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   BFH, 11.09.2003 - VI B 101/03   

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BFH, 11.09.2003 - VI B 101/03 (https://dejure.org/2003,1117)
BFH, Entscheidung vom 11.09.2003 - VI B 101/03 (https://dejure.org/2003,1117)
BFH, Entscheidung vom 11. September 2003 - VI B 101/03 (https://dejure.org/2003,1117)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Entfernungspauschale nur einmal pro Tag anrechenbar

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4; GG Art. 3 Abs. 1
    Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale bei zweimal arbeitstäglichen Fahrten zur Arbeitsstätte ? Abgeltungswirkung auch bei atypischen Dienstzeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Entfernungspauschale bei Zwischenheimfahrten

  • IWW (Kurzinformation)

    Fahrtkosten - Entfernungspauschale für Zusatzfahrten bei Rufbereitschaft

  • IWW (Kurzinformation)

    Entfernungspauschale bei Zwischenheimfahrten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zwei Mal arbeitstäglich ; Ausnahme von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale bei atypischen Dienstzeiten; Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ...

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Atypische Dienstzeiten: Entfernungspauschale kann nur einmal angesetzt werden

  • 123recht.net (Pressemeldung, 29.10.2003)

    Entfernungspauschale gilt nur ein Mal pro Tag // Keine Ausnahme für Opernchorsänger

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 203, 166
  • NJW 2003, 3655
  • BB 2003, 2447
  • DB 2004, 118
  • BStBl II 2003, 893
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 07.06.2002 - VI R 53/01

    Nutzungsüberlassung

    Auszug aus BFH, 11.09.2003 - VI B 101/03
    Insbesondere sind derartige Fahrten nicht mit solchen zwischen zwei nebeneinander bestehenden regelmäßigen Arbeitsstätten gleichzusetzen (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 9. Dezember 1988 VI R 199/84, BFHE 155, 362, BStBl II 1989, 296, und vom 7. Juni 2002 VI R 53/01, BFHE 199, 329, BStBl II 2002, 878).
  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 11.09.2003 - VI B 101/03
    Demgegenüber ist Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes jedenfalls dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund für eine gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (BVerfG-Beschluss vom 4. Dezember 2002 2 BvR 400/98 und 1735/00, BStBl II 2003, 534).
  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 11.09.2003 - VI B 101/03
    Dabei fordert der Gleichheitssatz nicht eine immer mehr individualisierende und spezialisierende Gesetzgebung, die letztlich die Gleichmäßigkeit des Gesetzesvollzugs gefährdet, sondern die Regelung eines allgemein verständlichen und möglichst unausweislichen Belastungsgrundes (Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Urteil vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162, und Beschluss vom 10. April 1997 2 BvL 77/99, BStBl II 1997, 518, jeweils m.w.N).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

    Auszug aus BFH, 11.09.2003 - VI B 101/03
    Dabei fordert der Gleichheitssatz nicht eine immer mehr individualisierende und spezialisierende Gesetzgebung, die letztlich die Gleichmäßigkeit des Gesetzesvollzugs gefährdet, sondern die Regelung eines allgemein verständlichen und möglichst unausweislichen Belastungsgrundes (Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Urteil vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162, und Beschluss vom 10. April 1997 2 BvL 77/99, BStBl II 1997, 518, jeweils m.w.N).
  • BFH, 16.12.1998 - IV B 42/98

    Abzug der Kosten für Fahrten zwischen mehreren Betriebsstätten

    Auszug aus BFH, 11.09.2003 - VI B 101/03
    Denn dies ändert nichts daran, dass seine Fahrt von der Wohnung zur regelmäßigen Arbeitsstätte weiterhin unter § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG fällt (BFH-Urteil vom 19. August 1998 XI R 90/96, BFH/NV 1999, 41; BFH-Beschlüsse vom 26. Mai 1992 IV B 96/91, BFH/NV 1992, 661; vom 28. Oktober 1998 IV B 21/98, BFH/NV 1999, 609; vom 16. Dezember 1998 IV B 42/98, BFH/NV 1999, 615).
  • BFH, 28.10.1998 - IV B 21/98

    Fahrten zwischen Wohnhaus mit Bürotrakt und Praxis

    Auszug aus BFH, 11.09.2003 - VI B 101/03
    Denn dies ändert nichts daran, dass seine Fahrt von der Wohnung zur regelmäßigen Arbeitsstätte weiterhin unter § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG fällt (BFH-Urteil vom 19. August 1998 XI R 90/96, BFH/NV 1999, 41; BFH-Beschlüsse vom 26. Mai 1992 IV B 96/91, BFH/NV 1992, 661; vom 28. Oktober 1998 IV B 21/98, BFH/NV 1999, 609; vom 16. Dezember 1998 IV B 42/98, BFH/NV 1999, 615).
  • BFH, 19.08.1998 - XI R 90/96

    Bezirksschornsteinfegermeister - Fahrten im Kehrbezirk - Betriebsausgaben -

    Auszug aus BFH, 11.09.2003 - VI B 101/03
    Denn dies ändert nichts daran, dass seine Fahrt von der Wohnung zur regelmäßigen Arbeitsstätte weiterhin unter § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG fällt (BFH-Urteil vom 19. August 1998 XI R 90/96, BFH/NV 1999, 41; BFH-Beschlüsse vom 26. Mai 1992 IV B 96/91, BFH/NV 1992, 661; vom 28. Oktober 1998 IV B 21/98, BFH/NV 1999, 609; vom 16. Dezember 1998 IV B 42/98, BFH/NV 1999, 615).
  • BFH, 10.10.1994 - VI R 2/92

    Zum Werbungskostenabzug der Aufwendungen für Zwischenheimfahrten bei einer

    Auszug aus BFH, 11.09.2003 - VI B 101/03
    Eine solche liegt bei einer vorübergehenden Auswärtstätigkeit vor, bei der der Arbeitnehmer sowohl außerhalb der Wohnung als auch außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte beruflich tätig wird (vgl. R 37 Abs. 3 der Lohnsteuer-Richtlinien --LStR--; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Oktober 1994 VI R 2/92, BFHE 175, 553, BStBl II 1995, 137).
  • BFH, 26.05.1992 - IV B 96/91

    Qualifizierung von einen Teil der Wohnung bildenden Räumlichkeiten als

    Auszug aus BFH, 11.09.2003 - VI B 101/03
    Denn dies ändert nichts daran, dass seine Fahrt von der Wohnung zur regelmäßigen Arbeitsstätte weiterhin unter § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG fällt (BFH-Urteil vom 19. August 1998 XI R 90/96, BFH/NV 1999, 41; BFH-Beschlüsse vom 26. Mai 1992 IV B 96/91, BFH/NV 1992, 661; vom 28. Oktober 1998 IV B 21/98, BFH/NV 1999, 609; vom 16. Dezember 1998 IV B 42/98, BFH/NV 1999, 615).
  • BFH, 09.12.1988 - VI R 199/84

    1. Der gesetzliche Kilometer-Pauschbetrag gilt nicht für Fahrten mit dem eigenen

    Auszug aus BFH, 11.09.2003 - VI B 101/03
    Insbesondere sind derartige Fahrten nicht mit solchen zwischen zwei nebeneinander bestehenden regelmäßigen Arbeitsstätten gleichzusetzen (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 9. Dezember 1988 VI R 199/84, BFHE 155, 362, BStBl II 1989, 296, und vom 7. Juni 2002 VI R 53/01, BFHE 199, 329, BStBl II 2002, 878).
  • Drs-Bund, 10.10.2000 - BT-Drs 14/4242
  • BFH, 12.02.2020 - VI R 42/17

    Berechnung der Entfernungspauschale bei Hin- und Rückweg an unterschiedlichen

    Die Entfernungspauschale war gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG a.F. für jeden Arbeitstag ungeachtet tatsächlich höherer oder niedrigerer Aufwendungen nur einmal zu berücksichtigen (Senatsbeschlüsse vom 11.09.2003 - VI B 101/03, BFHE 203, 166, BStBl II 2003, 893, und vom 11.09.2012 - VI B 43/12).

    Vielmehr seien nach dem Willen des Gesetzgebers, der im Gesetzeswortlaut seinen Niederschlag gefunden habe, auch solche Fälle einzubeziehen, bei denen nach der Eigenart der geschuldeten Arbeit typischerweise zwei Fahrten arbeitstäglich zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte anfallen könnten (Senatsbeschluss in BFHE 203, 166, BStBl II 2003, 893).

    Aus ihr ergibt sich ferner, dass die Entfernungspauschale auch nach dem geltenden (neuen) Reisekostenrecht nur einmal für jeden Arbeitstag berücksichtigt werden kann (so bereits Senatsbeschlüsse in BFHE 203, 166, BStBl II 2003, 893, und vom 11.09.2012 - VI B 43/12 zu § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG a.F.).

  • FG Münster, 19.12.2012 - 11 K 1785/11

    Anwendung der Entfernungspauschale bei einem Steuerberater

    Damit stellen sich Probleme tatsächlicher und rechtlicher Art nicht, die bei individueller Betrachtung zu lösen wären (vgl. BFH-Beschluss vom 11.9.2003 VI B 101/03, BFHE 203, 166, BStBl II 2003, 893).

    Aus der Formulierung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG "zur Abgeltung ... für jeden Arbeitstag ... anzusetzen" ergibt sich unmissverständlich, dass der Abzugsbetrag ungeachtet tatsächlich höherer oder niedrigerer Aufwendungen je Arbeitstag berücksichtigt wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11.09.2003 VI B 101/03, BFHE 203, 166, BStBl II 2003, 893; vom 11.9.2012 VI B 43/12, BFH/NV 2012, 2023).

    Der BFH hat bereits entschieden, dass für jeden Arbeitstag, an dem die Arbeitsstätte aufgesucht wird, der sich aus der Entfernung zur Wohnung ergebende Betrag anzusetzen ist, und zwar unabhängig davon, wie oft die Strecke je Arbeitstag zurückgelegt wird , welches Verkehrsmittel benutzt wird und welche Kosten tatsächlich angefallen sind (BFH-Beschlüsse vom 11.09.2003 VI B 101/03, a.a.O.; vom 11.9.2012 VI B 43/12, a.a.O.).

    Solche Folgen sind jeder abgeltenden Typisierung immanent, da hinsichtlich der Abzugsbeträge nicht auf die Besonderheiten des jeweils verwirklichten individuellen Sachverhalts abgestellt, sondern ein typischer Sachverhalt der Besteuerung zugrunde gelegt wird (BFH-Beschluss vom 11.9.2003 VI B 101/03, a.a.O.).

  • FG Münster, 14.07.2017 - 6 K 3009/15

    Werbungskosten: Die Entfernungspauschale gilt auch bei Hin- und Rückfahrt an

    Dieses Auslegungsergebnis entspricht nicht nur dem Wortlaut und dem Vereinfachungsgedanken der Vorschrift (siehe dazu BFH-Urteile vom 19.05.2015, a.a.O. und vom 20.03.2014 VI R 29/13, BStBl II 2014, 849 sowie BFH-Beschlüsse vom 11.09.2012 VI B 43/12, BFH/NV 2012, 2023 und vom 11.09.2003 VI B 101/03, BStBl II 2003, 893).
  • FG Niedersachsen, 24.04.2013 - 9 K 218/12

    Berücksichtigung von durch eine Falschbetankung auf dem Weg vom Wohnort zur

    Der Gesetzgeber sei von Verfassungswegen nicht verpflichtet, für atypische Dienstzeiten eine Ausnahme von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale vorzunehmen (vgl. BFH-Beschluss vom 11. September 2003 VI B 101/03, BStBl. II 2003, 893 betreffend Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale bei einem Opernchorsänger; BFH-Beschluss vom 11. September 2012 VI B 43/12, BFH/NV 2012, 2023).
  • FG Hessen, 06.02.2012 - 4 K 3301/09

    Keine Verletzung des Gleichheitssatzes durch Beschränkung der

    Unter Bezugnahme auf seine Einspruchsentscheidungen verweist das Finanzamt auf den BFH-Beschluss vom 11.09.2003 VI B 101/03 (BStBl II 2003, 893) und die darin enthaltenen Feststellungen, dass die Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale auch dann eingreife, wenn wegen atypischer Dienstzeiten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zweimal arbeitstäglich erfolgen müssten.

    Der diesbezüglich in dem BFH-Beschluss vom 11.09.2003 VI B 101/03 (BStBl II 2003, 893) enthaltenen Ausführungen schließt sich das Gericht in vollem Umfang an.

    Insoweit kann auf den Beschluss des BFH vom 11.09.2003 VI B 101/03 (BStBl II 2003, 893), das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 10.12.2003 (EFG 2004, 717) und das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 20.10.2005 (EFG 2006, 333) verwiesen werden.

  • FG Baden-Württemberg, 24.06.2014 - 4 K 3997/11

    Lebensmittelpunkt eines bei seiner Freundin am Arbeitsort nächtigenden ledigen

    Denn im Gegensatz zu der bis zum Veranlagungszeitraum 2000 geltenden Regelung kann die Entfernungspauschale für jeden Arbeitstag nur einmal geltend gemacht werden (Urteil des BFH vom 11. September 2003 VI B 101/03, BStBl II 2003, 893).
  • BFH, 11.09.2012 - VI B 43/12

    Grundsätzliche Bedeutung - Entfernungspauschale

    a) Der Senat hat mit Beschluss vom 11. September 2003 VI B 101/03 (BFHE 203, 166, BStBl II 2003, 893) in einem gleichgelagerten Fall entschieden, dass mit der Entfernungspauschale die gesamten Fahrtkosten auch dann abgegolten werden, wenn nach der Eigenart der geschuldeten Arbeit typischerweise zwei Fahrten arbeitstäglich zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte anfallen.

    Vielmehr hat sich der BFH in seinem Beschluss in BFHE 203, 166, BStBl II 2003, 893 bereits zu der Frage, ob der Gesetzgeber von Verfassungs wegen verpflichtet war, Fälle wie den des Klägers von der gesetzlichen Typisierung auszunehmen, verhalten und die Abgeltungsregelung in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes an Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes gemessen.

  • FG Baden-Württemberg, 03.02.2009 - 6 K 2319/07

    Poolvergütung für Oberarzt als steuerfreies Trinkgeld

    Zusätzliche Wege an einem Arbeitstag wegen eines zusätzlichen Arbeitseinsatzes werden nicht berücksichtigt (BFH-Beschluss vom 11. September 2003 VI B 101/03, BStBl II 2003, 893, Verfassungsbeschwerde nicht angenommen; Schmidt/Drenseck, EStG , § 9 Rz. 123).

    Dies ergibt sich aus Wortlaut, Entstehungsgeschichte sowie Sinn und Zweck der Norm (BFH-Beschluss vom 11. September 2003 VI B 101/03, BStBl II 2003, 893).

    Damit stellen sich Probleme tatsächlicher und rechtlicher Art. nicht, die bei individueller Betrachtung zu lösen wären (BFH-Beschluss vom 11. September 2003 VI B 101/03, BStBl II 2003, 893).

  • FG Nürnberg, 29.07.2014 - 7 K 784/13

    Verfassungsmäßigkeit der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale für Fahrten

    Auch dem Gesichtspunkt, dass es sich bei den Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht um Kosten der Lebensführung handeln darf (§ 12 Nr. 1 EStG), kommt bei den Benutzern eines Personenkraftwagens größere Bedeutung zu als bei den Benutzern öffentlicher Verkehrsmittel; es entspricht der Lebenserfahrung, dass bei der Benutzung eines eigenen - zumal eines größeren - Personenkraftwagens Gründe der privaten Lebensführung (größere Bequemlichkeit, Unabhängigkeit, Freizügigkeit, Repräsentation, soziales Prestige) die Wahl des Verkehrsmittels entscheidend beeinflussen (vgl. BVerfG-Beschluss in BStBl II 1970, 140; vom 16.10.1984 1 BvR 1021/83, DStR 1985, 117; BFH-Entscheidungen in BStBl II 1994, 516; in BFH/NV 2000, 318; vom 11.09.2003 VI B 101/03, BStBl II 2003, 893; in BStBl II 2008, 469 unter IV Nr. 3; in BFH/NV 2012, 2023).

    Im Übrigen ist diese Begünstigung nach Auffassung des Gerichts unter Hinweis auf die obigen Ausführungen von der Befugnis des Gesetzgebers zur Vereinfachung und Typisierung gedeckt (vgl. hierzu allgemein z.B. BVerfG-Urteil in BFH/NV 2009, 338; BFH-Beschluss in BStBl II 2003, 893).

  • BFH, 24.09.2013 - VI R 20/13

    Entfernungspauschale: Maßgebliche Straßenverbindung bei

    cc) Diese Auslegung entspricht schließlich auch dem Vereinfachungsgedanken, der jeglicher Pauschalierung --so auch derjenigen des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (vgl. Gesetzentwurf vom 10. Oktober 2000, BTDrucks 14/4242, S. 6 "Zu Buchstabe b"; vgl. Senatsurteil in BFHE 236, 57, BStBl II 2012, 470; Senatsbeschluss vom 11. September 2003 VI B 101/03, BFHE 203, 166, BStBl II 2003, 893)-- innewohnt.
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.02.2015 - 7 K 7084/13

    Einkommensteuer 2009 und 2010

  • FG Münster, 20.10.2005 - 8 K 3444/02

    Fahrtkostenpauschale; Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • FG Hamburg, 05.07.2006 - 1 K 4/06

    Einkommensteuergesetz: Auf der Fahrt zur Arbeit gestohlener Pkw als

  • FG Köln, 31.03.2008 - 14 K 2865/07

    Zulassung einer Revision

  • FG Baden-Württemberg, 20.06.2012 - 7 K 4440/10

    Abziehbarkeit der Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei

  • FG Hessen, 18.03.2005 - 8 K 4194/04

    Aufwendungen für Diebstahl eines Motorrollers als Werbungskosten

  • FG Sachsen-Anhalt, 10.12.2003 - 1 K 725/03

    Entfernungspauschale nur für eine Fahrt pro Tag einer Opernchorsängerin;

  • FG Baden-Württemberg, 24.06.2005 - 10 K 396/04

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eines Behinderten: keine Kombination

  • FG Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 1 K 3014/09

    Ansatz der 1%-Regelung bei Privatnutzung eines Dienstwagens für

  • FG Schleswig-Holstein, 30.09.2009 - 2 K 386/07

    Neben Entfernungspauschale kein Werbungskostenabzug für Mautgebühren

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2013 - 3 K 56/12

    Entfernungspauschale mautpflichtige Straße als kürzeste Verbindung zwischen

  • FG Niedersachsen, 19.04.2005 - 11 K 11705/03

    Ansatz der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • BFH, 19.07.2004 - VI B 2/04

    Entfernungspauschale bei zwei Fahrten täglich zur Arbeitsstätte

  • FG München, 21.04.2009 - 13 K 4357/07

    Aufwendungen für einen Motorschaden keine Werbungskosten

  • FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 261/00

    Haushaltsfreibetrag bei polizeilicher Meldung des Kindes bei beiden geschiedenen

  • FG Niedersachsen, 16.09.2010 - 14 K 61/09

    Auch beim eigenen häuslichen Büro eines Arbeitnehmers sind Fahrten zum

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