Rechtsprechung
BGH, 12.11.1991 - 1 StR 672/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafrechtliche Würdigung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
StGB § 21
Hypersexualität als Triebstörung
Papierfundstellen
- BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 22
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 17.01.1989 - 4 StR 2/89
Einordnung verschuldeter Notwehrprovokation als rechtsmissbräuchliche …
Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 1 StR 672/91
Einen wesentlichen Anhaltspunkt für die Annahme einer solchen Persönlichkeitsentartung bildet dabei das Vorliegen einer süchtigen Entwicklung (vgl. BGH NJW 1982, 2009; 1989, 2958 f.; BGH StV 1984, 507; BGH NStZ 1989, 190 f.; BGH bei Holtz MDR 1989, 492; BGH JR 1990, 119;… vgl. auch Lange in LK 10. Aufl. § 21 Rdn. 48). - BGH, 15.12.1988 - 4 StR 535/88
Erfordernis einer sachverständigen Beratung hinsichtlich der Frage der …
Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 1 StR 672/91
Einen wesentlichen Anhaltspunkt für die Annahme einer solchen Persönlichkeitsentartung bildet dabei das Vorliegen einer süchtigen Entwicklung (vgl. BGH NJW 1982, 2009; 1989, 2958 f.; BGH StV 1984, 507; BGH NStZ 1989, 190 f.; BGH bei Holtz MDR 1989, 492; BGH JR 1990, 119;… vgl. auch Lange in LK 10. Aufl. § 21 Rdn. 48). - BGH, 29.03.1989 - 4 StR 109/89
Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit durch Triebstörungen
Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 1 StR 672/91
Einen wesentlichen Anhaltspunkt für die Annahme einer solchen Persönlichkeitsentartung bildet dabei das Vorliegen einer süchtigen Entwicklung (vgl. BGH NJW 1982, 2009; 1989, 2958 f.; BGH StV 1984, 507; BGH NStZ 1989, 190 f.; BGH bei Holtz MDR 1989, 492; BGH JR 1990, 119;… vgl. auch Lange in LK 10. Aufl. § 21 Rdn. 48).
- BGH, 15.12.1988 - 1 StR 612/88
Einschränkung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit wegen einer auf einer …
Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 1 StR 672/91
Einen wesentlichen Anhaltspunkt für die Annahme einer solchen Persönlichkeitsentartung bildet dabei das Vorliegen einer süchtigen Entwicklung (vgl. BGH NJW 1982, 2009; 1989, 2958 f.; BGH StV 1984, 507; BGH NStZ 1989, 190 f.; BGH bei Holtz MDR 1989, 492; BGH JR 1990, 119;… vgl. auch Lange in LK 10. Aufl. § 21 Rdn. 48). - BGH, 11.05.1982 - 1 StR 818/81
Erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit durch das Vorliegen einer …
Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 1 StR 672/91
Einen wesentlichen Anhaltspunkt für die Annahme einer solchen Persönlichkeitsentartung bildet dabei das Vorliegen einer süchtigen Entwicklung (vgl. BGH NJW 1982, 2009; 1989, 2958 f.; BGH StV 1984, 507; BGH NStZ 1989, 190 f.; BGH bei Holtz MDR 1989, 492; BGH JR 1990, 119;… vgl. auch Lange in LK 10. Aufl. § 21 Rdn. 48). - BGH, 22.08.1984 - 3 StR 317/84
Erfordernis der Prüfung des Vorliegens eines Ausschlusses oder einer erheblichen …
Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 1 StR 672/91
Einen wesentlichen Anhaltspunkt für die Annahme einer solchen Persönlichkeitsentartung bildet dabei das Vorliegen einer süchtigen Entwicklung (vgl. BGH NJW 1982, 2009; 1989, 2958 f.; BGH StV 1984, 507; BGH NStZ 1989, 190 f.; BGH bei Holtz MDR 1989, 492; BGH JR 1990, 119;… vgl. auch Lange in LK 10. Aufl. § 21 Rdn. 48).
- BGH, 10.10.2000 - 1 StR 420/00
Sexueller Mißbrauch von Kindern; Erhebliche Beeinträchtigung der …
Die Wiederaufnahme von pädophilen Sexualkontakten nach dem Scheitern der letzten Beziehung, der Ausbau des Raffinements zur Erlangung ungestörter Kontakte zu den Kindern und die Hinwendung zu drei Tatopfern während der Zeit von Juli bis Ende November 1999 deuten auf eine sich steigernde Frequenz der Sexualkontakte und damit auf eine süchtige Entwicklung hin (BGH NJW 1982, 2009; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 22 m.w.N.). - BGH, 08.07.1999 - 4 StR 283/99
Sexueller Mißbrauch von Kindern; Minder schwerer Fall; Strafrahmenwahl; …
Im übrigen weisen die hier abgeurteilten zwölf Taten, die sich über einen Zeitraum von etwas über 2 1/2 Jahren erstrecken, weder durch die Art ihrer Begehung noch durch eine sich steigernde Frequenz auf eine süchtige Entwicklung (BGH NJW 1982, 2009; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 22 m.w.N.) oder in sonstiger Weise darauf hin, daß der Angeklagte infolge seiner pädophilen Veranlagung in seiner Persönlichkeit derart beeinträchtigt war, daß er die Anforderungen an normgemäßes Verhalten nicht oder nur in erheblich geringerem Maße erfüllen konnte als andere Menschen (…vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 23, 28). - BGH, 06.01.1998 - 5 StR 582/97
Vorliegen einer zur Schuldunfähigkeit führenden seelischen Abartigkeit - …
Vielmehr kommt es - wie bei anderen Triebstörungen auch - darauf an, ob die von der Norm abweichende sexuelle Präferenz den Täter in seiner Persönlichkeit so nachhaltig verändert hat, daß sein Hemmungsvermögen in Bezug auf strafrechtlich relevantes Sexualverhalten erheblich herabgesetzt ist (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 22, 26, jeweils m.w.N.).
- BGH, 20.05.2010 - 5 StR 104/10
Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Ablehnung; sexuelle Devianz; schwere …
b) Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist nicht jede Devianz ohne Weiteres gleichzusetzen mit einer schweren anderen seelischen Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB; die Steuerungsfähigkeit kann allerdings dann beeinträchtigt sein, wenn abweichende Sexualpraktiken zu einer eingeschliffenen Verhaltensschablone geworden sind, die sich durch abnehmende Befriedigung, zunehmende Frequenz, durch Ausbau des Raffinements und durch gedankliche Einengung auf diese Praktiken auszeichnet (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 201; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 22). - BGH, 13.03.1996 - 3 StR 12/96
Sexueller Mißbrauch von Kindern - Tatrichterliche Feststellung - Abartigkeit - …
Die Abartigkeit eines sexuellen Verhaltens allein rechtfertigt dabei noch nicht die Annahme einer krankhaften Störung, sondern erst die Tatsache einer im Zusammenhang mit der Triebanomalie stehenden,.das Hemmungsvermögen betreffenden Persönlichkeitsentartung (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 16, 22, 26 je m.w.Nachw.). - BGH, 26.08.1997 - 1 StR 383/97
Strafzumessungserwägungen bei der Gesamtstrafenbildung - Annahme erheblich …
Die Abartigkeit eines sexuellen Verhaltens allein rechtfertigt dabei noch nicht die Annahme einer ausreichend schweren Störung, sondern erst die Tatsache einer im Zusammenhang mit der Triebanomalie stehenden, das Hemmungsvermögen betreffenden Persönlichkeitsentartung (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 16, 22, 26 m. w. Nachw.). - BGH, 27.06.1995 - 4 StR 264/95
Beweiswürdigung - Indizien - Gesamtwürdigung - Glaubwürdigkeit - Zeugenaussage
Namentlich der im Urteil zur letzten Tat festgestellte außergewöhnliche Sachverhalt (schmerzhaftes Einführen des Griffstücks einer Reitgerte in die Scheide des Mädchens, UA 9, 46: "schwere Perversion") legt die Prüfung nahe, ob der Angeklagte an einer Störung des sexuellen Trieb- und Gefühlslebens leidet, die den Charakter einer schweren seelischen Abartigkeit hat (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 22, 26). - BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94
Sexueller Mißbrauch von Kindern - Neugeborene - Triebverhalten - Psychische …
Der im Urteil festgestellte außergewöhnliche Sachverhalt (sexuelle Handlungen an einem männlichen und einem weiblichen Neugeborenen) drängt zu der Prüfung, ob der Angeklagte an einer Störung des sexuellen Trieb- und Gefühlslebens leidet, die den Charakter einer schweren seelischen Abartigkeit hat (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 22, 26), und deshalb seine Schuldfähigkeit erheblich eingeschränkt ist (§ 21 StGB). - BGH, 06.01.1998 - 5 StR 446/97
Aufhebung des Maßregelausspruchs - Maßregelvollzug bei heteroller Pädophilie - …
Vielmehr kommt es darauf an, ob die Triebstörung den Täter in seiner Persönlichkeit so nachhaltig verändert hat, daß sein Hemmungsvermögen in Bezug auf strafrechtlich relevantes Sexualverhalten erheblich herabgesetzt ist (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 22, 26 jeweils m.w.N.). - BGH, 24.10.1995 - 4 StR 563/95
Ausschluß der Schuldfähigkeit - Sachverständiger - Triebanomalie
Es hat dabei nicht bedacht, daß beim Angeklagten - möglicherweise in Verbindung mit dem genossenen Alkohol - eine "schwere andere seelische Abartigkeit" (§§ 20, 21 StGB) in Form einer Triebanomalie in Betracht kommen könnte (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 16, 22, 26;… Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 20 Rdn. 15). - BGH, 10.01.1995 - 1 StR 621/94
Überzeugungsbildung - Rechtsfehler - Gesamtbild des Geschehens - Gleichartigkeit …
- BGH, 22.04.1993 - 4 StR 55/93
Revisionsrechtliche Relevanz der nicht umfassenden Beachtung fehlender …