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   BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97   

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BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97 (https://dejure.org/1997,2531)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1997 - 4 StR 158/97 (https://dejure.org/1997,2531)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1997 - 4 StR 158/97 (https://dejure.org/1997,2531)
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Epilan

§ 211 StGB, Tötung eines Schwerkranken im Krankenhaus, keine Wehrlosigkeit aufgrund Arglosigkeit und damit keine Heimtücke, wenn das Opfer nicht mehr in der Lage ist, den Angriff zu erkennen, zur Frage der Heimtücke gegenüber einem schutzbereiten Dritten

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 24
  • NStZ 1997, 490
  • StV 1998, 543
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.10.1962 - 1 StR 299/62

    Ausnutzung des nationalsozialistischen Rassenhasses der nationalsozialistischen

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97
    Zwar kann auch die Tötung eines Schlafenden das Mordmerkmal der "Heimtücke" erfüllen, wenn dieser sich dem Schlaf in dem Vertrauen überläßt, daß ihm nichts geschehen wird, mithin "die Arglosigkeit mit in den Schlaf [nimmt]" (BGHSt 23, 119, 121]. Nach den getroffenen Feststellungen war jedoch das Tatopfer bereits infolge seines Gesundheitszustandes "nicht ansprechbar" und nahm seine Umwelt "nur unvollkommen" wahr. Damit bleibt die Möglichkeit offen, daß das Opfer - ähnlich wie im Fall der Besinnungslosigkeit - schon aufgrund seiner gesundheitlichen Konstitution nicht mehr in der Lage war, die Absicht des Täters zu erkennen und dessen Angriff wirksam entgegenzutreten (vgl. BGHSt 4, 11, 13; 8, 216, 218; 18, 37, 38; BGH, Beschluß vom 19. März 1997 - 3 St 68/97).

    cc) Zwar kann - worauf der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend hingewiesen hat - das Mordmerkmal der "Heimtücke" auch dadurch erfüllt werden, daß der Täter die Arglosigkeit eines schutzbereiten Dritten zur Tatausführung ausnutzt (BGHSt 18, 37, 38; BGH NJW 1978, 709).

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung handelt heimtückisch, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt zur Tötung ausnutzt (vgl. BGHSt 32, 382, 383/384 m.w.N.).
  • BGH, 08.10.1969 - 3 StR 90/69

    Heimtückisch handelt, wer jemanden im Schlaf tötet - Unmittelbares Erwachen kurz

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97
    Zwar kann auch die Tötung eines Schlafenden das Mordmerkmal der "Heimtücke" erfüllen, wenn dieser sich dem Schlaf in dem Vertrauen überläßt, daß ihm nichts geschehen wird, mithin "die Arglosigkeit mit in den Schlaf [nimmt]" (BGHSt 23, 119, 121]. Nach den getroffenen Feststellungen war jedoch das Tatopfer bereits infolge seines Gesundheitszustandes "nicht ansprechbar" und nahm seine Umwelt "nur unvollkommen" wahr. Damit bleibt die Möglichkeit offen, daß das Opfer - ähnlich wie im Fall der Besinnungslosigkeit - schon aufgrund seiner gesundheitlichen Konstitution nicht mehr in der Lage war, die Absicht des Täters zu erkennen und dessen Angriff wirksam entgegenzutreten (vgl. BGHSt 4, 11, 13; 8, 216, 218; 18, 37, 38; BGH, Beschluß vom 19. März 1997 - 3 St 68/97).
  • BGH, 07.06.1955 - 5 StR 104/55

    Möglichkeit der Heimtücke gegenüber einem drei Wochen alten Kind - Unterschied

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97
    Zwar kann auch die Tötung eines Schlafenden das Mordmerkmal der "Heimtücke" erfüllen, wenn dieser sich dem Schlaf in dem Vertrauen überläßt, daß ihm nichts geschehen wird, mithin "die Arglosigkeit mit in den Schlaf [nimmt]" (BGHSt 23, 119, 121]. Nach den getroffenen Feststellungen war jedoch das Tatopfer bereits infolge seines Gesundheitszustandes "nicht ansprechbar" und nahm seine Umwelt "nur unvollkommen" wahr. Damit bleibt die Möglichkeit offen, daß das Opfer - ähnlich wie im Fall der Besinnungslosigkeit - schon aufgrund seiner gesundheitlichen Konstitution nicht mehr in der Lage war, die Absicht des Täters zu erkennen und dessen Angriff wirksam entgegenzutreten (vgl. BGHSt 4, 11, 13; 8, 216, 218; 18, 37, 38; BGH, Beschluß vom 19. März 1997 - 3 St 68/97).
  • BGH, 03.12.1985 - 5 StR 637/85

    Abgrenzung zwischen Tötung in mittelbarer Täterschaft und Teilnahme an fremder

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97
    Der neue Tatrichter wird auch zu prüfen haben, ob die (versuchte) Tötung des der Beziehung der Angeklagten entgegenstehenden Ehegatten unter den gegebenen Umständen nicht das Mordmerkmal des Handeln aus niedrigen Beweggründen erfüllt (vgl. BGHSt 3, 133; BGH NJW 1955, 1727; GA 1986, 508, 509).
  • BGH, 27.09.1977 - 1 StR 470/77

    Heimtückische Tötung des eigenen Kindes - Handeln aufgrund einer innewohnenden

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97
    cc) Zwar kann - worauf der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend hingewiesen hat - das Mordmerkmal der "Heimtücke" auch dadurch erfüllt werden, daß der Täter die Arglosigkeit eines schutzbereiten Dritten zur Tatausführung ausnutzt (BGHSt 18, 37, 38; BGH NJW 1978, 709).
  • BGH, 04.11.1952 - 2 StR 261/52
    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97
    Zwar kann auch die Tötung eines Schlafenden das Mordmerkmal der "Heimtücke" erfüllen, wenn dieser sich dem Schlaf in dem Vertrauen überläßt, daß ihm nichts geschehen wird, mithin "die Arglosigkeit mit in den Schlaf [nimmt]" (BGHSt 23, 119, 121]. Nach den getroffenen Feststellungen war jedoch das Tatopfer bereits infolge seines Gesundheitszustandes "nicht ansprechbar" und nahm seine Umwelt "nur unvollkommen" wahr. Damit bleibt die Möglichkeit offen, daß das Opfer - ähnlich wie im Fall der Besinnungslosigkeit - schon aufgrund seiner gesundheitlichen Konstitution nicht mehr in der Lage war, die Absicht des Täters zu erkennen und dessen Angriff wirksam entgegenzutreten (vgl. BGHSt 4, 11, 13; 8, 216, 218; 18, 37, 38; BGH, Beschluß vom 19. März 1997 - 3 St 68/97).
  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 367/86

    Anforderungen an die Festellung einer Ausnutzung der Arglosigkeit und

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97
    bb) Der Täter muß weiterhin die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt ausgenutzt haben, das heißt sie in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfaßt haben, daß er sich dessen bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH NStZ 1984, 506 ; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1).
  • BGH, 13.06.1984 - 3 StR 178/84

    Heimtückisches Handeln bei unbedingtem Tötungsvorsatz unabhängig von der

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97
    bb) Der Täter muß weiterhin die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt ausgenutzt haben, das heißt sie in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfaßt haben, daß er sich dessen bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH NStZ 1984, 506 ; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1).
  • BGH, 31.08.1955 - 3 StR 221/55
    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97
    Der neue Tatrichter wird auch zu prüfen haben, ob die (versuchte) Tötung des der Beziehung der Angeklagten entgegenstehenden Ehegatten unter den gegebenen Umständen nicht das Mordmerkmal des Handeln aus niedrigen Beweggründen erfüllt (vgl. BGHSt 3, 133; BGH NJW 1955, 1727; GA 1986, 508, 509).
  • LG Berlin, 02.03.2021 - 529 Ks 6/20

    Berliner Ku'damm-Raser: 13 Jahre Haft wegen versuchten Mordes

    Wehrlosigkeit liegt vor, wenn infolge der Arglosigkeit des Opfers dessen Abwehrbereitschaft und -fähigkeit fehlt oder erheblich eingeschränkt ist (BGH, Beschluss vom 29. April 1997, - 4 StR 158/97 -).
  • BGH, 10.05.2007 - 4 StR 11/07

    Heimtückemord (Arglosigkeit: Schlaf, normative Einschränkungen

    Allerdings macht die Rechtsprechung seit jeher von diesem Grundsatz Ausnahmen: So wird es etwa als zweifelhaft angesehen, ob Heimtücke vorliegt, wenn das Opfer gegen seinen Willen vom Schlaf übermannt wurde (vgl. BGHSt 23, 119, 121; BGH, Urteil vom 21. Juni 1967 - 4 StR 199/67) oder wenn es auf Grund sonstiger Umstände - und nicht wegen seiner Arglosigkeit - nicht in der Lage war, die (Angriffs-) Absicht des Täters zu erkennen und dessen Angriff wirksam entgegenzutreten (vgl. BGH NStZ 1997, 490, 491: auf Grund seiner "gesundheitlichen Konstitution"; MünchKomm-Schneider § 211 Rdn. 133 m.w.N.).
  • BGH, 22.07.2010 - 4 StR 180/10

    Voraussetzungen des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe (Heimtücke;

    Das Mordmerkmal der Heimtücke kann, worauf der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift, auf die der Senat insoweit Bezug nimmt, hingewiesen hat, auch dadurch erfüllt sein, dass ein Täter die Arglosigkeit einer schutzbereiten Person zur Tatausführung ausnutzt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 1997 - 4 StR 158/97, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 24 m.w.N.).
  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

    Wehrlosigkeit ist gegeben, wenn dem Opfer infolge seiner Arglosigkeit die natürliche Abwehrbereitschaft und -fähigkeit fehlt oder stark eingeschränkt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29.04.1997, Az. 4 StR 158/97; Beschluss vom 11.09.2007, Az. 1 StR 273/07; Beschluss vom 19.06.2008, Az. 1 StR 217/08).

    Im Übrigen hat die Kammer bedacht, dass das Vorliegen von Heimtücke in Fällen zweifelhaft sein kann, in denen das Opfer gegen seinen Willen vom Schlaf übermannt wird (vgl. BGH, Urteil vom 08.10.1969, Az. 3 StR 90/69) oder es aufgrund sonstiger Umstände, d.h. nicht wegen seiner Arglosigkeit, nicht in der Lage ist, die Absicht des Täters zu erkennen und dem Angriff wirksam entgegenzutreten (vgl. BGH, Beschluss vom 29.04.1997, Az. 4 StR 158/97), jedoch bestanden für einen solchen Ausnahmefall keine Anhaltspunkte, insbesondere hat H1 den Chat mit T1 um 00:17 Uhr bewusst mit einer Verabschiedung beendet und bestanden keine Hinweise auf eine Alkoholisierung oder eine Erkrankung der H1.

  • BGH, 17.12.1998 - 4 StR 563/98

    Bestehen einer natürlichen Handlungseinheit; Besonders schwerer Fall des

    Das Schwurgericht hat das Vorliegen von dem Angeklagten anzulastenden Mordmerkmalen rechtsfehlerfrei verneint; insbesondere hat der Angeklagte nicht heimtückisch gehandelt, weil das Tatopfer bei dem mit Tötungsvorsatz geführten tätlichen Angriff bereits bewußtlos und damit nicht arglos war (vgl. BGHSt 23, 119, 120; 32, 382, 386, 388; BGH bei Holtz MDR 1977, 282; StV 1998, 543; 545; Lackner/Kühl StGB 22. Aufl. § 211 Rdn. 7 m.w.N.; aA Tröndle aaO § 211 Rdn. 6c; vgl. auch Kutzer NStZ 1994, 110, 111).
  • BGH, 31.01.2002 - 4 StR 417/01

    Tötungsversuch; Rücktritt (fehlgeschlagener, unbeendeter und beendeter Versuch);

    Da das Schwurgericht nicht feststellen konnte, daß der Angeklagte die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers vor dem ersten Stich bewußt zur Tat ausgenutzt hat (UA 38), kam eine Verurteilung wegen versuchten (Heimtücke-) Mordes nicht in Betracht (vgl. BGHSt 6, 120, 121; BGH NStZ 1984, 20, 21; 1997, 490, 491; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 26; BGH, Urteil vom 17. Oktober 2000 - 1 StR 406/00).
  • BGH, 18.11.1997 - 1 StR 520/97

    Teilerfolg der Revision einer Krankenschwester gegen die Verurteilung wegen

    Ein Fall, in dem ein schwerkranker Mensch auf Grund seiner gesundheitlichen Verfassung nicht mehr in der Lage ist, die lebensbedrohliche Absicht des Täters zu erkennen und dessen Angriff wirksam entgegenzutreten (vgl. BGH NStZ 1997, 490 f.), liegt nach den hier getroffenen Feststellungen nicht vor.
  • LG Hagen, 08.01.2014 - 31 Ks 11/12

    Siert Bruins: Niederländer wegen NS-Verbrechen vor Gericht

    3/57 in NJW 1958, 309), wobei das Opfer gerade aufgrund der Arglosigkeit wehrlos sein muss (BGH, Beschluss vom 29.04.1997 - 4 StR 158/97 in StV 1998, 543; BGH, Urteil v. 04.07.1984 - 3 StR 199/84 in NJW 1985, 334).
  • LG Deggendorf, 31.05.2023 - 1 KLs 8 Js 4514/22

    Verurteilung eines Heranwachsenden wegen versuchten Mordes - Absehen von

    Wehrlosigkeit ist gegeben, wenn dem Opfer infolge seiner Arglosigkeit die natürliche Abwehrbereitschaft und -fähigkeit fehlt oder stark eingeschränkt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29.04.1997, Az. 4 StR 158/97; Beschluss vom 11.09.2007, Az. 1 StR 273/07; Beschluss vom 19.06.2008, Az. 1 StR 217/08).
  • LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21

    Schuldunfähigere bei paranoider Schizophrenie; Mordmerkmale

    Wehrlosigkeit ist gegeben, wenn dem Opfer infolge seiner Arglosigkeit die natürliche Abwehrbereitschaft und -fähigkeit fehlt oder stark eingeschränkt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29.04.1997, Az. 4 StR 158/97; Beschluss vom 11.09.2007, Az. 1 StR 273/07; Beschluss vom 19.06.2008, Az. 1 StR 217/08).
  • LG Deggendorf, 16.03.2021 - 1 Ks 8 Js 5838/20

    Hauptverhandlung, Blutalkoholkonzentration, Beweiswürdigung, Abschiebungsverbot,

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