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   BFH, 18.05.1993 - VII R 44/92   

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BFH, 18.05.1993 - VII R 44/92 (https://dejure.org/1993,1612)
BFH, Entscheidung vom 18.05.1993 - VII R 44/92 (https://dejure.org/1993,1612)
BFH, Entscheidung vom 18. Mai 1993 - VII R 44/92 (https://dejure.org/1993,1612)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BFHE 172, 190
  • BB 1993, 1796
  • BB 1993, 2517
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BFH, 16.01.2007 - VII R 19/03

    Ausfuhrerstattung nach fehlerhafter Beschau

    Auch für eine Feststellung des Sachverhalts im Wege der Schätzung (§ 96 Abs. 1 FGO i.V.m. § 162 der Abgabenordnung --AO--; dazu Urteil des Senats vom 18. Mai 1993 VII R 44/92, BFHE 172, 190) fehlt es an jeder tragfähigen Grundlage.

    Aus der nunmehr vorliegenden, im Streitfall ergangenen diesbezüglichen Vorabentscheidung ist zu folgern, dass trotz der nicht ordnungsgemäßen Durchführung der Beschau hinsichtlich der Warenbeschaffenheit die Angaben der Klägerin in der Zollanmeldung nicht ohne weiteres gemäß Art. 71 Abs. 2 ZK zugrunde zu legen sind (so im Ergebnis schon Senatsurteil in BFHE 172, 190).

    Obgleich nämlich Art. 71 Abs. 2 ZK auch bei einem Ausfuhrverfahren grundsätzlich unbeschadet dessen wird angewendet werden können, dass dem Ausführer und nicht der Zollbehörde die Feststellungslast für die erstattungsfähige Beschaffenheit der Ausfuhrware obliegt (Senatsurteil in BFHE 172, 190), sind der EuGH ebenso wie der erkennende Senat seit jeher davon ausgegangen, dass der Ausführer ungeachtet seiner Ausfuhranmeldung seine Angaben im Ausfuhrverfahren zu beweisen hat und im Falle deren Nichterweislichkeit die Feststellungslast trägt, sofern die Zollbehörde Anhaltspunkte dafür hat, dass sie unzutreffend sein könnten (vgl. statt aller das EuGH-Urteil in EuGHE 2005, I-10349).

  • BFH, 16.01.2007 - VII R 35/03

    Ausfuhrerstattung nach fehlerhafter Beschau

    Auch für eine Feststellung des Sachverhalts im Wege der Schätzung (§ 96 Abs. 1 FGO i.V.m. § 162 der Abgabenordnung --AO--; dazu Urteil des Senats vom 18. Mai 1993 VII R 44/92, BFHE 172, 190) fehlt es an jeder tragfähigen Grundlage.

    Aus der nunmehr vorliegenden, im Streitfall ergangenen diesbezüglichen Vorabentscheidung ist zu folgern, dass trotz der nicht ordnungsgemäßen Durchführung der Beschau hinsichtlich der Warenbeschaffenheit die Angaben der Klägerin in der Zollanmeldung nicht ohne weiteres gemäß Art. 71 Abs. 2 ZK zugrunde zu legen sind (so im Ergebnis schon Senatsurteil in BFHE 172, 190).

    Obgleich nämlich Art. 71 Abs. 2 ZK auch bei einem Ausfuhrverfahren grundsätzlich unbeschadet dessen wird angewendet werden können, dass dem Ausführer und nicht der Zollbehörde die Feststellungslast für die erstattungsfähige Beschaffenheit der Ausfuhrware obliegt (Senatsurteil in BFHE 172, 190), sind der EuGH ebenso wie der erkennende Senat seit jeher davon ausgegangen, dass der Ausführer ungeachtet seiner Ausfuhranmeldung seine Angaben im Ausfuhrverfahren zu beweisen hat und im Falle deren Nichterweislichkeit die Feststellungslast trägt, sofern die Zollbehörde Anhaltspunkte dafür hat, dass sie unzutreffend sein könnten (vgl. statt aller das EuGH-Urteil in EuGHE 2005, I-10349).

  • BFH, 09.12.2009 - X R 52/06

    Private Nutzung eines Dachgeschosses im Rahmen einer Betriebsaufspaltung -

    Im Ergebnis ist daher - mangels besserer Erkenntnisse - die Schätzung des FG zu akzeptieren; die revisionsrechtliche Überprüfung der Schätzung ist auf die Kontrolle der Schlüssigkeit und Plausibilität des Ergebnisses beschränkt (BFH-Urteil vom 18. Mai 1993 VII R 44/92, BFHE 172, 190, Betriebs-Berater 1993, 2517).
  • BFH, 15.12.1999 - I R 91/98

    VermG: Bilanzierung von Ansprüchen und Verbindlichkeiten

    Der Senat ist an diese Werte nach § 118 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gebunden, da die Klägerin insoweit keine zulässigen Verfahrensrügen erhoben hat und die Schätzung weder gegen Vorschriften des DMBilG noch gegen allgemeine Denkgesetze noch Erfahrungssätze verstößt (vgl. hierzu z.B. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 118 Rdnr. 23; BFH-Urteile vom 21. Oktober 1997 VIII R 18/96, BFH/NV 1998, 582; vom 27. März 1996 I R 3/95, BFHE 180, 155, BStBl II 1996, 470; vom 18. Mai 1993 VII R 44/92, BFHE 172, 190, m.w.N.).
  • BFH, 19.08.2008 - VII R 54/06

    Kürzung der Ausfuhrerstattung als zusätzliche Sanktion bei Verenden von Tieren

    Denn dann könnte nicht etwa ohne weiteres zu Lasten der Klägerin unterstellt werden, dass alle acht verendeten Tiere oder zumindest zwei bzw. sechs aus der hier strittigen Ausfuhrsendung stammen; es müsste dann vielmehr der Sachverhalt unter Zuhilfenahme des Mittels der Schätzung (§ 162 der Abgabenordnung) festgestellt werden, welche der erkennende Senat sogar bei der Ermittlung der Voraussetzungen für die Gewährung von Ausfuhrerstattung für zulässig gehalten hat (Urteil vom 18. Mai 1993 VII R 44/92, BFHE 172, 190) und auf die zu Gunsten des Ausführers umso mehr zurückzugreifen ist, wenn es --wie hier-- um die infolge der allenfalls leicht fahrlässigen Verletzung seiner verfahrensrechtlichen Pflichten (Pflicht zur Beweisvorsorge) im Ausfuhrverfahren anders nicht mögliche Ermittlung der Voraussetzungen für eine gegen ihn zu verhängende Verwaltungsstrafe (Sanktion) geht.
  • BFH, 27.03.2001 - I R 42/99

    Zeitwert eines Gebäudes

    An diese Tatsachenfeststellungen ist der Bundesfinanzhof (BFH) als Revisionsgericht gemäß § 118 Abs. 2 FGO gebunden, soweit Denkgesetze und Erfahrungssätze nicht verletzt worden sind (vgl. hierzu Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 118 Anm. 23; BFH-Urteile vom 15. Dezember 1999 I R 91/98, BFHE 191, 33, BStBl II 2000, 381; vom 21. Oktober 1997 VIII R 18/96, BFH/NV 1998, 582; vom 27. März 1996 I R 3/95, BFHE 180, 155, BStBl II 1996, 470; vom 18. Mai 1993 VII R 44/92, BFHE 172, 190, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 16.08.2006 - 1 K 45/06

    Voraussetzungen zur Berücksichtigung zusätzlicher Werbungskosten bei den

    Schätzen ist eine besondere Art der Sachverhaltsaufklärung (vgl. BFHE 172, 190, 193).
  • BFH, 10.12.2002 - VII B 139/02

    Differenzierte Ausfuhrerstattung

    Diese Frage hat jedoch keine grundsätzliche Bedeutung, weil durch die Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 18. Mai 1993 VII R 44/92, BFHE 172, 190) geklärt ist, dass das FG auch in Streitigkeiten über die Rückforderung von Ausfuhrerstattung die Befugnis zur Schätzung hat.
  • BFH, 09.06.2005 - VII B 19/02

    Überprüfung der Gewichtsangaben für Warensendung; Mindergewicht; Gewicht

    Daraus folgt ohne weiteres und zwingend, dass auch die Vorschriften des ZK über die Überprüfung der Angaben in einer Zoll- bzw. Ausfuhranmeldung im Ausfuhrerstattungsrecht anzuwenden sind, insbesondere was die Voraussetzungen, die Durchführung und die Rechtsfolgen einer Beschau gemäß Art. 69, 70 Abs. 1 ZK angeht (vgl. zur sinngemäßen Anwendung des rechtsähnlichen früheren § 17 des Zollgesetzes --ZG-- im Ausfuhrerstattungsrecht Senatsurteile vom 18. Mai 1993 VII R 44/92, BFHE 172, 190, und vom 26. Juni 1990 VII R 104/87, BFHE 161, 221).
  • BFH, 27.09.1994 - VII B 113/94

    Ausfuhrerstattung

    Zu Recht hat das FG auch angenommen, daß in den sieben Fällen, in denen die Antragstellerin die Ausfuhrerstattung bevorschußt nach Art. 22 der Verordnung ( EWG ) Nr. 3665/87 - VO Nr. 3665/87 - (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften - ABlEG - Nr. 1351/1 m.Ä.) erhalten hat, die Frage dahingestellt bleiben kann, ob sich die Rückforderung unmittelbar aus Art. 23 VO Nr. 3665/87 ergibt (vgl. dazu auch Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Mai 1993 VII R 44/92, BFHE 172, 190).
  • BFH, 10.03.1998 - VII R 13/97

    Antrag auf Ausfuhrvergünstigungen für Tiere (Rinder) - Ordnungsgemäße Ermittlung

  • FG Hamburg, 10.12.2001 - IV 87/98

    Rückforderung der durch überhöhte Gewichtsangaben gewährten Ausfuhrerstattung

  • FG Niedersachsen, 19.05.1999 - II 479/95

    Wirksamkeit eines Gewerbesteuermessbescheids; Vorliegen von Einkünften aus

  • FG Hamburg, 18.07.2001 - IV 99/99

    Rückforderung von vorfinanzierter Ausfuhrerstattung

  • FG Hamburg, 22.06.2000 - IV 19/98

    Rückforderung vorfinanzierter Ausfuhrerstattung

  • FG Hamburg, 12.08.1996 - IV 86/94

    Rückerstattung von Ausfuhrerstattung und Währungsausgleich; Exports von lebenden

  • BFH, 06.07.1993 - VII K 17/92

    Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft für kubisches Bornitrid

  • FG Hamburg, 06.02.1997 - II 142/95

    Rechtmäßigkeit der Beitreibung bestandskräftig festgesetzter Steuerschulden ;

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