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BGH, 08.07.1998 - 2 StR 278/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Einheitliche Anwendung des Jugendstrafrechts für Festsetzung des Strafmaßes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 32
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR JGG § 32 Schwergewicht 5
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.10.1997 - 4 StR 389/97
Anforderungen an die Strafbemessung und Geltung des Zweifelsatzes - Teilweise …
Auszug aus BGH, 08.07.1998 - 2 StR 278/98
Vielmehr ist entsprechend dem Schwergewicht der Taten entweder nur nach Jugendstrafrecht oder nur nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen (vgl. BGHSt 29, 67 [BGH 17.07.1979 - 1 StR 298/79] m.Anm. Brunner JR 1980, 262, 263; BGHR JGG § 32 Schwergewicht 4 m.w.N.). - BGH, 17.07.1979 - 1 StR 298/79
Verurteilung wegen Beihilfe zur Urkundenfälschung - Verurteilung wegen Diebstahls …
Auszug aus BGH, 08.07.1998 - 2 StR 278/98
Vielmehr ist entsprechend dem Schwergewicht der Taten entweder nur nach Jugendstrafrecht oder nur nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen (vgl. BGHSt 29, 67 [BGH 17.07.1979 - 1 StR 298/79] m.Anm. Brunner JR 1980, 262, 263;… BGHR JGG § 32 Schwergewicht 4 m.w.N.).
- BGH, 18.05.2010 - 5 StR 143/10
Täterschaft (sukzessive Mittäterschaft); Beihilfe; Umfang der …
Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass das später unter Anwendung von Jugendstrafrecht ausgeurteilte Tötungsverbrechen im Vergleich zu dem milde sanktionierten Diebstählen hier das Schwergewicht im Sinne das entsprechend anzuwendenden § 32 Satz 1 JGG bildet (…vgl. BGHR JGG § 32 Gesamtstrafe 2) und es deshalb bei der gebotenen Bildung einer einheitlichen Jugendstrafe bleibt (vgl. BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3 bis 5). - BGH, 23.03.2000 - 4 StR 502/99
Teilanfechtung im Jugendstrafverfahren; Schwergewicht bei gleichzeitiger …
Danach ist es nicht zulässig, bei gleichzeitiger Aburteilung von Taten, auf die teils Jugendstrafrecht, teils allgemeines Strafrecht anzuwenden wäre, sowohl auf Jugendstrafe als auch auf Erwachsenenstrafe zu erkennen (vgl. BGHSt 29, 67; 36, 294, 295); vielmehr ist entsprechend dem Schwergewicht der Taten entweder nur nach Jugendstrafrecht oder nur nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen (vgl. BGHSt 37, 34, 36; 40, 1, 2; BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3, 4, 5; BGH, Urteil vom 31. August 1999 - 1 StR - 268/919).