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BGH, 24.11.2010 - III ZR 89/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 574
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Unstatthafte Nichtzulassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 13.02.2008 - 23 O 8744/07
- OLG München, 13.02.2009 - 10 U 2356/08
- BGH, 24.11.2010 - III ZR 89/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.07.2010 - III ZR 321/08
Kapitalanlagebetrug im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Medienfonds: …
Auszug aus BGH, 24.11.2010 - III ZR 89/09
Wegen der maßgebenden Gründe, die auch in diesem Fall gelten, nimmt der Senat auf sein Urteil vom 15. Juli 2010 (III ZR 321/08, WM 2010, 1537 Rn. 35 ff) und seinen Beschluss vom 28. Oktober 2010 (III ZR 255/09, BeckRS 2010, 28213) Bezug. - BGH, 28.10.2010 - III ZR 255/09
Prospektpflichtigkeit von Sondervorteilen im Hinblick auf eine hinreichende und …
Auszug aus BGH, 24.11.2010 - III ZR 89/09
Wegen der maßgebenden Gründe, die auch in diesem Fall gelten, nimmt der Senat auf sein Urteil vom 15. Juli 2010 (…III ZR 321/08, WM 2010, 1537 Rn. 35 ff) und seinen Beschluss vom 28. Oktober 2010 (III ZR 255/09, BeckRS 2010, 28213) Bezug.
- OLG Celle, 01.07.2009 - 3 U 257/08
Pflicht des Wertpapierhandelsunternehmens zur Aufklärung von Kunden über …
Jedenfalls dann, wenn - wie vorliegend - der Geschädigte durch die Anlage außergewöhnliche Steuervorteile erzielt hat (hier in Höhe von nahezu 50 % des Anlagebetrages), ist dies bei der Schadensberechnung zu berücksichtigen (vgl. BGH III ZR 89/09 vom 9. April 2009, Urteilsumdruck, Rn. 10). - OLG Frankfurt, 26.01.2011 - 17 U 52/10
Schadensersatzansprüche wegen Beratungsfehler der Bank bei Beitritt zu einem …
Von einer Bank, die als Vertriebsbeauftragte tätig ist und einen Fonds vermarktet, darf erwartet werden, dass sie den Prospekt in seinen zentralen Aussagen prüft und dass sie bemerkt, wenn eine besonders werbewirksame und daher als Verkaufsargument ins Auge springende Restsrisikobetrachtung in Wirklichkeit die tatsächliche Risikosituation beschönigt ( so auch BGH - Beschluss vom 9.4.2009 - III ZR 89/09 - Bl. 868 d.A.).