Rechtsprechung
BGH, 18.12.1996 - 5 StR 731/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Strafrechtliche Rechtfertigung von mit Tötungsvorsatz abgegebenen Schüssen von DDR- Grenzbeamten auf Flüchtende
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 212
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR GG Art. 103 Abs. 2 Rückwirkung 5
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 20.03.1995 - 5 StR 111/94
Mauerschützen III
Auszug aus BGH, 18.12.1996 - 5 StR 731/95
Anläßlich der Verfahrensrüge, die sich auf die von der Strafkammer (unter Hinweis auf BGHSt 41, 101 zutreffend) abgelehnte Einholung eines "rechtsgeschichtlichen Gutachtens" bezieht, ist ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts zu bemerken (vgl. auch Senatsbeschluß vom 17. Dezember 1996 - 5 StR 469/96 -):.Bei dieser Anwendung des DDR-Rechts sind völkerrechtliche Grundsätze in die Erwägungen einbezogen (BGHSt 41, 101 = NJW 1995, 2728, 2730 f.; vgl. zum Gesichtspunkt des ius cogens auch BGHSt 40, 241, 247) [BGH 26.07.1994 - 5 StR 167/94].
Es mag naheliegen, daß das allgemeine Grenzregime der DDR mit den anderen Mitgliedstaaten des Warschauer Paktsystems angestimmt gewesen ist (vgl. auch BGH NJW 1995, 2728, 2730 [BGH 20.03.1995 - 5 StR 111/94] = BGHSt 41, 101).
- BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92
Mauerschützen I
Auszug aus BGH, 18.12.1996 - 5 StR 731/95
Der Befehl, die Flucht um jeden Preis, gegebenenfalls durch die Tötung des Flüchtlings zu verhindern, stellt unter den besonderen Verhältnissen an der innerdeutschen Grenze ein so schweres Unrecht dar, daß etwaige Rechtfertigungsgründe des DDR-Rechts unbeachtlich sind, weil sie gegen die allen Völkern gemeinsamen, auf Wert und Würde des Menschen bezogenen Rechtsüberzeugungen verstoßen (BGHSt 39, 1, 16 [BGH 03.11.1992 - 5 StR 370/92] unter Bezug auf BGHSt 2, 234, 239). - BGH, 26.07.1994 - 5 StR 167/94
Tötung an der innerdeutschen Grenze (Rechtfertigungsgründe für den …
Auszug aus BGH, 18.12.1996 - 5 StR 731/95
Bei dieser Anwendung des DDR-Rechts sind völkerrechtliche Grundsätze in die Erwägungen einbezogen (BGHSt 41, 101 = NJW 1995, 2728, 2730 f.; vgl. zum Gesichtspunkt des ius cogens auch BGHSt 40, 241, 247) [BGH 26.07.1994 - 5 StR 167/94].
- BGH, 29.01.1952 - 1 StR 563/51
Einstellung des Verfahrens wegen mangeldem Bewusstsein von der Widerrechtlichkeit …
Auszug aus BGH, 18.12.1996 - 5 StR 731/95
Der Befehl, die Flucht um jeden Preis, gegebenenfalls durch die Tötung des Flüchtlings zu verhindern, stellt unter den besonderen Verhältnissen an der innerdeutschen Grenze ein so schweres Unrecht dar, daß etwaige Rechtfertigungsgründe des DDR-Rechts unbeachtlich sind, weil sie gegen die allen Völkern gemeinsamen, auf Wert und Würde des Menschen bezogenen Rechtsüberzeugungen verstoßen (BGHSt 39, 1, 16 [BGH 03.11.1992 - 5 StR 370/92] unter Bezug auf BGHSt 2, 234, 239). - BGH, 04.03.1996 - 5 StR 494/95
Innerdeutsche Todesschüsse I
Auszug aus BGH, 18.12.1996 - 5 StR 731/95
Gegen eine Bestrafung vorsätzlicher Tötungsdelikte bestehen in Fällen der vorliegenden Art auch mit Blick auf das Völkerrecht keine Bedenken (dazu BGH NJW 1996, 2042, 2043 f. [BGH 04.03.1996 - 3 StR 494/94] - zum Abdruck in BGHSt 42, 65 [BGH 04.03.1996 - 5 StR 494/95] bestimmt). - BGH, 24.04.1996 - 5 StR 322/95
Angehöriger der Grenztruppen der DDR - Innerdeutsche Grenze - Tatbestand eines …
Auszug aus BGH, 18.12.1996 - 5 StR 731/95
Dazu ist im Urteil vom 24. April 1996 (BGH NStZ-RR 1996, 323, 324 - insoweit in BGHR WStG § 5 Abs. 1 Schuld 3 nicht abgedruckt) ausgeführt:. - BGH, 17.12.1996 - 5 StR 469/96
Übertragung der Grundsätze für nachrichtendienstliche Straftaten
Auszug aus BGH, 18.12.1996 - 5 StR 731/95
Anläßlich der Verfahrensrüge, die sich auf die von der Strafkammer (unter Hinweis auf BGHSt 41, 101 zutreffend) abgelehnte Einholung eines "rechtsgeschichtlichen Gutachtens" bezieht, ist ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts zu bemerken (vgl. auch Senatsbeschluß vom 17. Dezember 1996 - 5 StR 469/96 -):.
- BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98
Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre
Nach alledem hatten die Angeklagten in ihren Funktionen die Tatherrschaft und zudem ein eigenes Tatinteresse; deshalb waren sie - trotz der so eingeschränkten Souveränität der DDR (vgl. auch BGHR GG Art. 103 Abs. 2 Rückwirkung 5; Willnow JR 1997, 221, 222) - mittelbare Täter bzw. Anstifter.