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   BGH, 14.10.1986 - 1 StR 548/86   

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BGH, 14.10.1986 - 1 StR 548/86 (https://dejure.org/1986,2971)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1986 - 1 StR 548/86 (https://dejure.org/1986,2971)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1986 - 1 StR 548/86 (https://dejure.org/1986,2971)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen von tateinheitlicher Begehung des sexuellen Missbrauchs bei Aufforderung an beide Opfer sich in das Schlafzimmer zu begeben - Erfordernis des Handelns unter Missbrauch einer mit dem Schutzverhältnis verbundenen Abhängigkeit für das Vorliegen des Tatbestandes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 176 Abs. 1 Konkurrenzen 1
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.04.1954 - 2 StR 74/54
    Auszug aus BGH, 14.10.1986 - 1 StR 548/86
    Treffen aber mehrere fortgesetzte Handlungen auch nur in einem Einzelakt zusammen, so stehen auch sie zueinander im Verhältnis der Tateinheit (BGHSt 6, 81 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54]).
  • BGH, 22.02.1973 - 1 StR 606/72

    Unerlaubte Einfuhr - Gestellpflicht - Überwachung durch die Zollstelle -

    Auszug aus BGH, 14.10.1986 - 1 StR 548/86
    Jedenfalls aber war die an beide Mädchen gemeinsam gerichtete, von ihnen befolgte Aufforderung, in das Schlafzimmer zu kommen, bereits eine Ausführungshandlung im Sinne des § 176 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Urt. vom 22. Januar 1974 - 1 StR 606/72 - bei Dallinger MDR 1974, 545; Urt. vom 11. Juni 1974 - 1 StR 108/74 - bei Dallinger MDR 1974, 722), die die beiden an diesem Abend begangenen Taten zur Tateinheit verband (vgl. BGH, Urt. vom 2. April 1968 - 5 StR 37/68).
  • BGH, 11.06.1974 - 1 StR 108/74

    Vornahme sexueller Handlungen vor Kindern

    Auszug aus BGH, 14.10.1986 - 1 StR 548/86
    Jedenfalls aber war die an beide Mädchen gemeinsam gerichtete, von ihnen befolgte Aufforderung, in das Schlafzimmer zu kommen, bereits eine Ausführungshandlung im Sinne des § 176 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Urt. vom 22. Januar 1974 - 1 StR 606/72 - bei Dallinger MDR 1974, 545; Urt. vom 11. Juni 1974 - 1 StR 108/74 - bei Dallinger MDR 1974, 722), die die beiden an diesem Abend begangenen Taten zur Tateinheit verband (vgl. BGH, Urt. vom 2. April 1968 - 5 StR 37/68).
  • BGH, 04.10.1983 - 4 StR 557/83

    Abgrenzung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit in Bezug auf Missbrauchsfälle an

    Auszug aus BGH, 14.10.1986 - 1 StR 548/86
    Bei diesem Geschehensablauf liegt es entgegen der nicht näher begründeten Meinung des Landgerichts schon nahe, daß sich der Angeklagte dadurch, daß beim Geschlechtsverkehr mit dem einen Mädchen das andere anwesend war, zusätzlich geschlechtlich erregen wollte (vgl. BGH, Beschl. vom 4. Oktober 1983 - 4 StR 557/83).
  • BGH, 02.04.1968 - 5 StR 37/68

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 14.10.1986 - 1 StR 548/86
    Jedenfalls aber war die an beide Mädchen gemeinsam gerichtete, von ihnen befolgte Aufforderung, in das Schlafzimmer zu kommen, bereits eine Ausführungshandlung im Sinne des § 176 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Urt. vom 22. Januar 1974 - 1 StR 606/72 - bei Dallinger MDR 1974, 545; Urt. vom 11. Juni 1974 - 1 StR 108/74 - bei Dallinger MDR 1974, 722), die die beiden an diesem Abend begangenen Taten zur Tateinheit verband (vgl. BGH, Urt. vom 2. April 1968 - 5 StR 37/68).
  • BGH, 17.12.1997 - 3 StR 567/97

    Sichverschaffen von pornographischen Schriften, die den sexuellen Mißbrauch von

    Danach handelt es sich nur um einen Fall des sexuellen Mißbrauchs von Kindern, wenn auch in zwei tateinheitlichen Fällen (vgl. BGHR StGB § 176 I Konkurrenzen 1 + 2; BGH bei Miebach NStZ 1993, 224 und 225).
  • BGH, 08.12.2000 - 3 StR 442/00

    Sexueller Mißbrauch von Kindern

    Da der Angeklagte beide Kinder gleichzeitig mißbraucht hatte, stehen die Taten zueinander im Verhältnis der Tateinheit (§ 52 Abs. 1 StGB), nicht der Tatmehrheit (BGHR StGB § 176 Abs. 1 Konkurrenzen 1 und 2: BGH bei Miebach NStZ 1995, 222 Nr. 10).
  • BGH, 15.04.1987 - 3 StR 138/87

    Entbehrlichkeit einer förmlichen Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht bei

    Dabei hat es aber nicht bedacht, daß bei dem Zusammentreffen von Handlungsreihen Tateinheit gegeben ist (vgl. BGHR StGB § 176 Abs. 1 Konkurrenzen 1) und daß sich Tateinheit regelmäßig als die für den Angeklagten günstigere Fallgestaltung darstellt.
  • BGH, 09.01.2020 - 5 StR 608/19

    Tateinheitliche Begehung des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Bei den sexuellen Handlungen liegt schon nahe, dass sich der Angeklagte zusätzlich dadurch geschlechtlich erregen wollte, dass bei den sexuellen Handlungen mit dem einen Mädchen das andere anwesend war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 1983 - 4 StR 557/83; vom 14. Oktober 1986 - 1 StR 548/86, BGHR StGB § 176 Abs. 1 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 26.09.2002 - 5 StR 374/02

    Auslegung einer PKH-Bewilligung als Bestellung eines Beistandes

    Auf die Sachrüge des Angeklagten S weist der Senat ergänzend darauf hin, daß im Fall B 1. das Verlangen sich auszuziehen und im Fall B 4. die von Angst getragene Reaktion der Opfer auf die sexualbezogene Präsentation des Angeklagten einen Beginn der Ausführungshandlung belegen (vgl. BGHSt 35, 6, 8 f.; BGHR StGB § 176 Abs. 1 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 11.05.1995 - 4 StR 245/95

    Tateinheit - Sexueller Mißbrauch von Kindern - Sexueller Mißbrauch

    Das gilt auch für den Fall II 2, in dem der Angeklagte die beiden Kinder gemeinsam in sein Schlafzimmer lockte und sodann an ihnen nacheinander sexuelle Handlungen vornahm (vgl. BGHR StGB § 176 Abs. 1 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 10.11.1992 - 5 StR 545/92

    Teilweise Abänderung des Schuldspruchs in tateinheitlicher Begehung wegen

    Damit trafen die zwei in sich fortgesetzten Handlungen nach § 176 StGB - einerseits zum Nachteil von Natalia, andererseits zum Nachteil von Cristian - in einem Einzelakt zusammen, so daß die beiden Handlungsreihen zueinander im Verhältnis der Tateinheit stehen (BGHR StGB § 176 I Konkurrenzen 1, 2).
  • BGH, 10.11.1992 - 5 StR 543/92

    Bestimmung der Verjährung bei tateinheitlichem Zusammentreffen - Voraussetzungen

    Damit trafen die zwei in sich fortgesetzten Handlungen nach § 176 StGB - einerseits zum Nachteil von Natalia, andererseits zum Nachteil von Cristian - in einem Einzelakt zusammen, so daß die beiden Handlungsreihen zueinander im Verhältnis der Tateinheit stehen (BGHR StGB § 176 I Konkurrenzen 1, 2).
  • BGH, 18.02.1988 - 4 StR 37/88

    Voraussetzungen für die Annahme von Tateinheit

    Da nach den Feststellungen zumindest nicht auszuschließen ist, daß die Taten zum Nachteil der Andrea G. (Fall 11, 2) teilweise mit sexuellen Handlungen zum Nachteil ihres Bruders Ralf (Fall 11, 1) zusammentrafen (UA 20), ist insoweit zugunsten des Angeklagten von Tateinheit auszugehen (vgl. BGHSt 6, 81 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54]; BGHR StGB § 176 Abs. 1 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 10.07.1996 - 2 StR 231/96

    Auswirkungen der Verkennung der Konkurrenzverhältnisse einer Tat auf den

    Auf Grund des unmittelbaren engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs sind die Voraussetzungen einer natürlichen Handlungseinheit, und damit von Tateinheit, gegeben (BGH NStZ 1985; 217; BGHR StGB § 176 Abs. 1 Konkurrenzen 1; BGH Beschluß vom 11. Mai 1995 - 4 StR 245/95), zumal bei den sexuellen Handlungen das jeweils andere Kind anwesend war (vgl. § 176 Abs. 5 Nr. 1 StGB).
  • BGH, 17.11.1992 - 1 StR 608/92

    Feststellung und Würdigung der Ergebnisse der Beweisaufnahme als alleinige Sache

  • BGH, 02.12.1986 - 1 StR 624/86

    Rechtsfehlerfreie Beurteilung zweier tateinheitlicher Handlungsreihen

  • BGH, 21.01.1988 - 1 StR 678/87

    Tateinheit, wenn mehrere fortgesetzte Handlungen auch nur in einem Einzelakt

  • BGH, 29.07.1992 - 2 StR 312/92

    Fehlerhafte Bewertung der Konkurrenzverhältnisses

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