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   BGH, 02.11.1994 - 2 StR 422/94   

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https://dejure.org/1994,4520
BGH, 02.11.1994 - 2 StR 422/94 (https://dejure.org/1994,4520)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1994 - 2 StR 422/94 (https://dejure.org/1994,4520)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1994 - 2 StR 422/94 (https://dejure.org/1994,4520)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tötungsdelikte - Verminderte Schuldfähigkeit - Alkoholisierungsgrad - Untergrenze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 27
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 02.11.1994 - 2 StR 422/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird bei Tötungsdelikten im Hinblick auf die für solche Taten erhöhte Hemmschwelle die Untergrenze, von der ab eine Anwendung des § 21 StGB in Betracht zu ziehen ist, bei 2, 2 o/oo angesetzt (BGHSt 37, 231, 235 m.w.N.).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 02.11.1994 - 2 StR 422/94
    Der Senat hat die Sache an eine als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen, da sich das Verfahren nur noch gegen den erwachsenen Angeklagten richtet (vgl. BGHSt 35, 267).
  • BGH, 17.03.1994 - 4 StR 54/94

    Zur Feststellung der Alkoholisierung bei unklaren Trinkmengenangaben

    Auszug aus BGH, 02.11.1994 - 2 StR 422/94
    Denn die von der Strafkammer mit sachverständiger Hilfe festgestellten "grenzwertigen Persönlichkeitsabweichungen" beim Angeklagten in Form eines "dissozialen Syndroms", die sich zwar "in einer hohen Kränkbarkeit und einer herabgesetzten Frustrationstoleranz gepaart mit latenter Aggressionsbereitschaft" zeigen, die aber "weder krankhaft noch krankheitswertig sind und deshalb auch nicht die Voraussetzungen der schweren anderen seelischen Abartigkeit ... erfüllen", geben hierzu keinen Anlaß (vgl. BGHR StGB § 21 BAK 29).
  • BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere

    Zwar reicht die zusammenfassende Bewertung der bei ihm festgestellten Auffälligkeiten als "dissoziale Persönlichkeitsstörung" nicht aus, um eine schwere andere seelische Abartigkeit zu belegen (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 27; § 63 Zustand 24; BGH, Beschl. v. 18. Juni 1997 - 2 StR 251/97 und 21. Oktober 1998 - 3 StR 416/98; zuletzt Urt. v. 16. Dezember 1998 - 5 StR 407/98).
  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 511/95

    Alkoholeinfluß - Steuerungsfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit

    Unter anderem im Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 422/94 - (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 27) nahm der 2. Strafsenat an, daß der Grenzwert des Tatzeit-Blutalkoholgehalts, ab dem eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit mit der genannten Beweisbedeutung nahe liege, für Tötungsdelikte bei 2, 2%o liege.
  • BGH, 21.12.1994 - 3 StR 555/94

    Verminderte Schuldfähigkeit - Schuldunfähigkeit - Psychiatrie - Psychiatrisches

    Er weist darauf hin, daß das Vorliegen einer "schweren anderen seelischen Abartigkeit" bisher nicht ausreichend dargetan ist (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 422/94).
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