Rechtsprechung
BGH, 21.02.2001 - 2 StR 524/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 146 StGB; § 267 Abs. 5 StPO
Tatbestand der Geldfälschung (Inverkehrbringen); Begründungsumfang des Tatrichters bei Freispruch aus tatsächlichen Gründen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Besitz von Betäubungsmitteln - Gedfälschung - Gesamtfreiheitsstrafe - Waffenhandel - Sachrüge - Freispruch - Schuldspruchänderung - Aufhebung der Einzelfreiheitsstrafe
- Judicialis
StGB § 146 Abs. 1 Nr. 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; StGB § 146 Abs. 1 Nr. 3
Inverkehrbringen von Falschgeld: subjektiver Tatbestand - Handel mit BtM: Kaufpreiszahlung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.12.1995 - 5 StR 351/95
Unglaubwürdigkeit eines Zeugens wegen Widersprüchen, Wahrheitswidrigkeiten und …
Auszug aus BGH, 21.02.2001 - 2 StR 524/00
Bei aller Pflicht zur umfassenden Darstellung ist der Tatrichter aber nicht gehalten alle Umstände, die ihn an einer Überzeugung von der Schuld des Angeklagten gehindert haben, in den Urteilsgründen lückenlos anzuführen (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 11, 12).Da das Geschäft nicht durchgeführt wurde und die von dem Angeklagten weitergegebene Telefonnummer des möglichen Lieferanten, wie er wußte, unrichtig war, bedurfte es einer näheren Erörterung der von der Beschwerdeführerin genannten Umstände nicht (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 11).
- BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96
Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit
Auszug aus BGH, 21.02.2001 - 2 StR 524/00
Werden durch dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze verletzt, so ist - auch wenn nur die Anwendung eines der Strafgesetze rechtsfehlerhaft ist - regelmäßig die Verurteilung wegen der Tat im ganzen aufzuheben (vgl. BGH NStZ 1997, 276). - BGH, 26.09.1989 - 1 StR 299/89
Förderung zweier Diebstahlstaten durch einen Tatbeitrag
Auszug aus BGH, 21.02.2001 - 2 StR 524/00
Die Begründung muß so abgefaßt sein, daß das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind, insbesondere, ob der den Entscheidungsgegenstand bildende Sachverhalt erschöpfend gewürdigt ist und der Freispruch auf rechtlich einwandfreien Erwägungen beruht (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2-5.7, 8). - BGH, 26.11.1996 - 1 StR 405/96
Glaubwürdigkeit einer Belastungszeugin als Revisionsgrund
Auszug aus BGH, 21.02.2001 - 2 StR 524/00
Bei aller Pflicht zur umfassenden Darstellung ist der Tatrichter aber nicht gehalten alle Umstände, die ihn an einer Überzeugung von der Schuld des Angeklagten gehindert haben, in den Urteilsgründen lückenlos anzuführen (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 11, 12).