Rechtsprechung
BGH, 09.01.2003 - 3 StR 452/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,8693) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 302 Abs. 1 StPO
Wirksame Rücknahme der Revision (Widerruf; Formanforderungen; Schreiben des Angeklagten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Wirksame Rücknahme einer Revision - Rücknahme einer Revision durch eigenhändiges Schreiben eines Angeklagten - Formerfordernisse einer Rücknahmeerklärung
- Judicialis
-
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302 Abs. 1
Form einer Rechtsmittelrücknahme - datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.04.2001 - 3 StR 502/99
Wirksame Zurücknahme der eingelegten Revision; Ermächtigung des Verteidigers
Auszug aus BGH, 09.01.2003 - 3 StR 452/02
Dies ist für eine Rechtsmittelrücknahme ausreichend (BGH, Beschl. vom 27. April 2001 - 3 StR 502/99). - BGH, 26.01.2000 - 3 StR 588/99
Verwerfung der Revision als unzulässig
Auszug aus BGH, 09.01.2003 - 3 StR 452/02
Die Rücknahme konnte durch eigenhändiges Schreiben des Angeklagten erfolgen, da für die Rücknahme eines Rechtsmittels dieselben Formerfordernisse gelten wie für dessen Einlegung (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 305;… Ruß in KK StPO 4. Aufl. § 302 Rdn. 8).