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   BGH, 23.04.1997 - 3 StR 72/97   

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https://dejure.org/1997,5721
BGH, 23.04.1997 - 3 StR 72/97 (https://dejure.org/1997,5721)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1997 - 3 StR 72/97 (https://dejure.org/1997,5721)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1997 - 3 StR 72/97 (https://dejure.org/1997,5721)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines strafbefreienden Rücktritts - Merkmal der Heimtücke - Erfordernis eines Sachverständigengutachtens zum "Umfang des psychologischen Schadens" des Opfers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Rücktritt 8
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 23.04.1997 - 3 StR 72/97
    Der Bundesgerichtshof hat in einer Reihe von Entscheidungen hierzu ausgeführt, daß bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen, deren Wirkung der Täter wahrgenommen hat, es auf der Hand liege, daß er die lebensgefährdende Wirkung und die Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt (vgl. BGHSt 39, 221, 231 - Großer Senat -).
  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 23.04.1997 - 3 StR 72/97
    Den Erfolgseintritt für möglich hält der Täter, der die tatsächlichen Umstände erkennt, die diesen Erfolgseintritt nach der Lebenserfahrung nahelegen (vgl. BGHSt 33, 295, 300 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90, 93); er braucht weder die Gewißheit des Erfolgseintritts zu haben, noch muß er den Erfolgseintritt jetzt noch wollen oder billigen.
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 23.04.1997 - 3 StR 72/97
    Den Erfolgseintritt für möglich hält der Täter, der die tatsächlichen Umstände erkennt, die diesen Erfolgseintritt nach der Lebenserfahrung nahelegen (vgl. BGHSt 33, 295, 300 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90, 93); er braucht weder die Gewißheit des Erfolgseintritts zu haben, noch muß er den Erfolgseintritt jetzt noch wollen oder billigen.
  • BGH, 15.10.2003 - 1 StR 402/03

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des Totschlags (nach Tatbeginn

    Im zweiten Falle reichte es, daß sie mit der Tathandlung innehielt (vgl. nur BGHSt 35, 90, 93; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Rücktritt 8; Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 24 Rdn. 15).
  • BGH, 07.01.2003 - 3 StR 425/02

    Keine Indizwirkung für besonders schweren Fall bei nur versuchter Vergewaltigung

    Danach bedurften die Gründe, die ihn dazu bestimmten, bei dieser Tat von der Geschädigten abzulassen, wegen der naheliegenden Möglichkeit eines strafbefreienden Rücktritts der Feststellung und der Erörterung (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Rücktritt 8).
  • BGH, 24.03.1998 - 1 StR 113/98

    Zur Gesamtstrafenbildung aus Geldstrafe und Geldbuße bzgl. versuchten Totschlags

    Eine Erörterung war aus sachlich-rechtlichen Gründen hier nicht geboten, da eine solche den Angeklagten begünstigende Möglichkeit nach dem festgestellten Sachverhalt nicht nahelag (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Rücktritt 8).
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