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   BFH, 22.05.1969 - IV R 135/68, IV R 136/68, IV R 135-136/68   

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https://dejure.org/1969,1493
BFH, 22.05.1969 - IV R 135/68, IV R 136/68, IV R 135-136/68 (https://dejure.org/1969,1493)
BFH, Entscheidung vom 22.05.1969 - IV R 135/68, IV R 136/68, IV R 135-136/68 (https://dejure.org/1969,1493)
BFH, Entscheidung vom 22. Mai 1969 - IV R 135/68, IV R 136/68, IV R 135-136/68 (https://dejure.org/1969,1493)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kaufeigenheim - Bauherr - Sonderabschreibung - Buchgewinn - Veräüßerungserlös - Steuerpflichtiger Gewinn - Dauerschuldzinsen - Gewerbeertrag - Betriebsausgabe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 95, 443
  • DB 1969, 1380
  • BStBl II 1969, 468
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.04.1967 - VI 199/65
    Auszug aus BFH, 22.05.1969 - IV R 135/68
    Es ist zwar richtig, daß nach den im BFH-Urteil VI 199/65 vom 7. April 1967 (BFH 88, 450, BStBl III 1967, 467) entwickelten Grundsätzen das sogenannte Baupatenverfahren, bei dem ein Betreuungsunternehmen im Namen und für Rechnung der Bauherren (Baupaten) eine Anzahl von Kaufeigenheimen errichtet, in aller Regel nur im Rahmen eines Gewerbebetriebes der Baupaten abgewickelt werden kann und daß dadurch den Baupaten im Fall der Veräußerung der durch die Sonderabschreibung erzielte Vorteil (meist Verlustausgleich mit anderen Einkünften) häufig auch dann weitgehend verlorengeht, wenn sich die Bauherren schon bei Beginn ihrer Tätigkeit zur Veräußerung der Gebäude verpflichten mußten, wie das besonders bei Kaufeigenheimen der Fall war.
  • BFH, 07.04.1967 - VI R 285/66

    Gewerbesteurrechtliche Behandlung der Verwaltung und Nutzung eigenen

    Auszug aus BFH, 22.05.1969 - IV R 135/68
    Das FA lehnte ferner die Anwendung der Wohnungsgesellschaften begünstigenden Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG unter Hinweis auf das Urteil des BFH VI R 285/66 vom 7. April 1967 (BFH 89, 215, BStBl III 1967, 616) mit der Begründung ab, daß die Errichtung und Veräußerung der Kaufeigenheime nicht nur eine Nebentätigkeit von untergeordneter Bedeutung gewesen sei.
  • BFH, 14.11.1968 - I 51/65

    Berücksichtigung der Rückstellungen für Bergschäden im Gewerbesteuermeßbescheid

    Auszug aus BFH, 22.05.1969 - IV R 135/68
    Nach der vom BFH in jüngerer Zeit entwickelten Rechtsprechung (vgl. z. B. BFH-Urteil I 51/65 vom 14. November 1968, BFH 94, 574, BStBl II 1969, 266) hat der Senat keine Bedenken, davon auszugehen, daß es sich bei diesen Zwischenkrediten nicht um Dauerschulden im Sinne des § 8 Nr. 1, § 12 Abs. 2 Nr. 1 GewStG handelt, weil im laufenden Geschäftsverkehr entstandene Verbindlichkeiten vorliegen, die unter Berücksichtigung der Eigenart des Betriebs in einem durch die Sachlage gebotenen und gerechtfertigten Zeitraum abgewickelt worden sind.
  • BFH, 11.02.1966 - VI 269/64
    Auszug aus BFH, 22.05.1969 - IV R 135/68
    Diese Überlegungen allein rechtfertigen die Auffassung des FG, und der Senat braucht nicht zu den im Urteil des VI. Senats VI 269/64 vom 11. Februar 1966 (BFH 85, 293, BStBl III 1966, 316) behandelten Fragen Stellung zu nehmen, ob dieses Ergebnis schon allein damit begründet werden kann, daß bei allen Arten der Ertragsbesteuerung mit steuerfreien Erträgen im Zusammenhang stehende Betriebsausgaben immer nur dann außer Betracht bleiben dürften, wenn das durch eine ausdrückliche Vorschrift, wie etwa in § 3c EStG, angeordnet sei.
  • BFH, 30.03.1965 - I 243/63 U

    Verstoß gegen Treu und Glauben durch die nachträgliche Heranziehung des

    Auszug aus BFH, 22.05.1969 - IV R 135/68
    Trotzdem bietet das Gesetz, wie der BFH bereits im Urteil I 243/63 U vom 30. März 1965 (BFH 82, 363, BStBl III 1965, 380) für den Fall der Überführung eines bisherigen Betriebsgebäudes, dessen Buchwert durch Sonderabschreibungen nach § 7b EStG gemindert worden war, ins Privatvermögen entschieden hat, keine Grundlage, um entgegen den Vorschriften des § 4 Abs. 1 und § 5 EStG beim für die Gewinnermittlung maßgebenden Vermögensvergleich nicht von den Buchwerten der zum Betriebsvermögen gehörenden Kaufeigenheime, sondern von einem um die Sonderabschreibungen erhöhten Wert auszugehen.
  • BFH, 22.05.1969 - IV R 136/68
    Auszug aus BFH, 22.05.1969 - IV R 135/68
    weitere Verbundverfahren: BFH - 22.05.1969 - AZ: IV R 136/68.
  • BFH, 25.01.2006 - I R 104/04

    Keine Minderung des Kürzungsanspruchs nach § 9 Nr. 2a Satz 1 GewStG 1984 durch

    bb) Es gibt auch keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz, welcher es verböte, Verbindlichkeiten außer Acht zu lassen, wenn die Wirtschaftsgüter, mit denen die Verbindlichkeiten zusammenhängen, nicht der Besteuerung unterfallen (Bundesfinanzhof --BFH--, Urteile vom 11. Februar 1966 VI 269/64, BFHE 85, 293, BStBl III 1966, 316; vom 22. Mai 1969 IV R 135-136/68, BFHE 95, 443, BStBl II 1969, 468; Senatsurteile vom 23. Juli 1969 I R 135/66, BFHE 96, 406, BStBl II 1969, 666; vom 21. Dezember 1977 I R 20/76, BFHE 124, 317, BStBl II 1978, 346; Keuk-Knobbe, StuW 1975, 351, 353; Sauer, Die Aktiengesellschaft --AG-- 1977, 215, 217; Sarrazin, Finanz-Rundschau --FR-- 1984, 498; Birk/Jahndorf in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, § 3c EStG Anm. 16 und 34; Gosch in Blümich, ebenda, m.w.N.).
  • BFH, 23.07.1969 - I R 135/66

    Kurzfristiger Zwischenkredit - Zuteilung eines Bauspardarlehns - Dauerschuld -

    Der I. Senat tritt dem Urteil des IV. Senats des Bundesfinanzhofs IV R 135--136/68 vom 22. Mai 1969 (BFH 95, 443, BStBl II 1969, 468) insoweit bei.

    Der IV. Senat des BFH hat mit Urteil IV R 135--136/68 vom 22. Mai 1969 (BFH 95, 443, BStBl II 1969, 468), aufbauend auf der Rechtsprechung des erkennenden Senats im Urteil I 51/65 vom 14. November 1968 (BFH 94, 574, BStBl II 1969, 266) entschieden, daß es sich bei Zwischenkrediten der vorliegenden Art nicht um Dauerschulden i. S. der Vorschriften des § 8 Nr. 1 und des § 12 Abs. 2 Nr. 1 GewStG handle, weil im laufenden Geschäftsverkehr entstandene Verbindlichkeiten vorlägen, die unter Berücksichtigung der Eigenart des Betriebs in einem durch die Sachlage gebotenen und gerechtfertigten Zeitraum abgewickelt würden.

  • BFH, 19.06.1980 - IV R 93/77

    Zwischenkredite sind Dauerschulden, wenn sie nicht im laufenden Geschäftsverkehr

    Bei der Errichtung von großen Geschäftsgebäuden zur eigenen Vermietung sei der Begriff des laufenden Geschäftsverkehrs anders zu beurteilen als bei Unternehmen, die Eigenheime errichteten und veräußerten, wie im Falle des BFH-Urteils vom 22. Mai 1969 IV R 135-136/68 (BFHE 95, 443, BStBl II 1969, 468).
  • BFH, 22.05.1969 - IV R 136/68

    Kaufeigenheim - Bauherr - Sonderabschreibung - Buchgewinn - Veräüßerungserlös -

    Hinweis: verbundenes Verfahren Volltext siehe unter BFH - 22.05.1969 - AZ: IV R 135/68.
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