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   BFH, 28.04.1998 - IX R 66/95   

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https://dejure.org/1998,1525
BFH, 28.04.1998 - IX R 66/95 (https://dejure.org/1998,1525)
BFH, Entscheidung vom 28.04.1998 - IX R 66/95 (https://dejure.org/1998,1525)
BFH, Entscheidung vom 28. April 1998 - IX R 66/95 (https://dejure.org/1998,1525)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21 Abs. 1
    Anschaffungsnaher Aufwand bei unentgeltlichem Erwerb

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG § 21 Abs. 1
    Aufwendige Renovierung eines Einfamilienhauses nach Erwerb durch Schenkung kein anschaffungsnaher Aufwand - Abgrenzung zwischen Erhaltungs- und Herstellungsaufwand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anschaffungsnaher Aufwand - Unentgeltlicher Erwerb eines Grundstücks

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Renovierung eines geschenkten Hauses

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Hausrenovierung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Bei Hausrenovierung können sämtliche Kosten auf einen Schlag abgesetzt werden

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gebäude, anschaffungsnahe Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand
    Sachlicher Anwendungsbereich
    Gesetzliche Voraussetzungen
    Grundstücksumsätze, Umsatzsteuer
    Vorsteuerabzug und -aufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG
    Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG
    Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand und Erhaltungsaufwendungen
    Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1
    Generalüberholung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 186, 220
  • NZM 1998, 783
  • BB 1998, 1567
  • DB 1998, 1698
  • BStBl II 1998, 515
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Auszug aus BFH, 28.04.1998 - IX R 66/95
    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats sind Aufwendungen nicht allein deshalb als Herstellungskosten zu behandeln, weil sie im Rahmen einer sog. Generalüberholung angefallen sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 4. a).

    Maßgeblich ist allein, ob die Aufwendungen gemäß § 255 Abs. 2 HGB als Herstellungskosten zu werten sind (vgl. BFH in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 1. b, 2.).

    Nach den bindenden (vgl. § 118 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) Feststellungen des FG ist davon auszugehen, daß es durch die Baumaßnahmen weder erweitert noch über seinen ursprünglichen Zustand hinaus wesentlich verbessert worden ist (vgl. dazu BFH in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 2. a, b).

    Eine Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 HGB ist nicht gegeben bei einer zwar werterhöhenden Modernisierung, die aber dem Haus lediglich den zeitgemäßen Wohnkomfort wiedergibt, den es ursprünglich besessen hat, bzw. die das Haus lediglich in ordnungsgemäßem Zustand entsprechend seinem ursprünglichen Zustand erhalten oder diesen Zustand in zeitgemäßer Form wiederherstellen sollen (BFH in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b, aa, bb).

    Es gibt keinen Anhaltspunkt für eine Erweiterung des Hauses oder dafür, daß die Maßnahmen geeignet gewesen seien, das "Nutzungspotential" des Hauses zu erhöhen (vgl. dazu BFH in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b, bb, a.E.).

  • BFH, 17.06.1997 - IX R 30/95

    Anschaffungsnaher Aufwand bei Erbfolge

    Auszug aus BFH, 28.04.1998 - IX R 66/95
    Die Grundsätze des sog. anschaffungsnahen Aufwands gelten jedenfalls dann nicht, wenn der Steuerpflichtige ein Grundstück in vollem Umfang unentgeltlich erwirbt (Anschluß an BFH-Urteil vom 17. Juni 1997 IX R 30/95, BFHE 183, 470, BStBl II 1997, 802).

    Zur Begründung verweist der Senat auf das BFH-Urteil vom 17. Juni 1997 IX R 30/95 (BFHE 183, 470, BStBl II 1997, 802, zu 2.).

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 30/89

    Werbungskosten beim Grundstückskauf

    Auszug aus BFH, 28.04.1998 - IX R 66/95
    Der Abzug der streitigen Aufwendungen als vorabentstandene Werbungskosten im Streitjahr 1986 wird nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Kläger das Haus erst ab Mai 1987 --nach Abschaffung der Nutzungswertbesteuerung-- nutzen wollten (BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761, zu 5.).
  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97

    Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage

    Das gilt sowohl für den Austausch von Ofenheizungen gegen Gas-Etagenheizungen (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juli 1979 VIII R 162/78, BFHE 128, 385, BStBl II 1980, 7; BMF-Erlass vom 16. Dezember 1996, BStBl I 1996, 1442, Tz. 2.3.) als auch für die Modernisierung der Bäder (BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu II.) und den Austausch von einfachverglasten Fenstern gegen Isolierglasfenster (vgl. BFH-Urteil vom 28. April 1998 IX R 66/95, BFHE 186, 220, BStBl II 1998, 515).
  • BFH, 28.07.1999 - X R 66/95

    Erbauseinandersetzung und Wohneigentumsförderung

    Soweit die geltend gemachten Erhaltungsaufwendungen auf den unentgeltlichen Erwerb entfallen, können sie zwar nicht nach den Grundsätzen des anschaffungsnahen Herstellungsaufwands als Herstellungskosten beurteilt werden (BFH-Urteil vom 28. April 1998 IX R 66/95, BFHE 186, 220, BStBl II 1998, 515).
  • BFH, 21.11.2000 - IX R 40/98

    Abgrenzung von Herstellungskosten/Erhaltungsaufwendungen

    Mit Recht weist die Revision darauf hin, dass die Rechtsprechung zum sog. anschaffungsnahen Aufwand dann keine Anwendung findet, wenn das Hausgrundstück unentgeltlich erworben wurde (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. April 1998 IX R 66/95, BFHE 126, 220, BStBl II 1998, 515, und vom 17. Juni 1997 IX R 30/95, BFHE 183, 470, BStBl II 1997, 802).
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