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   BGH, 10.10.1995 - 5 StR 469/95   

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https://dejure.org/1995,3922
BGH, 10.10.1995 - 5 StR 469/95 (https://dejure.org/1995,3922)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1995 - 5 StR 469/95 (https://dejure.org/1995,3922)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1995 - 5 StR 469/95 (https://dejure.org/1995,3922)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Definition der einheitlichen Tat beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Anwendung des in dubio pro reo Grundsatzes hinsichtlich der Einzelwerte des Wirkstoffgehlts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29a, § 30

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 7
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Auszug aus BGH, 10.10.1995 - 5 StR 469/95
    Dann sind die Einzelakte zu einer Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im Sinne einer Bewertungseinheit zusammenzufassen (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1 bis 4; § 29a Abs. 1 Nr. 2 Gesamtmenge 1; vgl. auch Senatsbeschluß vom 3. Mai 1995 - 5 StR 122/95 -).

    Bestehen konkrete, nicht widerlegbare Anhaltspunkte dafür, daß mehrere natürliche Handlungen zu einer Tat im Rechtssinne zusammengefaßt werden können, so gebietet der Zweifelsgrundsatz die Annahme von Tateinheit statt Tatmehrheit (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 6; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 2).

  • BGH, 03.05.1995 - 5 StR 122/95

    Angaben zur Feststellung einer Serienstraftat - Unerlaubtes Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 10.10.1995 - 5 StR 469/95
    Dann sind die Einzelakte zu einer Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im Sinne einer Bewertungseinheit zusammenzufassen (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1 bis 4; § 29a Abs. 1 Nr. 2 Gesamtmenge 1; vgl. auch Senatsbeschluß vom 3. Mai 1995 - 5 StR 122/95 -).
  • BGH, 06.11.1991 - 3 StR 406/91

    Unerlaubtes Handeltreiben - Vorstellung des Täters - Betäubungsmittelimitat -

    Auszug aus BGH, 10.10.1995 - 5 StR 469/95
    Bereits das Lieferangebot in Höhe von 800 g Heroin erfüllt den Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 30).
  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 720/94

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 10.10.1995 - 5 StR 469/95
    Dann sind die Einzelakte zu einer Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im Sinne einer Bewertungseinheit zusammenzufassen (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1 bis 4; § 29a Abs. 1 Nr. 2 Gesamtmenge 1; vgl. auch Senatsbeschluß vom 3. Mai 1995 - 5 StR 122/95 -).
  • BGH, 13.12.1994 - 4 StR 680/94

    Betäubungsmittel - Gesamtmenge - Veräußerung - Teilmengen - Mordmerkmal -

    Auszug aus BGH, 10.10.1995 - 5 StR 469/95
    Bestehen konkrete, nicht widerlegbare Anhaltspunkte dafür, daß mehrere natürliche Handlungen zu einer Tat im Rechtssinne zusammengefaßt werden können, so gebietet der Zweifelsgrundsatz die Annahme von Tateinheit statt Tatmehrheit (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 6; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 2).
  • BGH, 23.10.2013 - 5 StR 401/13

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines

    Sollte die neue Hauptverhandlung wiederum ergeben, dass der Angeklagte vom 30. Juni bis 7. August 2008 dem Mitangeklagten K. in fünf Fällen Speed veräußert hat, das jeweils aus einer zuvor zu diesem Zweck beschafften Gesamtmenge stammte, so würden die einzelnen Akte des Betäubungsmittelumsatzes ein einheitliches Handeltreiben darstellen (sog. Bewertungseinheit; vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 1995 - 5 StR 469/95, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 7 - Sukzessivlieferungen entsprechend Absprache).
  • BGH, 26.07.2001 - 4 StR 110/01

    Unerlaubtes gemeinschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Der Zweifelsgrundsatz gebietet die Annahme einer Tat im Rechtssinne, sofern wie hier konkrete, nicht widerlegbare Anhaltspunkte dafür bestehen, daß mehrere natürliche Handlungen zu einer solchen Tat zusammengefaßt werden können (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 2, 7 jew. m.N.).
  • BGH, 19.12.2000 - 4 StR 503/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bewertungseinheit und

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts steht dem die (möglicherweise) unterschiedliche Qualität der vom Angeklagten verkauften Betäubungsmittel nicht entgegen (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 7).
  • BGH, 07.11.2012 - 2 StR 361/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Nach den von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entwickelten Grundsätzen zur Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ist bei dieser Sachlage daher in Bezug auf die 1400g Haschisch eine einheitliche Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG gegeben (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4, 7, 19; BGH StV 1996, 483; Körner/Patzak/Volkmer § 29 Teil 4 Rn 419; 430).
  • BGH, 11.11.1998 - 5 StR 207/98

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ; Rechtsprechung des BGH bei der

    Zu dieser Tat gehören als unselbständige Teilakte im Sinne einer Bewertungseinheit auch alle späteren Veräußerungsakte, soweit sie dasselbe Rauschgift betreffen (st. Rspr. BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1 bis 4, 6, 7, 9 bis 13, 15).
  • BGH, 01.09.1997 - 5 StR 284/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Allerdings läge in den beiden in verschiedenen Verfahren verfolgten Taten - unter dem Gesichtspunkt der Bewertungseinheit - eine einheitliche Tat, wenn die nach den Feststellungen im angefochtenen Urteil verkaufte und gelieferte Heroinmenge von 500 g aus demselben Vorrat Heroin stammen würde, der Gegenstand jenes anderen Verfahrens wäre (vgl. BGHSt 30, 28; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1, 4, 6, 7, 9 bis 11, Serienstraftaten 1, 2).
  • OLG Koblenz, 11.11.2004 - 1 Ss 287/04

    Betäubungsmittelstrafrecht: Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung auf den

    Dann aber könnte die Annahme nahe liegen, dass es sich nach den Grundsätzen der Bewertungseinheit bei beiden Kilogrammlieferungen um nur eine Tat im Rechtssinne gehandelt hat (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 7).
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