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   BFH, 29.11.2000 - X R 5/99   

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https://dejure.org/2000,3516
BFH, 29.11.2000 - X R 5/99 (https://dejure.org/2000,3516)
BFH, Entscheidung vom 29.11.2000 - X R 5/99 (https://dejure.org/2000,3516)
BFH, Entscheidung vom 29. November 2000 - X R 5/99 (https://dejure.org/2000,3516)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Miteigentumsanteil - Einfamilienhaus - Scheidung

  • Judicialis

    EStG § 7b Abs. 6; ; EStG § 10e Abs. 4; ; EStG § 10e Abs. 5; ; EStG § 26 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7b Abs. 6, § 10e Abs. 4, 5, § 26 Abs. 1
    Objektverbrauch bei Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 4, EStG § 7b Abs 5 S 2, EStG § 7b Abs 6 S 2
    Ehegatten; Objektverbrauch; Wiederheirat; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 194, 88
  • NZM 2001, 1092 (Ls.)
  • BB 2001, 350
  • DB 2001, 464
  • BStBl II 2001, 192
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.03.2000 - X R 56/97

    Objektverbrauch bei Ehegatten

    Auszug aus BFH, 29.11.2000 - X R 5/99
    Der vor der Trennung gemäß § 7b Abs. 6 Satz 2 EStG suspendierte Objektverbrauch lebt wieder auf, so dass mit Wegfall der Zusammenveranlagungsvoraussetzungen bei jedem Ehegatten Objektverbrauch eintritt (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 15. März 2000 X R 56/97, BFHE 191, 334, BStBl II 2000, 419, unter II. 2. b, m.w.N.).

    b) Haben Ehegatten bereits vor der Eheschließung gemeinsam ein nach § 7b EStG begünstigtes Objekt zu Miteigentum erworben, werden durch die Eheschließung während des laufenden Begünstigungszeitraums die beiden Miteigentumsanteile der Ehegatten zu einem Objekt im Sinne der Objektbegrenzung des § 7b Abs. 5 Satz 1 EStG; ein durch die ursprüngliche Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen für die beiden Miteigentumsanteile vor der Ehe eingetretener Objektverbrauch wird insoweit durch die Eheschließung suspendiert (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. November 1994 IX R 73/92, BFHE 176, 549, BStBl II 1995, 374; in BFHE 191, 334, BStBl II 2000, 419).

    Die Zusammenfassung der Miteigentumsanteile zu einem Objekt bezweckt, Miteigentümer-Ehegatten nicht schlechter zu stellen, als wenn nur einer von ihnen das Objekt zu Alleineigentum erwirbt (BFH in BFHE 191, 334, BStBl II 2000, 419, unter 2. d).

  • BFH, 15.11.1994 - IX R 73/92

    Berlin - Erbbauverpflichtete - Objektzusammenführung

    Auszug aus BFH, 29.11.2000 - X R 5/99
    b) Haben Ehegatten bereits vor der Eheschließung gemeinsam ein nach § 7b EStG begünstigtes Objekt zu Miteigentum erworben, werden durch die Eheschließung während des laufenden Begünstigungszeitraums die beiden Miteigentumsanteile der Ehegatten zu einem Objekt im Sinne der Objektbegrenzung des § 7b Abs. 5 Satz 1 EStG; ein durch die ursprüngliche Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen für die beiden Miteigentumsanteile vor der Ehe eingetretener Objektverbrauch wird insoweit durch die Eheschließung suspendiert (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. November 1994 IX R 73/92, BFHE 176, 549, BStBl II 1995, 374; in BFHE 191, 334, BStBl II 2000, 419).

    Die Regelung ist daher stets zu beachten, wenn die Eheleute in dem betreffenden Veranlagungszeitraum beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben (vgl. BFH in BFHE 176, 549, BStBl II 1995, 374, unter 1. a).

    e) Diese Regelung soll die Inanspruchnahme der steuerlichen Vergünstigung für insgesamt zwei Objekte auch in den häufig vorkommenden Fällen ermöglichen, in denen die Ehegatten Objekte zu Miteigentum erwerben (BFH in BFHE 176, 549, BStBl II 1995, 374, unter 1. a).

  • BFH, 31.05.2000 - X B 111/99

    Wohneigentumsförderung; geerbter Miteigentumsanteil

    Auszug aus BFH, 29.11.2000 - X R 5/99
    Das gilt jedoch nur, wenn bei ihm noch kein Objektverbrauch eingetreten ist (Senatsbeschluss vom 31. Mai 2000 X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461, zum Hinzuerwerb eines Miteigentumsanteils durch Todesfall; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 31. Dezember 1994 IV B 3 -S 2225 a- 294/94, BStBl I 1994, 887 Rz. 30 Satz 4; Stephan in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, § 10e EStG Rz. 118; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 19. Aufl., § 10e Rz. 67).
  • BFH, 24.07.1996 - X R 20/93

    Keine Grundförderung nach § 10e EStG für eine gemeinsame Ehewohnung, auch wenn

    Auszug aus BFH, 29.11.2000 - X R 5/99
    Die Miteigentumsanteile bleiben auch nach der erneuten Heirat mit einem anderen Partner selbständige Objekte (Senatsurteil vom 24. Juli 1996 X R 20/93, BFHE 181, 70, BStBl II 1996, 603).
  • BFH, 28.07.1993 - IX R 74/91

    Inanspruchnahme des § 7b EStG für das gesamte Einfamilienhaus, wenn im Jahr der

    Auszug aus BFH, 29.11.2000 - X R 5/99
    Der Anteil bleibt selbständiges Objekt, auch wenn der Steuerpflichtige nach Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen für den Anteil in einem späteren Jahr des Begünstigungszeitraums infolge Hinzuerwerbs eines weiteren Anteils Alleineigentümer wird (BFH-Urteil vom 28. Juli 1993 IX R 74/91, BFHE 171, 562, BStBl II 1994, 921).
  • BFH, 17.07.2002 - IX B 199/01

    Objektbeschränkung nach § 6 EigZulG; grundsätzliche Bedeutung

    Bereits nach dem vom Kläger selbst zitierten BFH-Beschluss vom 31. Mai 2000 X B 111/99 (BFH/NV 2000, 1461; s.a. BFH-Urteil vom 29. November 2000 X R 5/99, BFHE 194, 88, BStBl II 2001, 192, betr.
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