellung, daß sich in Anbetracht der Kosten für die Instandsetzung eines reparatur- und modernisierungsbedürftigen Gebäudes der Kaufpreis gemindert und die anschließende Instandsetzung das Gebäude um einen Wert erhöht hat, der in den Anschaffungskosten des Erwerbers noch nicht enthalten war (z.B. BFH-Beschluß vom 22. August 1966 GrS 2/66, BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672, sowie BFH-Urteile vom 30. Juli 1991 IX R 123/90, BFHE 165, 253, BStBl II 1992, 30, und in BFHE 169, 331, BStBl II 1993, 338).
  • BFH, 10.05.1994 - IX R 26/89  

    Umbau eines Gebäudes im Anschluß an Erwerb - Voraussetzungen für AfaA

    Wird ein älteres Gebäude nach dem Erwerb umgestaltet, spricht dies entsprechend den Grundsätzen zur steuerlichen Behandlung des sog. anschaffungsnahen Aufwands dafür, daß der Kaufpreis des Gebäudes im Hinblick auf dessen Alter und Verschleiß gemindert worden ist (Senatsurteil vom 30. Juli 1991 IX R 123/90, BFHE 165, 253, BStBl II 1992, 30), und daß dementsprechend die entfernten Teile, zumindest nicht mit einem abgrenzbaren Betrag, in den Anschaffungskosten enthalten sind.
  • FG Düsseldorf, 25.08.1999 - 9 K 3129/97  

    Vermietung und Verpachtung; Anschaffungsnahe Herstellungsaufwendungen;

    Die nach Auffassung der Finanzverwaltung in Abschnitt 157 Abs. 5 EStR geltende Drei-Jahres-Frist und die Aufgriffsgrenze von 20 v.H. der Gebäudeanschaffungskosten binden die Finanzgerichte zwar nicht, sie bieten jedoch zumindest einen Anhaltspunkt, ab wann erhebliche Modernisierungs- und Instandhaltungsaufwendungen vorliegen können (vgl. BFH Urteile vom 30. Juli 1991 IX R 123/90, BFHE 165, 253 , BStBl II 1992, 30 m.w.N. und vom 23. September 1992 X R 10/92, BFHE 169, 331 , BStBl II 1993, 338 , und Beschlüsse vom 30. August 1995 X B 37/95, BFH/NV 1996, 120 und vom 21. Januar 1997 X B 81/96, BFH/NV 1997, 346).

    Die frühere Rechtsprechung zum anschaffungsnahen Herstellungsaufwand beruhte auf der Vorstellung, daß sich in Anbetracht der Kosten für die Instandsetzung eines reparatur- und modernisierungsbedürftigen Gebäudes der Kaufpreis gemindert und die anschließende Instandsetzung das Gebäude um einen Wert erhöht hat, der in den Anschaffungskosten noch nicht enthalten war (vgl. BFH Beschluß vom 22. August 1966 GrS 2/66, BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672 und Urteile vom 30. Juli 1991 IX R 123/90, BFHE 165, 253 , BStBl II 1992, 30 und vom 23. September 1992 X R 10/92, BFHE 169, 331 , BStBl II 1993, 338 sowie in BFH/NV 1999, 776 ).

  • FG Saarland, 14.06.2000 - 1 K 327/98  

    Anschaffungsnaher Aufwand trotz Überschreitung der Drei-Jahres-Grenze

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.08.1996 - 2 K 1238/94  

    Anschaffungsnaher Aufwand außerhalb des Dreijahreszeitraums

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 39/94  
  • BFH, 09.05.1995 - IX R 63/94  

    Aufteilung der Anschaffungskosten auf das Gebäude und den dazugehörigen Grund und

  • FG Niedersachsen, 13.03.2001 - 15 K 208/98  

    Anschaffungsnaher Aufwand, verdeckte Mängel

  • FG Baden-Württemberg, 27.02.1997 - 8 K 311/95  

    Bescheinigungsinhalt bei Absetzungen für Baudenkmale

  • FG Schleswig-Holstein, 08.02.2002 - III 83/99  

    Zur Qualifizierung von Bauaufwendungen als Herstellungskosten

  • FG Thüringen, 24.02.2000 - III 1269/99  

    Kein Abzug von anschaffungsnahen Aufwand als Vorkosten nach § 10i EStG

  • FG München, 30.01.2001 - 6 K 5221/99  

    Anschaffungsnaher Aufwand

  • FG Münster, 09.09.1998 - 6 K 603/96  

    Anschaffungsnahe Aufwendungen als Herstellungskosten eines Gebäudes

  • FG Baden-Württemberg, 10.11.1999 - 9 K 190/95  

    Beginn des Dreijahreszeitraums für anschaffungsnahen Herstellungsaufwand

  • FG München, 19.12.2000 - 6 K 5221/99  

    Betriebsaugabenabzug für erst nach dem Auslaufen der großen Übergangsregelung

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht