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   BFH, 31.10.1957 - VI 1/54 U   

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https://dejure.org/1957,284
BFH, 31.10.1957 - VI 1/54 U (https://dejure.org/1957,284)
BFH, Entscheidung vom 31.10.1957 - VI 1/54 U (https://dejure.org/1957,284)
BFH, Entscheidung vom 31. Oktober 1957 - VI 1/54 U (https://dejure.org/1957,284)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt der steuerlichen Relevanz von Ausgaben des Arbeitgebers, die er in die Zukunftssicherung seineer Arbeitnehmer investiert

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 66, 8
  • DB 1957, 1252
  • BStBl III 1958, 4
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.05.1957 - I 285/56 U

    Zurechnung von Gewinnanteile und Gehälter von stillen Gesellschaftern zum

    Auszug aus BFH, 31.10.1957 - VI 1/54 U
    Es kommt dann nicht darauf an, ob sie ausdrücklich auf § 13 AO gestützt und ob sie in den für die Bekanntgabe von Rechtsnormen bestimmten Blättern veröffentlicht worden sind (vgl. zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs I 285/56 U vom 7. Mai 1957, BStBl 1957 III S. 264).
  • OFH, 25.11.1949 - IV 53/49
    Auszug aus BFH, 31.10.1957 - VI 1/54 U
    Im gleichen Sinne hat auch das Urteil des Obersten Finanzgerichtshofs IV 53/49 S vom 25. November 1949 (Slg. Bd. 54 S. 399, Amtsblatt des Bayer. Staatsministeriums der Finanzen - Bay.FMBl - 1950 S. 11) den Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 22. Dezember 1941 insoweit als Milderungserlaß behandelt.
  • BFH, 11.02.1954 - IV 331/53 U

    Besteuerung der mit laufenden Prämien erworbenen Renten - Besteuerung von

    Auszug aus BFH, 31.10.1957 - VI 1/54 U
    Im Urteil des Bundesfinanzhofs IV 331/53 U vom 11. Februar 1954 (Slg. Bd. 58 S. 597, Bundessteuerblatt - BStBl - 1954 III S. 139) ist entschieden worden, daß Zuwendungen an betriebliche Unterstützungskassen, die der Wiederauffüllung des durch die Währungsumstellung verlorenen Kassenvermögens dienen, nicht Arbeitslohn sind.
  • RG, 21.10.1940 - IV 149/40

    Kann der Ehegatte, der die Straftaten des anderen Ehegatten und dessen

    Auszug aus BFH, 31.10.1957 - VI 1/54 U
    Werden vom Arbeitgeber Beiträge an eine selbständige Versorgungskasse, die den Arbeitnehmern Rechtsansprüche auf Versorgung gewährt, geleistet, so sind diese Beiträge in der Regel Arbeitslohn (Urteil des Reichsfinanzhofs IV 149/40 vom 25. Juli 1940, RStBl 1940 S. 906).
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 10/02 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Arbeitsentgelt - Direktversicherung - Beitrag

    Sie stellen im Zeitpunkt ihrer Zahlung beim Arbeitnehmer zugeflossenen Arbeitslohn dar (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 Lohnsteuerdurchführungsverordnung ; BFH Urteil vom 31. Oktober 1957, BFHE 66, 8 = BStBl III 1958, 4) und unterliegen der Lohnsteuerpflicht.
  • BFH, 28.03.1958 - VI 233/56 S

    Pauschalzuweisungen an eine dem Betrieb angegliederte Unterstützungskasse als

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, die der Senat zuletzt in Abschnitt I der Entscheidung VI 1/54 U vom 31. Oktober 1957 (BStBl 1958 III S. 4) bestätigt hat, daß Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer gegenwärtig zufließender Arbeitslohn für die Arbeitnehmer sind, wenn sich die Sache wirtschaftlich betrachtet so darstellt, als ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Betrag zur Verfügung stellt, den der Arbeitnehmer selbst als ihm zugeflossenes Einkommen zum Erwerb einer Zukunftssicherung verwendet.

    Mit Recht hat das Finanzgericht die streitigen Zuweisungen als sogenannte Pauschalzuweisungen angesehen, bei denen - anders als im Falle der Entscheidung VI 1/54 U - ein auf den einzelnen aktiven Betriebsangehörigen der Bgin.

    Die lohnsteuerliche Behandlung von Pauschialzuweisungen an eine selbständige Unterstützungskasse des Betriebs wurde bisher vom Bundesfinanzhof nicht entschieden; die Frage ist bewußt offen gelassen worden (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs IV 331/53 U vom 11. Februar 1954, Slg. Bd. 58 S. 597, BStBl 1954 III S. 139; VI 1/54 U, a.a.O. in Abschnitt I).

    Darauf hat der Senat bereits in der Entscheidung VI 1/54 U hingewiesen.

    Die Einführung des Freibetrags von 312 DM war zwar eine echte Milderungsmaßnahme, die in erster Linie mit der steuerlichen Doppelbelastung der Aufwendungen für die Zukunftssicherung zusammenhing, wie in Abschnitt II des Urteils VI 1/54 U näher dargelegt ist.

    Er läßt, wie bereits in Abschnitt II des Urteils VI 1/54 U dahingestellt, ob die vom Bundesminister der Finanzen angeführte Ermächtigung dem Grundsatz der Spezialität des Art. 80 Abs. 1 GG entspricht.

  • BGH, 07.07.1998 - VI ZR 241/97

    Ersatz von Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung eines geschädigten

    Rückstellungen gemäß § 6a EStG bilden dagegen keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn, weil mit ihnen nach steuerrechtlicher Auffassung kein Zufluß an den Arbeitnehmer verbunden ist (BFHE 66, 8, 11 ff.; 81, 225, 230 f; Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz 21. Aufl., § 19 EStG Rn. 251; Littmann/Grube, aaO § 19 Rn. 31).
  • BFH, 15.07.1977 - VI R 109/74

    Arbeitgeberleistungen an eine nicht rechtsfähige Versorgungseinrichtung können

    Es entspricht, wie die Vorinstanz zutreffend angenommen hat, ständiger Rechtsprechung, daß im einzelnen Fall nach allgemeinen Grundsätzen festgestellt werden muß, ob Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftsicherung gegenwärtig zufließender Arbeitslohn für die Arbeitnehmer sind (BFH-Urteil vom 31. Oktober 1957 VI 1/54 U, BFHE 66, 8, BStBl III 1958, 4).

    Die Annahme gegenwärtig zufließenden Arbeitslohnes setzt insbesondere voraus, daß der Arbeitnehmer durch die Ausgaben des Arbeitgebers schon im Zeitpunkt der Ausgabe einen unentziehbaren Rechtsanspruch erwirbt und daß er der Zukunftsicherung ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 LStDV; BFH-Urteile VI 1/54 U; vom 13. April 1976 VI R 216/72, BFHE 119, 247, BStBl II 1976, 694; vom 13. April 1976 VI R 87/73, BFHE 119, 149, BStBl II 1976, 599).

    Im Streitfall dagegen liegt eine solche Pauschalzuweisung nicht vor, weil der Anteil des einzelnen Arbeitnehmers sich genau ermitteln läßt (vgl. auch Urteil VI 1/54 U).

  • BSG, 20.12.1961 - 3 RK 65/57

    Beiträge zur Sozialversicherung für Fußballspieler einer

    zuständig ist; ebenso kann unerörtert bleiben, ob nach Wegfall der Ermächtigungsnormen der §§ 12 und 13 der Reichsabgabenordnung - RAO - (aufgehoben durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung von einzelnen Vorschriften der RAO und anderer Gesetze vom 11.7.1953 - BGBl I 511) die Rechtsgrundlage für die Zulassung der Pauschalbesteuerung im Verwaltungswege etwa in § 220 Nr. 3 RAO enthalten ist (vgl. hierzu BFH in BStBl III 1958 S. 4, 6; Kühn; Abgabenordnung, 1961, § 220 Anm. 1; Odendahl, BeitragsR, 1958, S. 73, 75).
  • BFH, 28.03.1958 - VI 104/56 U

    Steuerliche Geltendmachung von Ausgaben des Arbeitnehmers für die

    Zutreffend gehen alle Beteiligten davon aus, daß im Streitfall die Ausgabe des Arbeitgebers zur Zukunftssicherung zum Arbeitslohn des Bf. gehört, weil es sich um eine Einzahlung in eine Pensionskasse handelt, die dem Bf. einen unentziehbaren Rechtsanspruch gewährt (vgl. Abschn. I des Urteils des Bundesfinanzhofs VI 1/54 U vom 31. Oktober 1957, Slg. Bd. 66 S. 8, Bundessteuerblatt - BStBl - 1958 III S. 4; ferner das gleichzeitig ergehende Urteil des Senats VI 233/56 S, Slg. Bd. 66, S. 701, - BStBl 1958 III S. 268).

    Der Senat hat in Abschn. III der Entscheidung VI 1/54 U die Pauschbesteuerung nach Abschn. 55 Abs. 13 LStR als Vereinfachungsmaßnahme grundsätzlich als gesetzmäßig anerkannt, sofern alle Beteiligten zustimmen und keine erhebliche Verschiebung der gesetzlichen Steuerbelastung eintritt.

    Wie der Senat in der Entscheidung VI 1/54 U bereits angedeutet hat, kann ein Steuerpflichtiger aber nicht gegen seinen Willen gezwungen werden, auf die dem Gesetz entsprechende Besteuerung zu verzichten.

  • BFH, 16.05.1975 - VI R 165/72

    Grenzgänger - Arbeitgeberbeitrag - Schweizerische betriebliche Altersversicherung

    Nach der Rechtsprechung des BFH sei es ohnehin zweifelhaft, ob § 2 Abs. 3 Nr. 2 LStDV auf einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigung beruhe (vgl. BFH-Urteile vom 31. Oktober 1957 VI 1/54 U, BFHE 66, 8, BStBl III 1958, 4, und vom 28. März 1958 VI 233/56 S, BFHE 66, 701, BStBl III 1958, 268).

    Der erkennende Senat hat in dem vom Kläger zitierten Urteil VI 1/54 U diese Vorschriften grundsätzlich als rechtsgültig angesehen und an dieser Auffassung festgehalten (vgl. z. B. Urteile vom 6. November 1970 VI 385/65, BFHE 100, 320, BStBl II 1971, 22; vom 13. August 1971 VI R 171/68, BFHE 103, 350, BStBl II 1972, 57).

  • BFH, 02.08.1963 - VI 93/61 S

    Auswirkungen eines Fristablaufs an arbeitsfreiem Samstag bei der Einlegung eines

    Die Zuwendungen des Arbeitgebers an eine Pensionskasse, die ihren Mitgliedern Rechtsansprüche gewährt, sind in der Regel gegenwärtig zufließender Arbeitslohn für die Arbeitnehmer (Urteil des Senats VI 1/54 U vom 31. Oktober 1957, BStBl 1958 III S. 4, Slg. Bd. 66 S 8; Gutachten des Senats VI D 1/57 S vom 27. März 1958, BStBl 1958 III S. 258, Slg. Bd. 66 S. 670).

    Die Vorschrift des § 2 Abs. 3 Ziff. 2 Satz 3 LStDV 1955, in der ein Freibetrag für die Ausgaben des Arbeitgebers zur Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer von jährlich 312 DM vorgesehen ist, hat der Senat in dem Urteil VI 1/54 U a.a.O. als rechtsgültig bezeichnet.

  • BFH, 03.03.1961 - VI 163/60 U

    Rechtliche Beurteilungen von Aufwendungen zur Zukunftssicherung

    Die eigenen Ausgaben des FÜW ab 1938 seien aber Ausgaben zur Rückdeckung wegen der dem Bf. gegebenen Versorgungszusage gewesen; dadurch, daß das FÜW die Umlagen aus eigenen Mitteln aufgebracht habe, habe es dem Bf. noch keinen Arbeitslohn gezahlt (Urteile des Bundesfinanzhofs VI 1/54 U vom 31. Oktober 1957, BStBl 1958 III S. 4, Slg. Bd. 66 S. 8; VI 233/56 S vom 28. März 1958, BStBl 1958 III S. 268, Slg. Bd. 66 S. 701); das FÜW habe durch die Übernahme der Umlagen zum Ausdruck gebracht, daß es in Zukunft dem Bf. eine Versorgung nur aus eigenen Mitteln gewähren wolle.

    Nimmt man das an, so waren die Umlagen, die das FÜW an den Versorgungsverband leistete, kein Arbeitslohn, der dem Bf. jeweils schon bei den Zahlungen des FÜW an den Versorgungsverband zufloß; Arbeitslohn sind dann erst, wie die Vorinstanzen auch angenommen haben, die Zahlungen, die der Bf. vom FÜW als Pension erhält (Urteil des Senats VI 1/54 U, a.a.O.; Gutachten VI D 1/57 S vom 27. März 1958, BStBl 1958 III S. 258, Slg. Bd. 66 S. 670).

  • BFH, 29.01.1960 - VI 202/59 U

    Einkommensteuerrechtliche Ungleichbehandlung der verschiedenen Formen der

    Wenn aber ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer während der aktiven Dienstzeit für die Zeit der späteren Pensionierung eine Altersversorgung nur zusagt, ihm also eine Anwartschaft auf eine spätere Versorgung einräumt, ohne in der Gegenwart schon Aufwendungen dafür zu machen, die entweder alsbald dem Arbeitnehmer zufließen oder ihm gegenüber einer Versorgungseinrichtung einen Rechtsanspruch auf spätere Versorgungsleistungen verschaffen, so fließt dem Arbeitnehmer mit der Begründung der Anwartschaft noch kein geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu; Arbeitslohn bezieht ein solcher Arbeitnehmer erst, wenn er auf Grund der Zusage (Anwartschaft) tatsächlich Versorgungsleistungen von seinem Arbeitgeber erhält (Urteile des Senats VI 1/54 U vom 31. Oktober 1957, BStBl 1958 III S. 4, Slg. Bd. 66 S. 8; VI 233/56 S vom 28. März 1958, BStBl 1958 III S. 268, Slg. Bd. 66 S. 701).

    Der Senat hat allerdings schon mehrfach darauf hingewiesen, daß die verschiedenen Formen der Alterssicherung von Arbeitnehmern zu einer verschieden hohen steuerlichen Belastung führen können (vgl. z.B. die Hinweise in den Urteilen VI 1/54 U - unter I und II - a.a.O.; VI 233/56 S a.a.O.).

  • BFH, 28.03.1958 - VI 92/55 U

    Berücksichtigung der Ausgaben zur Zukunftssicherung der Arbeitnehmer als

  • BFH, 24.11.1959 - I 3/59 U

    Von einem Bauunternehmer an die Lohnausgleichskasse zum Ausgleich für

  • BFH, 03.07.2008 - X B 172/07

    Keine grundsätzliche Bedeutung der Frage der Zuordnung der von einem

  • BFH, 14.04.1966 - IV 335/65

    Bezüge, die die Witwe eines Arztes aus einem bei einer Kassenärztlichen

  • BFH, 13.08.1971 - VI R 171/68

    Zuschüsse zu Krankenversicherungsbeiträgen - Sonderausgaben - Steuerpflichtiger

  • BFH, 18.12.1987 - VI R 147/84

    Zukunftssicherungsfreibetrag - Arbeitnehmer - Sonderausgaben

  • BFH, 10.06.1988 - VI R 171/85

    Abschluß eines Gruppenversicherungsvertrages

  • BFH, 13.11.1959 - VI 124/59 U

    Wesen und Wirkung der Anrufungsauskunft - Berufungsverfahren gegen eine vom

  • BFH, 24.02.1961 - VI 102/60 U

    Berücksichtigung der Regelungen über die lohnsteuerliche Behandlung von Freitabak

  • BFH, 14.07.1959 - I 100/58 U

    Ordnungsmäßigkeit und Voraussetzungen einer Steuererleichterung nach dem Gesetz

  • BFH, 06.03.1959 - VI 130/55 U

    Zufluss einer Zahlung bei Arzt bei Leistung an Honorarsonderfond

  • BFH, 23.02.1966 - VI 285/65

    Versteuerung von Beiträgen zu einer Versorgungseinrichtung eines Arbeitgebers -

  • BFH, 06.12.1963 - VI 168/62 S

    Lohnsteuerpflichtigkeit von Zuwendungen an selbständige Versicherungsvereine in

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