Rechtsprechung
   BFH, 23.11.1993 - IX R 101/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1675
BFH, 23.11.1993 - IX R 101/92 (https://dejure.org/1993,1675)
BFH, Entscheidung vom 23.11.1993 - IX R 101/92 (https://dejure.org/1993,1675)
BFH, Entscheidung vom 23. November 1993 - IX R 101/92 (https://dejure.org/1993,1675)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1675) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 173, 103
  • NJW-RR 1994, 1100 (Ls.)
  • BB 1994, 635
  • DB 1994, 660
  • BStBl II 1994, 348
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 21.11.1989 - IX R 170/85

    Kein sofortiger Zufluß von Einnahmen bei dem Erbbaurechtsverpflichteten bei

    Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 101/92
    Unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 21. November 1989 IX R 170/85 (BFHE 159, 72, BStBl II 1990, 310) vertritt das FA die Auffassung, mit dem Erwerb des Grundstücks sei den Klägern der durch die Erschließung bedingte Wertzuwachs des Grundstücks zugeflossen.

    Das Senatsurteil in BFHE 159, 72, BStBl II 1990, 310 ist auf den Streitfall bereits deshalb nicht anwendbar, weil sich nach der oben dargelegten Beurteilung aus der maßgeblichen Sicht des Streitjahres der Grund für die Zahlung der Erschließungskosten durch die Kläger nicht aus dem Nutzungsverhältnis, sondern aus dem Grundstückskaufvertrag ergibt.

  • BFH, 06.04.1993 - VIII R 68/90

    Kapitalertrag nach §§ 8, 20 EStG kann auch dann vorliegen, wenn der vermeintliche

    Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 101/92
    Dieser Umstand steht jedoch der Erfassung der "Guthabenzinsen" als wirtschaftliches Nutzungsentgelt und damit als Zinsen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG nicht entgegen; entscheidend ist allein, daß nach der Vorstellung der Vertragsparteien wegen der vorab gezahlten Erschließungskosten eine Verzinsung in Höhe des auf den Grundstückskaufpreis anzurechnenden Betrages von 1.331 DM vorzunehmen war (vgl. BFH-Urteil vom 6. April 1993 VIII R 68/90, BFHE 172, 25, BStBl II 1993, 825).
  • BFH, 30.07.1991 - IX R 43/89

    Anteilige Kosten des Käufers für künftige Renovierung des Gemeinschaftseigentums

    Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 101/92
    Nach der vorliegenden vertraglichen Gestaltung, zu deren Auslegung der Senat mangels einer entsprechenden Würdigung durch das FG selbst befugt ist (vgl. Senatsurteil vom 30. Juli 1991 IX R 43/89, BFHE 165, 245, 248, BStBl II 1991, 918), sind nämlich den Klägern die - von ihnen ursprünglich getragenen - Erschließungskosten nicht erstattet worden; vielmehr ist davon auszugehen, daß nach der Vorstellung der Vertragsparteien der auf die Erschließung des Grundstücks entfallende Anteil des Kaufpreises für das erschlossene Grundstück bereits vorab im Jahre 1983 gezahlt worden ist: Dies folgt zum einen aus der Regelung, die im Zusammenhang mit dem bereits bei der Bestellung des Erbbaurechts eingeräumten Ankaufsrecht getroffen worden war.
  • BFH, 23.04.1991 - IX R 86/89

    Behandlung der vom Erbbauberechtigten an den Grundstückseigentümer gezahlten

    Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 101/92
    Hierbei kann die in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) unterschiedlich beurteilte Frage nach der einkommensteuerrechtlichen Behandlung der vom Erbbauberechtigten übernommenen Erschließungskosten (Nachweise in der Senatsentscheidung vom 23. April 1991 IX R 86/89, BFHE 164, 275, BStBl II 1991, 712) dahingestellt bleiben; selbst wenn sie früher als Werbungskosten zu beurteilen gewesen sein sollten, wurden sie mit Ausübung des Ankaufsrechts zu Anschaffungskosten (vgl. zur Umwandlung BFH-Urteil vom 13. November 1986 IV R 211/83, BFHE 148, 306, 308, BStBl II 1987, 374).
  • BFH, 13.11.1986 - IV R 211/83

    Rückzahlung der Vorsteuererstattung bei fehlgeschlagener Option zur

    Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 101/92
    Hierbei kann die in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) unterschiedlich beurteilte Frage nach der einkommensteuerrechtlichen Behandlung der vom Erbbauberechtigten übernommenen Erschließungskosten (Nachweise in der Senatsentscheidung vom 23. April 1991 IX R 86/89, BFHE 164, 275, BStBl II 1991, 712) dahingestellt bleiben; selbst wenn sie früher als Werbungskosten zu beurteilen gewesen sein sollten, wurden sie mit Ausübung des Ankaufsrechts zu Anschaffungskosten (vgl. zur Umwandlung BFH-Urteil vom 13. November 1986 IV R 211/83, BFHE 148, 306, 308, BStBl II 1987, 374).
  • BFH, 03.12.1990 - IX B 136/89
    Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 101/92
    a) Die Anrechnung der von den Klägern (bei der Bestellung des Erbbaurechts) übernommenen Erschließungskosten auf den Kaufpreis des Grundstücks kann zunächst nicht als eine - nachträgliche - Erstattung von Werbungskosten angesehen werden, die nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Senatsentscheidung vom 3. Dezember 1990 IX B 136/89, BFH/NV 1991, 316, m. w. N.) zu Einnahmen bei der Einkunftsart führen würde, bei der die Aufwendungen zuvor abgezogen worden sind.
  • BFH, 28.03.1995 - IX R 41/93

    Rückzahlung von als Werbungskosten abgezogenen Aufwendungen nach Wegfall der

    Von dieser Auffassung ist der Senat bereits in seinem Urteil in BFHE 171, 183, BStBl II 1993, 748 (offengelassen in Urteil vom 23. November 1993 IX R 101/92, BFHE 173, 103, BStBl II 1994, 348, zu 2. d) ausgegangen (vgl. für den umgekehrten Fall des Abzugs nachträglicher Werbungskosten Paus, Deutsche Steuer-Zeitung 1987, 330, Fall 1.).
  • BFH, 22.09.1994 - IX R 6/93

    Ersatz von Werbungskosetn als steuerpflichtige Einnahmen

    Das FG ist zutreffend von dem Grundsatz ausgegangen, daß Beträge, die Werbungskosten ersetzen, im Jahre des Zuflusses steuerpflichtige Einnahmen bei der Einkunftsart sind, bei der die Aufwendungen vorher als Werbungskosten abgezogen worden waren (Senatsurteile vom 23. März 1993 IX R 67/88, BFHE 171, 183, BStBl II 1993, 748, und vom 23. November 1993 IX R 101/92, BFHE 173, 103, BStBl II 1994, 348).
  • FG Hessen, 28.08.1996 - 1 K 777/95

    Berücksichtigung geltend gemachter Einnahmen und Werbungskosten nach

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Köln, 19.10.1998 - 4 K 9902/97

    Änderung einer Einkommensteuerfestsetzung; Nicht berücksichtigte Einkünfte aus

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht