Rechtsprechung
| BFH, 27.10.2011 - VI R 52/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Ausbildung zum Rettungssanitäter als Berufsausbildung
- openjur.de
Ausbildung zum Rettungssanitäter als Berufsausbildung
- Bundesfinanzhof
EStG § 10 Abs 1 Nr 7, EStG § 9 Abs 1, EStG § 12 Nr 5
Ausbildung zum Rettungssanitäter als Berufsausbildung - rechtsinformationen.bund.de
Ausbildung zum Rettungssanitäter als Berufsausbildung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 10 Abs 1 Nr 7 EStG 2002, § 9 Abs 1 EStG 2002, § 12 Nr 5 EStG 2002
Ausbildung zum Rettungssanitäter als Berufsausbildung - IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 12 Nr. 5
Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung als Verkehrsflugzeugführer - datenbank.nwb.de
Ausbildung zum Rettungssanitäter als Berufsausbildung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rettungssanitäter-Ausbildung als Berufsausbildung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung als Verkehrsflugzeugführer
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Ausbildung zum Rettungssanitäter als erstmalige Berufsausbildung
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)
Erstmalige Berufsausbildung
- pwc.de (Kurzinformation)
Kosten für Pilotenausbildung als vorweggenommene Werbungskosten
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Ausbildungskosten
- Kinder
- Berücksichtigung volljähriger Kinder nach der Neuregelung durch das Steuervereinfachungsgesetz (ab 1.1.2012 gültig)
Verfahrensgang
- FG Münster, 06.05.2010 - 3 K 3347/07
- BFH, 27.10.2011 - VI R 52/10
Papierfundstellen
- BFHE 235, 444
- NJW 2012, 799
- DB 2011, 2892
- BStBl II 2012, 825
Wird zitiert von ... (43) Zitiert selbst (7)
- BFH, 28.07.2011 - VI R 38/10
§ 12 Nr. 5 EStG lässt Vorrang des Werbungskostenabzugs unberührt - Systematisches …
Auszug aus BFH, 27.10.2011 - VI R 52/10
Denn Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine Berufsausbildung sind nur dann Sonderausgaben, "wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind" (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juli 2011 VI R 38/10, BFHE 234, 279, www.bundesfinanzhof.de, BFH/NV 2011, 1782).Rn. 17 4. Im Übrigen sind nach der Rechtsprechung des Senats auch Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung unter Geltung des § 12 Nr. 5 EStG als Werbungskosten abziehbar, sofern ein hinreichend konkreter Veranlassungszusammenhang zwischen den Aufwendungen und der späteren auf Einkünfteerzielung gerichteten Berufstätigkeit besteht (s. dazu im Einzelnen BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 1782).
Denn es besteht ein hinreichend konkreter Veranlassungszusammenhang zwischen diesen Aufwendungen und der nachfolgenden Berufstätigkeit des Klägers als Pilot sowie den daraus erzielten Einkünften (BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 1782).
- BFH, 04.03.2010 - III R 23/08
Erwerb der Musterberechtigung eines Piloten (Type Rating) als Ausbildung - …
Auszug aus BFH, 27.10.2011 - VI R 52/10
Dabei ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, ob die Ausbildung zum Erwerb einer Musterberechtigung für ein bestimmtes Verkehrsflugzeug eine zweite Ausbildung darstellt oder Teil einer einheitlichen Ausbildung ist (s. dazu BFH-Urteil vom 4. März 2010 III R 23/08, BFH/NV 2010, 1264).Der Beruf des Rettungssanitäters, der regelmäßig als Vollerwerbstätigkeit ausgeübt wird (s. dazu BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 1264), setzt eine mehrmonatige, landesrechtlich geregelte Ausbildung voraus.
- BFH, 15.03.2007 - VI R 14/04
Aufwendungen eines Ausländers für Deutschkurs sind nichtabziehbare Kosten der …
Auszug aus BFH, 27.10.2011 - VI R 52/10
Gegenbegriff zur Berufsausbildung ist die Allgemeinbildung, die keine notwendige Voraussetzung für eine geplante Berufsausübung darstellt (BFH-Urteil vom 15. März 2007 VI R 14/04, BFHE 217, 450, BStBl II 2007, 814; Pfab, Die Behandlung von Bildungsaufwendungen im deutschen Einkommensteuerrecht, Frankfurt/Main, 2008, 246).
- BFH, 04.12.2002 - VI R 120/01
Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme
Auszug aus BFH, 27.10.2011 - VI R 52/10
Der Vorbereitung auf ein Berufsziel dienen alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (s. etwa BFH-Urteile vom 9. Juni 1999 VI R 33/98, BFHE 189, 88, BStBl II 1999, 701; vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01, BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403; s. auch Söhn, Steuer und Wirtschaft 2002, 97). - BFH, 09.06.1999 - VI R 33/98
Berufsausbildung von Kindern
Auszug aus BFH, 27.10.2011 - VI R 52/10
Der Vorbereitung auf ein Berufsziel dienen alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (s. etwa BFH-Urteile vom 9. Juni 1999 VI R 33/98, BFHE 189, 88, BStBl II 1999, 701; vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01, BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403; s. auch Söhn, Steuer und Wirtschaft 2002, 97). - BFH, 18.06.2009 - VI R 79/06
Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als …
Auszug aus BFH, 27.10.2011 - VI R 52/10
Rn. 15 Nach Auffassung des Senats liegt eine Berufsausbildung im Sinne des Steuerrechts nicht nur vor, wenn der Steuerpflichtige im dualen System oder innerbetrieblich Berufsbildungsmaßnahmen durchläuft (Senatsentscheidung vom 18. Juni 2009 VI R 79/06, www.bundesfinanzhof.de). - FG Münster, 06.05.2010 - 3 K 3347/07
Mehr Klarheit beim Abzug von Ausbildungskosten!
Auszug aus BFH, 27.10.2011 - VI R 52/10
Rn. 6 Die dagegen erhobene Klage hat das Finanzgericht (FG) aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1496 veröffentlichten Gründen abgewiesen.
- BFH, 14.05.2020 - VI R 3/18
Erste Tätigkeitsstätte bei Auslands(praxis)semestern
Rn. 20 a) Aufwendungen des Steuerpflichtigen für eine zweite Ausbildung (Berufsausbildung oder Studium) sind regelmäßig beruflich veranlasst (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteile vom 27.10.2011 - VI R 52/10, BFHE 235, 444, BStBl II 2012, 825, und vom 19.09.2012 - VI R 78/10, BFHE 239, 80, BStBl II 2013, 284, sowie Senatsbeschlüsse in BFHE 247, 64, Rz 69, und in BFHE 247, 25, Rz 75). - BFH, 09.02.2012 - VI R 44/10
Fahrtkosten im Rahmen eines Vollzeitstudiums
Diese Voraussetzungen können auch bei berufsbezogenen Bildungsmaßnahmen erfüllt sein (zuletzt Senatsurteil vom 27. Oktober 2011 VI R 52/10, BFHE 235, 444, BFH/NV 2012, 323). - BFH, 09.02.2012 - VI R 42/11
Fahrtkosten im Rahmen einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme
Diese Voraussetzungen können auch bei berufsbezogenen Bildungsmaßnahmen erfüllt sein (zuletzt Senatsurteil vom 27. Oktober 2011 VI R 52/10, BFHE 235, 444, BFH/NV 2012, 323).Allein maßgebend kann nur sein, ob die Ausbildung berufsbezogen ist und eine Voraussetzung für die geplante Berufsausübung darstellt (Senatsurteil in BFH/NV 2012, 323).
- BFH, 19.09.2012 - VI R 78/10
Unterkunftskosten im Rahmen eines Studiums
Das kann auch bei einer berufsbezogenen Bildungsmaßnahme der Fall sein (ständige Rechtsprechung, s. etwa Senatsurteil vom 27. Oktober 2011 VI R 52/10, BFHE 235, 444). - BFH, 22.04.2026 - III R 7/24
Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter
Rn. 42 Der BFH hat zwar durch Urteil vom 27.10.2011 - VI R 52/10 (BFHE 235, 444, BStBl II 2012, 825) entschieden, dass eine erstmalige Berufsausbildung im Sinne von § 12 Nr. 5 EStG a.F. weder ein Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz noch eine bestimmte Ausbildungsdauer voraussetzt (Rz 15) und dass die Ausbildung zum Rettungssanitäter eine erstmalige Berufsausbildung ist (Rz 16; zur Qualifizierung einer circa 1, 5-monatigen Rettungshelfer-Ausbildung als Berufsausbildung im Sinne des § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG vgl. BFH-Urteil vom 12.01.2023 - VI R 41/20, HFR 2023, 645; zu dem mit Wirkung ab Veranlagungszeitraum 2015 geänderten § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des ZollkodexAnpG mit Legaldefinition in Satz 2 s.a. BFH-Urteil vom 15.02.2023 - VI R 22/21, HFR 2023, 651).Soweit der Senat im Kindergeldrecht das "Rettungssanitäter-Urteil" VI R 52/10 zitiert hat, hat er damit lediglich das Vorliegen einer Berufsausbildung gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG begründet (Senatsurteil vom 03.07.2014 - III R 53/13, BFHE 246, 437, BStBl II 2015, 282, Rz 24, zur Rettungssanitäter-Ausbildung im Rahmen eines freiwilligen Wehrdienstes), nicht hingegen den Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG.
- BFH, 03.07.2014 - III R 53/13
Klageart bei Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung; Kindergeldanspruch während …
Darunter fallen beispielsweise die Ausbildung als Rettungssanitäter (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 2011 VI R 52/10, BFHE 235, 444, BStBl II 2012, 825) oder die Ausbildung eines Soldaten zum Kraftfahrer der Fahrerlaubnisklasse CE, auch wenn diese im Mannschaftsdienstgrad erfolgt und eine zuvor zu durchlaufende allgemeine (militärische) Grundausbildung einschließt (BFH-Urteil in BFHE 237, 499, BStBl II 2012, 895). - FG Hamburg, 20.09.2016 - 5 K 28/15
Aufwendungen für Fortbildungen mit persönlichkeitsbildendem Charakter als …
Maßgeblich ist, ob die Ausbildung den Steuerpflichtigen befähigt, aus der angestrebten Tätigkeit Einkünfte zu erzielen (vgl. BFH-Urteil vom 27.10.2011 VI R 52/10, BStBl II 2012, 825). - FG Düsseldorf, 24.09.2020 - 14 K 3796/13
Erstausbildung: Rettungshelferkurs während des Zivildienstes ist keine …
Im Gegensatz zur Ausbildung zum Rettungssanitäter, die dem Urteil des BFH vom 27.10.2011 (VI R 52/10) zugrunde gelegen habe, fehle es bei der Ausbildung zum Rettungshelfer an einer bundes- bzw. landeseinheitlich geregelten Ausbildung.Der Einleitungssatz blieb auch durch das BeitrRLUmsG unverändert, weshalb § 12 Nr. 5, § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG a.F. dem Abzug von Berufsbildungskosten als Werbungskosten nicht entgegenstehen (vgl. dazu auch BFH, Urteile vom 27.10.2011 VI R 52/10, BStBl II 2012, 825 und vom 28.02.2013 VI R 6/12, BStBl II 2015, 180).
Entscheidend für den Abzug von Berufsausbildungskosten als Werbungskosten war deshalb, ob die Aufwendungen einen hinreichend konkreten Veranlassungszusammenhang zur nachfolgenden auf die Erzielung von Einkünften gerichteten Berufstätigkeit aufwiesen (vgl. BFH, Urteil vom 27.10.2011 VI R 52/10, BStBl II 2012, 825).
Maßgeblich ist vielmehr, ob die Ausbildung den Steuerpflichtigen befähigt, aus der angestrebten Tätigkeit Einkünfte zu erzielen (vgl. BFH, Urteil vom 27.10.2011 VI R 52/10, BStBl II 2012, 825 zum Rettungssanitäter in Nordrhein-Westfalen; Urteil vom 28.02.2013 VI R 6/12, BStBl II 2015, 180 zur Flugbegleiterin).
Ebenso hat der BFH in seinem Urteil vom 27.10.2011 (VI R 52/10 a.a.O.) die Qualifizierung der Ausbildung zum Rettungssanitäter als erstmalige Berufsausbildung maßgeblich darauf gestützt, dass der Beruf regelmäßig als Vollerwerbstätigkeit ausgeübt werde und eine mehrmonatige, landesrechtlich geregelte Ausbildung voraussetze.
Rn. 47 Soweit der BFH in seinem Urteil vom 27.10.2011 (VI R 52/10 a.a.O.) darüber hinaus ohne nähere Begründung die Auffassung vertritt, dass es ohne Belang sei, ob die Ausbildung zum Rettungssanitäter während der Zivildienstzeit durchlaufen und der Beruf des Rettungssanitäters nur in diesem Zeitraum ausgeübt werde, vermag der Senat hieraus jedenfalls für den hier zu entscheidenden Fall nicht den Schluss zu ziehen, dass damit auch die Ausbildung zum Rettungshelfer eine erstmalige Berufsausbildung im Sinne des § 9 Abs. 6 EStG a.F. darstellte.
- BFH, 22.04.2026 - III R 31/24
Teilweise inhaltsgleich mit dem BFH-Urteil vom 22.04.2026 III R 7/24 - Kein …
Rn. 40 Der BFH hat zwar durch Urteil vom 27.10.2011 - VI R 52/10 (BFHE 235, 444, BStBl II 2012, 825) entschieden, dass eine erstmalige Berufsausbildung im Sinne von § 12 Nr. 5 EStG a.F. weder ein Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz noch eine bestimmte Ausbildungsdauer voraussetzt (Rz 15) und dass die Ausbildung zum Rettungssanitäter eine erstmalige Berufsausbildung ist (Rz 16; zur Qualifizierung einer circa 1, 5-monatigen Rettungshelfer-Ausbildung als Berufsausbildung im Sinne des § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG vgl. BFH-Urteil vom 12.01.2023 - VI R 41/20, HFR 2023, 645; zu dem mit Wirkung ab Veranlagungszeitraum 2015 geänderten § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des ZollkodexAnpG mit Legaldefinition in Satz 2 s.a. BFH-Urteil vom 15.02.2023 - VI R 22/21, HFR 2023, 651).Soweit der Senat im Kindergeldrecht das "Rettungssanitäter-Urteil" VI R 52/10 zitiert hat, hat er damit lediglich das Vorliegen einer Berufsausbildung gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG begründet (Senatsurteil vom 03.07.2014 - III R 53/13, BFHE 246, 437, BStBl II 2015, 282, Rz 24, zur Rettungssanitäter-Ausbildung im Rahmen eines freiwilligen Wehrdienstes), nicht hingegen den Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG.
- BFH, 17.07.2014 - VI R 38/12
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
Es befindet sich in Berufsausbildung, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet; zu dieser Vorbereitung gehören alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 27. Oktober 2011 VI R 52/10, BFHE 235, 444, BStBl II 2012, 825, Rz 14, m.w.N.). - BFH, 21.05.2026 - III R 22/24
Teilweise inhaltsgleich mit dem BFH-Urteil vom 22.04.2026 III R 7/24 - Kindergeld …
- BFH, 28.02.2013 - VI R 6/12
Berufsausbildung i. S. der §§ 9 Abs. 6, 12 Nr. 5 EStG - Werbungskostenabzug bei …
- BFH, 11.07.2013 - VI R 37/12
Werbungskosten bei beruflich veranlassten Krankheiten
- BFH, 12.01.2023 - VI R 41/20
Ausbildung zum Rettungshelfer als Berufsausbildung
- BFH, 15.05.2013 - IX R 5/11
Feststellungserklärung kein Antrag i. S. von § 171 Abs. 3 AO, Verjährung, …
- BFH, 08.07.2020 - X R 6/19
Steuerbarkeit und -pflicht eines Gastarztstipendiums
- FG Schleswig-Holstein, 16.05.2017 - 4 K 41/16
Steuerliche Anerkennung eines nach Eintritt in den Ruhestand begonnenen Studiums …
- BFH, 27.02.2014 - III R 60/13
Kindergeld: Fahrtaufwendungen im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses; …
- FG Köln, 22.05.2012 - 15 K 3413/09
§ 12 Nr. 5 EStG verfassungsgemäß; Anwendung des § 12 Nr. 5 EStG bei parallelen …
- FG Düsseldorf, 14.12.2011 - 14 K 4407/10
Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung des Werbungskostenabzugs für eine …
- BFH, 18.03.2026 - III R 14/24
Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter
- FG Rheinland-Pfalz, 14.08.2023 - 4 K 1946/21
Kindergeldrecht: Die Ausbildung zum Rettungssanitäter stellt keine …
- BFH, 10.04.2014 - III R 35/13
Kindergeld: Fahrtaufwendungen im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses; …
- BFH, 18.03.2026 - III R 13/24
Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter
- BFH, 18.03.2026 - III R 12/24
Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des BFH vom 22.04.2026 - III R 7/24 - Kein …
- BFH, 22.11.2012 - III R 64/11
Fahrtkosten eines nebenberuflich studierenden Kindes
- BFH, 01.10.2012 - III B 128/11
Fehlende grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Keine Steuerfreiheit eines …
- FG Berlin-Brandenburg, 06.01.2014 - 14 K 14312/10
Kein Abzug von Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung als …
- BFH, 27.09.2012 - III R 13/12
Kindergeldanspruch für ein Kind, das ein durch ein Stipendium gefördertes …
- FG Münster, 17.10.2022 - 7 K 591/22
Streit um einen Anspruch auf Kindergeld; Angestrebte Ausbildung zum …
- BFH, 24.10.2024 - VI R 7/22
Fahrtkosten eines (nicht erwerbstätigen) Teilzeitstudierenden zwischen seiner …
- FG Thüringen, 14.03.2018 - 3 K 737/17
Einkommensteuerliche Behandlung eines Facharztstipendiums
- FG Hessen, 21.05.2015 - 2 K 155/13
Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die Ausbildung des Kindes A der …
- FG Köln, 30.05.2012 - 7 K 2764/08
Voraussetzungen für die Abziehbarkeit von Aufwendungen für auswärtigen Sprachkurs
- FG Niedersachsen, 25.05.2023 - 10 K 41/22
Anspruch auf Kindergeld für den Sohn neben einer Vollzeiterwerbstätigkeit unter …
- FG Nürnberg, 13.06.2024 - 4 K 577/22
Abgewiesene Klage im Streit um einkommensteuerrechtliche Beurteilung eines …
- FG Hamburg, 26.04.2016 - 2 K 160/14
Einkommensteuer: Entfernungspauschale für Fahrten eines Offiziersanwärters von …
- FG Nürnberg, 09.01.2023 - 3 K 782/22
Kindergeld im Rahmen der Erstausbildung
- FG Münster, 28.08.2024 - 9 K 108/24
Ansehen einer Ausbildung als Rettungssanitäter als erstmalige Berufsausbildung …
- FG Köln, 12.07.2023 - 3 K 1356/22
Änderung der Steuerfestsetzung zum Nachteil eines Steuerpflichtigen bzgl. …
- OLG München, 18.12.2024 - 16 UF 285/24
Keine Erstausbildung durch Qualifizierung zum Rettungssanitäter
- FG Düsseldorf, 25.10.2012 - 14 K 1173/11
Fahrtkostenabzug für Schulbesuche und Arbeitseinsätze im Rahmen eines …
- FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2014 - 2 K 1976/12
Betriebsstättenbegriff i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG
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