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   BGH, 15.09.1988 - 4 StR 356/88   

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https://dejure.org/1988,943
BGH, 15.09.1988 - 4 StR 356/88 (https://dejure.org/1988,943)
BGH, Entscheidung vom 15.09.1988 - 4 StR 356/88 (https://dejure.org/1988,943)
BGH, Entscheidung vom 15. September 1988 - 4 StR 356/88 (https://dejure.org/1988,943)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Freiwilligkeit des Rücktritts des Angeklagten vom Vergewaltigungsversuch - Aufgabe der Absicht zum Beischlaf bei scheinbarer Fügung des Opfers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB § 24
    Anforderungen an das Freiwilligkeits-Merkmal beim Rücktritt vom Versuch der Vergewaltigung

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 8
  • NStZ 1988, 550
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.04.1955 - 4 StR 16/55

    gutes Zureden des Opfers - § 177 StGB, § 24 StGB, 'Aufgabe', Rücktrittsmotiv

    Auszug aus BGH, 15.09.1988 - 4 StR 356/88
    Darin läge ein freiwilliger Rücktritt vom Vergewaltigungsversuch, wenn nach seiner Vorstellung die Erzwingung des vollendeten Beischlafs noch möglich war (BGHSt 7, 296, 299; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 1).

    Sollte das Landgericht aufgrund der neuen Hauptverhandlung Freiwilligkeit des Rücktritts vom Versuch der Vergewaltigung bejahen, so kommt eine Verurteilung nach § 178 StGB in Frage (vgl. BGHSt 7, 296, 300; LK, 10. Aufl. § 178 StGB Rdn. 9).

  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87

    Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit

    Auszug aus BGH, 15.09.1988 - 4 StR 356/88
    Das Merkmal der Freiwilligkeit ist zu verneinen, wenn der die Vollendung hindernde Umstand aus der Sicht des Täters ein "zwingendes Hindernis" gewesen ist (BGHSt 35, 184, 186).
  • BGH, 13.02.1985 - 3 StR 481/84

    Rücktritt vom Versuch der sexuellen Nötigung

    Auszug aus BGH, 15.09.1988 - 4 StR 356/88
    Bei diesem Geschehen handelt es sich aber um eine typische Vorbereitungshandlung für die vom Angeklagten von vornherein beabsichtigte gewaltsame Vollziehung des Beischlafs, die keinen eigenen rechtlichen Unwert hat, der über den Tatbestandsrahmen des § 177 StGB hinausgeht (BGHSt 33, 142, 146 f; BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 30.06.1987 - 4 StR 292/87

    Verhältnis von sexueller Nötigung zur versuchten Vergewaltigung - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 15.09.1988 - 4 StR 356/88
    Bei diesem Geschehen handelt es sich aber um eine typische Vorbereitungshandlung für die vom Angeklagten von vornherein beabsichtigte gewaltsame Vollziehung des Beischlafs, die keinen eigenen rechtlichen Unwert hat, der über den Tatbestandsrahmen des § 177 StGB hinausgeht (BGHSt 33, 142, 146 f; BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 05.03.1987 - 1 StR 30/87

    Anforderungen an das Vorliegen eines minder schweren Falles - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 15.09.1988 - 4 StR 356/88
    Darin läge ein freiwilliger Rücktritt vom Vergewaltigungsversuch, wenn nach seiner Vorstellung die Erzwingung des vollendeten Beischlafs noch möglich war (BGHSt 7, 296, 299; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 1).
  • BGH, 20.01.1988 - 3 StR 571/87

    Abstandnehmen vom Geschlechtsverkehr auf Grund der Monatsblutung des Tatopfers

    Auszug aus BGH, 15.09.1988 - 4 StR 356/88
    Darin, daß das Landgericht diese naheliegende Möglichkeit nicht erwogen hat, liegt ein sachlich-rechtlicher Mangel, der zur Aufhebung des Schuldspruchs wegen versuchter Vergewaltigung führt (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 5).
  • BGH, 24.06.1993 - 4 StR 33/93

    Rücktritt vom Versuch der Vergewaltigung bei irrtümlicher Annahme einer

    Damit unterscheidet sich der hier zu beurteilende Fall in einem wesentlichen Punkt von den Sachverhalten, die den Entscheidungen des Senats vom 14. April 1955 (BGHSt 7, 296 m. zust. Anm. Jeschek MDR 1955, 563) und vom 22. Februar 1983 - 4 StR 38/83 - sowie seinem Urteil vom 15. September 1988 (NStZ 1988, 550), auf das sich das Landgericht für seine Rechtsauffassung beruft, zugrunde lagen.
  • BGH, 24.09.1997 - 2 StR 422/97

    Zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Beurteilung schädlicher

    Zwischen Vergewaltigung und sexueller Nötigung in der zur Tatzeit geltenden Fassung des Gesetzes besteht Gesetzeseinheit in der Form der Spezialität, wenn die Nötigung zu sexuellen Handlungen der Vorbereitung des Beischlafs dient und keinen eigenständigen rechtlichen Unwert besitzt (BGHSt 33, 142 ff; BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1, 2, 4, 5, 6).
  • BGH, 07.04.1995 - 2 StR 132/95

    Versuch - Strafbefreiender Rücktritt - Freiwilligkeit - Äußerer Zwang - Innerer

    Bei einer solchen Sachverhaltsgestaltung wäre ein Rücktritt möglich (BGHSt 7, 296; BGHR StGB § 24 I Satz 1 Freiwilligkeit 8; BGHSt 39, 244, 248) [BGH 24.06.1993 - 4 StR 33/93].

    Sollte das Landgericht im Falle Ko. auf Grund der neuen Hauptverhandlung Freiwilligkeit des Rücktritts vom Versuch bejahen, kommt eine Verurteilung nach § 178 StGB in Frage (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 8 und 21 m.w.N.).

  • BGH, 27.02.2003 - 4 StR 59/03

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des Totschlags (Freiwilligkeit)

    Für die Frage der Freiwilligkeit des Rücktritts ist entscheidend, ob aus der Sicht des Täters ein für ihn zwingendes Hindernis vorlag oder ob er Herr seiner Entschlüsse geblieben ist; sie ist deshalb zu bejahen, wenn der Täter weder durch eine äußere Zwangslage noch durch seelischen Druck unfähig gewesen ist, die Tat zu vollenden (st. Rspr.; BGHSt 35, 184, 186; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 5, 8).
  • BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94

    Fortgesetzte Handlung - Vergewaltigung - Individualisierung - Schuldspruch -

    In den von Mitte 1984 bis Mitte 1992 angenommenen Fällen hat der Angeklagte jeweils den Beischlaf vollzogen; die hiermit verbundenen Sexualhandlungen, welche die Strafkammer insoweit festgestellt hat (UA S. 19), treten gegenüber § 177 StGB zurück (vgl. BGHSt 33, 142, 146 f.; BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 2, 4, 5).
  • BGH, 12.03.1997 - 2 StR 100/97

    Oralverkehr - § 178 StGB aF (§ 177 StGB nF), § 24 StGB, Freiwilligkeit,

    Das Landgericht hat in dem Verlangen nach Oralverkehr zu Recht eine versuchte sexuelle Nötigung gesehen, die im Gegensatz zu den Manipulationen am Unterkörper und an der Scheide der Frau nicht nur eine typische Vorbereitungshandlung für die Verwirklichung des erzwungenen Geschlechtsverkehrs war (vgl. BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1, 2, 4, 5; BGH, Beschluß vom 4. April 1995 - 5 StR 90/95).
  • BGH, 22.10.2015 - 2 StR 273/15

    Rücktritt vom Versuch (Anforderungen an die Darstellungen im Urteil:

    Subjektive oder objektive Umstände, die ihn daran gehindert haben könnten (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1988 - 4 StR 356/88, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 8), sind auch dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe nicht zu entnehmen.
  • BGH, 17.11.1999 - 3 StR 472/99

    Rückritt vom Versuch; Beendeter und unbeendeter Versuch

    Subjektive oder objektive Umstände, die ihn daran gehindert haben könnten (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 8), sind auch dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe nicht zu entnehmen.
  • BGH, 18.05.1995 - 1 StR 247/95

    Versuch - Strafbefreiender Rücktritt - Freiwilligkeit - Tatplanverwirklichung -

    Entscheidend ist jedenfalls, ob der Angeklagte noch "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist und die Ausführung der Tat noch für möglich gehalten hat, er also weder durch eine äußere Zwangslage daran gehindert war noch durch einen seelischen Druck unfähig geworden ist, die Tat zu vollenden (vgl. BGHSt 35, 184, 186 [BGH 13.01.1988 - 2 StR 665/87]; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 8 und Versuch, unbeendeter 25).
  • BGH, 15.03.2000 - 2 StR 42/00

    Rückritt vom versuchten Totschlag

    Subjektive oder objektive Umstände, die ihn daran gehindert haben könnten (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 8), sind auch dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe nicht zu entnehmen.
  • BGH, 01.07.1993 - 1 StR 337/93

    Voraussetzungen des Vorliegens eines fehlgeschlagenen Versuchs - Möglichkeit des

  • BGH, 06.10.1993 - 2 StR 316/93

    Vorbereitungshandlung - Gewalt - Vollendung - Beischlaf - Tatbestandsrahmen -

  • BGH, 22.06.1993 - 1 StR 287/93

    Freieiwilliger Rücktritt vom Versuch der Vergewaltigung - Einstufung der

  • BGH, 19.07.1994 - 4 StR 341/94

    Sexuelle Nötigung - Vergewaltigung - Konkurrenzen - Vorbereitungshandlung -

  • BGH, 07.10.1992 - 3 StR 416/92

    Auslegung einer nicht näher ausgeführten Erhebung der allgemeinen Sachrüge als

  • BGH, 24.01.1990 - 2 StR 585/89

    Anforderungen an die Annahme eines Rücktritts von Versuch der Vergewaltigung

  • BGH, 12.01.1993 - 5 StR 657/92

    Berichtigung des Schuldspruchs hinsichtlich einer Verurteilung wegen sexueller

  • BGH, 19.03.1991 - 1 StR 80/91

    Verdrängung des § 178 StGB (Strafgesetzbuch) durch versuchte Vergewaltigung

  • BGH, 04.04.1990 - 2 StR 107/90

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch der Vergewaltigung

  • BGH, 16.02.1990 - 4 StR 677/89

    Änderung eines Schuldspruchs durch eine Sachrüge - Bewertung sexueller Nötigungen

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