Rechtsprechung
BGH, 03.04.1996 - 3 StR 101/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Fehlerhaftigkeit einer Verurteilung wegen zweier selbständiger Taten - Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit - Unvollständige Würdigung einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens - Berücksichtigung einer abnormen Persönlichkeitsentwicklung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 34
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.06.1994 - 4 StR 279/94
BAK - Hemmungsvermögen - Kontrolliertes Verhalten
Auszug aus BGH, 03.04.1996 - 3 StR 101/96
Anders als das Landgericht meint (UA S. 24), ist nach gesicherter medizinischer Erfahrung allein aufgrund der - durch die zeitnahe Blutprobe belegten - Blutalkoholkonzentration von etwa 2, 5 %o zum Zeitpunkt des Mordes bei Anwendung des Zweifelsatzes eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit gemäß § 21 StGB anzunehmen (vgl. BGHR StGB § 21 BAK 21, 30 m.w.Nachw.). - BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90
Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo
Auszug aus BGH, 03.04.1996 - 3 StR 101/96
Anders als das Landgericht meint (UA S. 24), ist nach gesicherter medizinischer Erfahrung allein aufgrund der - durch die zeitnahe Blutprobe belegten - Blutalkoholkonzentration von etwa 2, 5 %o zum Zeitpunkt des Mordes bei Anwendung des Zweifelsatzes eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit gemäß § 21 StGB anzunehmen (vgl. BGHR StGB § 21 BAK 21, 30 m.w.Nachw.).
- BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01
Grundlose Tötung als Mord
Die Ausführungen des Landgerichts lassen die erforderliche Gesamtwürdigung aller für die Handlungsantriebe maßgeblichen äußeren und inneren Faktoren (vgl. dazu BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 34) vermissen. - BGH, 29.10.2008 - 2 StR 349/08
Mord (niedrige Beweggründe); verminderte Schuldfähigkeit (eingeschränkte …
Die Urteilsgründe lassen insoweit auch die Auseinandersetzung mit der erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten vermissen, die ebenfalls von Bedeutung sein kann (vgl. BGH NStZ 2004, 34; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 34). - BGH, 15.05.2003 - 3 StR 149/03
Mord (niedrige Beweggründe: Ärger; Hass; Rache; Gemütslage; subjektive …
Die Urteilsgründe lassen in diesem Zusammenhang zudem die Auseinandersetzung mit der wegen seiner "Alkoholisierung im Zusammenwirken mit einer starken Emotionalisierung" nicht auszuschließenden erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten vermissen, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung sein kann (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 34).
- BGH, 28.01.2003 - 5 StR 310/02
Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen bei Sachverständigengutachten); …
Ein so begründetes Tatmotiv entbehrte - zumal unter Berücksichtigung der subjektiven Befindlichkeit des Angeklagten V (vgl. nur BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 31, 34) - nicht jeglichen nachvollziehbaren Grundes und ist daher noch nicht als niedrig zu bewerten. - BGH, 17.04.2007 - 5 StR 548/06
Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe: besondere Gesamtwürdigung bei verminderter …
Zudem erlebte der Angeklagte vor dem Hintergrund seiner schweren Persönlichkeitsstörung durch die Nichtverlängerung seines Arbeitsvertrages eine konflikthafte Zuspitzung seiner ohnehin bereits emotional angespannten Situation und hat in dieser Phase äußerster Labilisierung eine Tat begangen, die ein irrationales Gepräge aufwies (vgl. zur Annahme von niedrigen Beweggründen bei Rachemotiven BGH NStZ-RR 2003, 147, 149 und zur dabei maßgeblichen subjektiven Sicht BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 31, 34) und in deren Folge er sich selbst der Polizei gestellt hat (UA S. 22). - BGH, 26.07.2006 - 5 StR 232/06
Mord (niedrige Beweggründe; Erörterungsmangel bezüglich verminderter …
Der aufgezeigte Rechtsfehler erfasst auch die Feststellung des Mordmerkmals der Tötung aus niedrigen Beweggründen, weil solches eine Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe maßgeblichen Faktoren und der Umstände erfordert, die (möglicherweise) eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit begründen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 34 m.w.N).