Rechtsprechung
BGH, 03.05.1996 - 2 StR 641/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beihilfe - Haupttat - Bloße Anwesenheit - Bloße Billigung - Tatentschluß - Bereitschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 27
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 17
- NStZ-RR 1996, 290
- StV 1996, 659
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.03.1995 - 2 StR 84/95
Anwesenheit auf der Rückbank - §§ 249, 27 StGB, Fördern, psychische Beihilfe
Auszug aus BGH, 03.05.1996 - 2 StR 641/95
Zwar kann Beihilfe auch durch bloße Anwesenheit bei der Haupttat geleistet werden, sofern dadurch die Tat in ihrer konkreten Gestalt gefördert oder erleichtert wird und sich der Gehilfe dessen bewußt ist (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 13 und 14, jew. m.w.N.).Im Rahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit für positives Tun setzt jede Beihilfe - auch die psychische Beihilfe - aber unabdingbar einen durch Handeln erbrachten Tatbeitrag voraus (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 14 m.w.N.).
Dann aber kam der bloßen Anwesenheit des Angeklagten, der gar nicht die Wahl hatte, bei diesem Geschehen dabei zu sein oder nicht, überhaupt kein Erklärungswert und damit auch nicht die Bedeutung einer schlüssig erklärten Billigung der von G. und K.-M. begonnenen Tat zu (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 14).
- BGH, 03.03.1995 - 2 StR 32/95
Beihilfe - Täterschaft - Mittäterschaft - Mittäter - Vergewaltigung
Auszug aus BGH, 03.05.1996 - 2 StR 641/95
Zwar kann Beihilfe auch durch bloße Anwesenheit bei der Haupttat geleistet werden, sofern dadurch die Tat in ihrer konkreten Gestalt gefördert oder erleichtert wird und sich der Gehilfe dessen bewußt ist (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 13 und 14, jew. m.w.N.).
- BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17
Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen …
Die Billigung der Tat ist nur dann ein als Hilfeleisten zu wertendes Handeln, wenn sie gegenüber dem Täter zum Ausdruck gebracht und dieser dadurch in seinem Tatentschluss oder in seiner Bereitschaft ihn weiter zu verfolgen, bestärkt wird (BGH, Beschluss vom 3. Mai 1996 - 2 StR 641/95, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleistung 17).Gerade bei Fallgestaltungen der vorliegenden Art sind für die Annahme einer psychischen Beihilfe durch positives Tun sorgfältige und genaue Feststellungen notwendig, dass die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde und dass sich der Gehilfe dessen bewusst war (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - 5 StR 412/95 Rn. 36;… vom 13. Januar 1993 - 3 StR 516/92, BGHR StGB § 27 I Unterlassen 5, NStZ 1993, 233; vom 17. Dezember 1993 - 2 StR 666/93; vom 3. März 1995 - 2 StR 32/95; vom 17. März 1995 - 2 StR 84/95; vom 3. Mai 1996 - 2 StR 641/95 und vom 23. Oktober 1996 - 2 StR 436/96, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 12, 13, 14, 17, 18 mwN).
- BGH, 21.09.2020 - StB 28/20
Kriegsverbrechen gegen Personen durch schwerwiegend entwürdigende oder …
Für die Kausalitätsbeurteilung kommt es dabei wie für die weitergehende Förderungs- und Erleichterungswirkung auf den Erfolg in seiner konkreten Gestalt an (s. BGH, Beschluss vom 3. Mai 1996 - 2 StR 641/95, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 17;… Schönke/Schröder/Eisele, StGB, 30. Aufl., Vor § 13 Rn. 79 mwN). - BGH, 24.10.2001 - 3 StR 237/01
Beweiswürdigung (Fernliegende Möglichkeit); (Psychische) Beihilfe zum schweren …
Die Hilfeleistung im Sinne des § 27 Abs. 1 StGB kann jedoch auch in der Billigung der Tat bestehen, wenn sie gegenüber dem Täter zum Ausdruck gebracht und dieser dadurch in seinem Tatentschluß oder in seiner Bereitschaft, ihn weiter zu verfolgen, bestärkt wird und der Gehilfe sich dessen bewußt ist (sog. psychische Beihilfe, vgl. BGHR StGB § 27 I Hilfeleisten 14 und 17; BGH NStZ 1998, 622).
- BGH, 06.07.2010 - 3 StR 12/10
Beihilfe (Kausalität; Erleichtern; Fördern); psychische Beihilfe (Billigen einer …
Unbeschadet dessen bedarf es bei Fallgestaltungen der vorliegenden Art für die Annahme einer psychischen Beihilfe durch positives Tun - hier fehlender - sorgfältiger und genauer Feststellungen, dass die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 12, 13, 14, 17, 18 m.w.N.), die wiederum auf entsprechende Anhaltspunkte gestützt werden müssen (BGH NStZ 1996, 563 f.). - BGH, 31.05.2012 - 3 StR 178/12
Voraussetzungen der Beihilfe bei Betäubungsmittelkriminalität (bloßes Billigen …
Dass die Angeklagte um das Tun des L. wusste und es billigte, genügt für die Annahme einer Beihilfe zu seiner Tat nicht; denn die Billigung der Tat ist nur dann ein als Hilfeleisten zu wertendes Handeln, wenn sie gegenüber dem Täter zum Ausdruck gebracht und dieser dadurch in seinem Tatentschluss oder in seiner Bereitschaft, ihn weiter zu verfolgen, bestärkt wird (BGH, Beschluss vom 3. Mai 1996 - 2 StR 641/95, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleistung 17). - BGH, 23.10.1996 - 2 StR 436/96
Fahren des Fluchtwagens im Sinne eines Förderungsbeitrags zum Raub - "Dabeisein" …
In derartigen Fällen bedarf es aber sorgfältiger und genauer Feststellungen darüber, daß und wodurch die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde, und daß der Gehilfe sich dessen bewußt war (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 13, 14, 15, 17; ständige Rechtsprechung). - OLG Hamm, 18.08.2003 - 2 Ss 483/03
Urteilsfrist, Absetzung des Urteils, Begründung der Verfahrensrüge
Dies setzt vielmehr auch die Feststellung voraus, dass die Tat durch die Unterstützung objektiv gefördert und erleichtert worden und dies dem Gehilfen auch bewusst war (BGH StV 1999, 212; siehe im Übrigen auch noch BGH StV 1996, 659).