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   BGH, 31.07.1992 - 4 StR 308/92   

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https://dejure.org/1992,1267
BGH, 31.07.1992 - 4 StR 308/92 (https://dejure.org/1992,1267)
BGH, Entscheidung vom 31.07.1992 - 4 StR 308/92 (https://dejure.org/1992,1267)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 1992 - 4 StR 308/92 (https://dejure.org/1992,1267)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an einen bedingten Tötungsvorsatz im Rahmen einer Vergewaltigungshandlung - Berücksichtigung der Persönlichkeitsstruktur und der psychischen Verfassung des Angeklagten zur Tatzeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 15 § 212 Abs. 1
    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 30
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.06.1986 - 2 StR 312/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 31.07.1992 - 4 StR 308/92
    Der Schluß auf bedingten Tötungsvorsatz ist daher nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter in seine Erwägungen alle Umstände einbezogen hat, die ein solches Ergebnis in Frage stellen (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 1-3, 5-14, 16, 23, 24).
  • BGH, 15.11.1996 - 3 StR 79/96

    Indirekte Sterbehilfe

    Will ein Tatrichter aus einer Indiztatsache auf einen entsprechenden Willen eines Angeklagten schließen, so hat er in seine Erwägung auch diejenigen Umstände miteinzubeziehen, die ein solches Ergebnis in Frage stellen können (vgl. BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 40, 30 m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.03.1999 - 1 StR 26/99

    Todesschüsse durch Polizisten müssen neu verhandelt werden

    Angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber der Tötung eines Menschen ist immer auch die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, daß der Täter "jedenfalls darauf vertraut hat, ein solcher Erfolg werde nicht eintreten" (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 30, 31).
  • BGH, 09.11.2011 - 5 StR 328/11

    Tötung eines homosexuellen Freiers: Auf Notwehr gestützter Freispruch aufgehoben

    Vor Eintritt des Todes kommt es jedenfalls zu körperlichen Reaktionen des gewürgten Opfers, die eine Verminderung von dessen Handlungsfähigkeit bewirken (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juni 1992 - 4 StR 308/92, BGHR aaO Vorsatz bedingter 30; Eisen 24 25 26 27 aaO S. 213) und hierdurch einen Angriff auf den in Notwehr Würgenden durch fortschreitende äußere Anzeichen der Ermattung des Angreifers als sicher beendet und ein noch längeres Würgen als zweckverfehlend erscheinen lassen.
  • BGH, 25.03.2010 - 4 StR 594/09

    Beweiswürdigung beim Vorwurf des versuchten Totschlages (zu hohe Anforderungen an

    Zwar ist selbst bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung immer auch die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass der Täter jedenfalls darauf vertraut hat, ein solcher Erfolg werde nicht eintreten (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 1992 - 4 StR 308/92 = BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 30 m.w.N. und vom 29. Juni 1999 - 4 StR 271/99 = NZV 2000, 88).
  • BGH, 30.05.2000 - 4 StR 90/00

    Tötungsvorsatz bei Fluchthandlungen; Gefährliche Körperverletzung; (Schwerer)

    Das Landgericht ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der maßgeblichen objektiven und subjektiven Tatumstände (vgl. hierzu BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 8 und 30) zu der Überzeugung gelangt, daß den Angeklagten ein Tötungsvorsatz nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit nachzuweisen sei.
  • BGH, 01.06.2007 - 2 StR 133/07

    Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Schütteln des eigenen Kleinkindes;

    Der Schluss auf - bedingten - Tötungsvorsatz ist daher nur rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter in seine Erwägungen auch diejenigen Umstände einbezogen hat, die ein solches Ergebnis in Frage stellen (vgl. u. a. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 2, 5, 7, 9, 30, 35).
  • BGH, 16.11.2000 - 4 StR 438/00

    Voraussetzungen für die Annahme von bedingtem Tötungsvorsatzes

    Zwar liegt es bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe, daß der Täter mit der Möglichkeit, daß das Opfer dabei zu Tode kommen könne, rechnet und, weil er gleichwohl sein gefährliches Handeln beginnt, einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (BGH NJW 1999, 2533, 2534; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 30, 35, 38).

    Der Schluß auf bedingten Tötungsvorsatz ist daher nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter in seine Erwägungen alle Umstände einbezogen hat, die ein solches Ergebnis in Frage stellen (st. Rspr.; BGH NJW 1999, 2533, 2534; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 30, 31).

  • BGH, 19.07.1994 - 4 StR 348/94

    Revision - Nachprüfung - Tötungsvorsatz - Wollenselement - Gewalthandlung

    Der Schluß auf bedingten Tötungsvorsatz ist daher nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter in seine Erwägungen alle Umstände einbezogen hat, die ein solches Ergebnis in Frage stellen (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 30 m.w.N.).
  • BGH, 08.01.2009 - 5 StR 548/08

    Unbegründete Revision (Beruhen)

    All dies hätte im Rahmen der Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz im Urteil abgehandelt werden müssen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 30, 61).
  • BGH, 06.03.2002 - 4 StR 30/02

    Vorsatz (Schluss aus den objektiven Tatumständen; Gefährlichkeit der Tathandlung

    Der Schluß auf bedingten Tötungsvorsatz ist daher nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter in seine Erwägungen alle Umstände einbezogen hat, die ein solches Ergebnis in Frage stellen (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 30 m.w.N.).
  • BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95

    Tatausführung - Schlichtes Handlungsmuster - Gebliebene Erinnerung - Vollständige

  • BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92

    Strafprozeßrecht: Kognitionspflicht bei Ausklammerung eines Raubes

  • BGH, 16.07.1996 - 4 StR 326/96

    Totschlag - Gewaltanwendung - Vorsatz

  • BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94

    Revision - Ablehnungsgesuch - Beschwerdegrundsätze - Verwertungsverbot -

  • BGH, 02.12.2003 - 4 StR 385/03

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz: Schluss aus der objektiven Tatausführung unter

  • BGH, 29.06.1999 - 4 StR 271/99

    Beweiswürdigung; Hemmschwelle Tötungsdelikte; Versuch des Totschlages; Bedingter

  • BGH, 28.09.1994 - 3 StR 332/94

    Sachverständige - Befundtatsachen - Frühere Tätigkeit - Verwertung - Beweisantrag

  • BGH, 28.06.1994 - 4 StR 267/94

    Vorsatz - Willenselement - Kenntnis

  • BGH, 16.10.2008 - 5 StR 348/08

    Kein Tötungsvorsatz auch bei gefährlicher Gewalthandlung (Gesamtwürdigung;

  • BGH, 28.06.2000 - 1 StR 199/00

    Niedrige Beweggründe bei Tötung als Bestrafungsaktion

  • BGH, 28.11.1995 - 4 StR 642/95

    Schüsse auf das Gesäß - § 211, § 15 StGB, dolus eventualis, Vorsatzfeststellung,

  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 188/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 12.10.1993 - 5 StR 434/93

    Anorderungen an die Feststellung des Tötungsvorsatzes durch das Tatgericht -

  • LG Kiel, 07.07.2005 - VIII Ks 1/05

    Strafrahmenverschiebung wegen verminderter Schuldfähigkeit: Auswirkungen eines

  • BGH, 11.09.1995 - 4 StR 314/95

    Tötungsvorsatz - Nähere Begründung - Tiefe Degenstiche - Rumpf des Opfers -

  • BGH, 11.09.1995 - 4 StR 427/95

    Ernsthaftes Vertrauen - Vermutung - Messerstich mit großer Wucht - Tod des Opfers

  • BGH, 19.01.1995 - 4 StR 658/94

    Totschlag - Tötungsvorsatz - Tötung - Beweis - Entlastende Aussagen

  • BGH, 25.02.1994 - 3 StR 625/93

    Anforderungen an die Feststellung eines versuchten Versicherungsbetruges -

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