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BGH, 16.01.2001 - 1 StR 564/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- HRR Strafrecht
§ 46a Nr. 1 StGB
Voraussetzungen für den Täter-Opfer-Ausgleich
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.07.1995 - 1 StR 205/95
Immaterielle Folgen der Straftat - Materielle Folgen der Straftat - …
Auszug aus BGH, 16.01.2001 - 1 StR 564/00
Sie setzt jedoch, wie sich insbesondere aus dem Klammerzusatz "Täter-Opfer-Ausgleich" ergibt, einen kommunikativen Prozeß zwischen Täter und Opfer voraus, der auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen gerichtet sein muß; das einseitige Wiedergutmachungsbestreben ohne den Versuch der Einbeziehung des Opfers genügt nicht (BGHR StGB § 46a Wiedergutmachung 1). - BGH, 02.05.1995 - 5 StR 156/95
Schadenausgleich - Materieller Ausgleich - Immaterieller Ausgleich - Folgern …
Auszug aus BGH, 16.01.2001 - 1 StR 564/00
Diese Bestimmung, die sich vor allem auf den Ausgleich der immateriellen Folgen einer Straftat bezieht, kann zwar auch bei Vermögensdelikten zur Anwendung kommen (BGHR StGB § 46a Nr. 1 Ausgleich 1).