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BGH, 08.10.1997 - 3 StR 470/97 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Mittäter, die zuvor Gegenstände zur Mißhandlung eingesetzt haben und an der Wegnahme nicht mehr beteiligt sind - Konkludente Androhung von Gewaltanwendung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 249
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Mittel 5
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.04.1995 - 4 StR 27/95
Voraussetzungen einer "Dreieckserpressung"; Abgrenzung zwischen Raub und …
Auszug aus BGH, 08.10.1997 - 3 StR 470/97
Der Senat entnimmt den Urteilsgründen mit noch hinreichender Bestimmtheit, daß der Angeklagte hierbei nicht nur die mit anderer Motivation geschaffene Zwangslage zur Wegnahme ausgenutzt hat, was zur Verwirklichung des Raubtatbestandes nicht ausgereicht hätte, sondern daß sich sein Vorgehen als konkludente Androhung weiterer Gewaltanwendung darstellte, die er gezielt zur Wegnahme eingesetzt hatte (vgl. BGHSt 41, 123, 124 [BGH 20.04.1995 - 4 StR 27/95];… Herdegen in LK 11. Aufl. § 249 Rdn. 16).
- BGH, 17.08.2004 - 5 StR 197/04
Erpresserischer Menschenraub (Sich-Bemächtigen bei Zwei-Personen-Verhältnissen …
Daß der Angeklagte bei den unmittelbar nach Abschluß der Gewalthandlungen einsetzenden Wegnahmehandlungen die zuvor ausgeübte Gewalt als aktuelle Drohung erneuter Gewaltanwendung bewußt konkludent einsetzte (vgl. BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Mittel 5), daher raubte und nicht lediglich stahl, ergibt sich aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe ohne weiteres.