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   BGH, 19.09.1989 - 4 StR 472/89   

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https://dejure.org/1989,2340
BGH, 19.09.1989 - 4 StR 472/89 (https://dejure.org/1989,2340)
BGH, Entscheidung vom 19.09.1989 - 4 StR 472/89 (https://dejure.org/1989,2340)
BGH, Entscheidung vom 19. September 1989 - 4 StR 472/89 (https://dejure.org/1989,2340)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zur Wertung des ursprünglichen Tatvorsatzes bei strafbefreiendem Rücktritt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 15
  • StV 1990, 303
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87

    Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Freiwilligkeit beim Rücktritt

    Auszug aus BGH, 19.09.1989 - 4 StR 472/89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf jedoch der ursprüngliche Tatvorsatz nach strafbefreiendem Rücktritt von dem Versuch der Tat nicht mehr zu Lasten des Angeklagten gewertet werden (BGH, Beschlüsse vom 16. April 1980 - 3 StR 115/80 - bei Holtz MDR 1980, 813 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78] und vom 3. August 1989 - 4 StR 380/89 - sowie Urteil vom 11. Juni 1987 - 4 StR 31/87; vgl. auch BGHR StGB § 46 II Wertungsfehler 12).
  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
    Auszug aus BGH, 19.09.1989 - 4 StR 472/89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf jedoch der ursprüngliche Tatvorsatz nach strafbefreiendem Rücktritt von dem Versuch der Tat nicht mehr zu Lasten des Angeklagten gewertet werden (BGH, Beschlüsse vom 16. April 1980 - 3 StR 115/80 - bei Holtz MDR 1980, 813 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78] und vom 3. August 1989 - 4 StR 380/89 - sowie Urteil vom 11. Juni 1987 - 4 StR 31/87; vgl. auch BGHR StGB § 46 II Wertungsfehler 12).
  • BGH, 15.11.1988 - 4 StR 515/88

    Eingriff eines Revisionsgerichts in Einzelakte der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 19.09.1989 - 4 StR 472/89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf jedoch der ursprüngliche Tatvorsatz nach strafbefreiendem Rücktritt von dem Versuch der Tat nicht mehr zu Lasten des Angeklagten gewertet werden (BGH, Beschlüsse vom 16. April 1980 - 3 StR 115/80 - bei Holtz MDR 1980, 813 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78] und vom 3. August 1989 - 4 StR 380/89 - sowie Urteil vom 11. Juni 1987 - 4 StR 31/87; vgl. auch BGHR StGB § 46 II Wertungsfehler 12).
  • BGH, 03.08.1989 - 4 StR 380/89

    Berücksichtigung des ursprünglichen Tötungsvorsatzes nach strafbefreiendem

    Auszug aus BGH, 19.09.1989 - 4 StR 472/89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf jedoch der ursprüngliche Tatvorsatz nach strafbefreiendem Rücktritt von dem Versuch der Tat nicht mehr zu Lasten des Angeklagten gewertet werden (BGH, Beschlüsse vom 16. April 1980 - 3 StR 115/80 - bei Holtz MDR 1980, 813 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78] und vom 3. August 1989 - 4 StR 380/89 - sowie Urteil vom 11. Juni 1987 - 4 StR 31/87; vgl. auch BGHR StGB § 46 II Wertungsfehler 12).
  • BGH, 16.04.1980 - 3 StR 115/80

    Folgen für den Strafausspruch bei Idealkonkurrenz von Delikten

    Auszug aus BGH, 19.09.1989 - 4 StR 472/89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf jedoch der ursprüngliche Tatvorsatz nach strafbefreiendem Rücktritt von dem Versuch der Tat nicht mehr zu Lasten des Angeklagten gewertet werden (BGH, Beschlüsse vom 16. April 1980 - 3 StR 115/80 - bei Holtz MDR 1980, 813 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78] und vom 3. August 1989 - 4 StR 380/89 - sowie Urteil vom 11. Juni 1987 - 4 StR 31/87; vgl. auch BGHR StGB § 46 II Wertungsfehler 12).
  • BGH, 14.02.1996 - 3 StR 445/95

    Strafzumessung beim strafbefreienden Rücktritt des Täters vom Versuch und der

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß der ursprüngliche, weitergehende Vorsatz des Täters (BGH MDR 1965 mit abl. Anm. Dreher; MDR (bei Holtz) 1980, 813; Urteil vom 11. Juni 1987 - 4 StR 31/87; Urteil vom 12. November 1987 - 4 StR 541/87 - insoweit in BGHSt 35, 90 nicht abgedruckt; Urteil vom 3. August 1989 - 4 StR 380/89 - zitiert bei Detter NStZ 1990, 173, 177; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 15; NStZ 1990, 490; Beschluß vom 23. November 1995 - 1 StR 626/95), die Merkmale der ausscheidenden Gesetzesverletzung (BGH MDR (bei Dallinger) 1966, 726; Beschluß vom 9. März 1967 - 5 StR 38/67, insoweit in BGHSt 21, 216 nicht abgedruckt) und die Tatumstände, von deren Verwirklichung Abstand genommen wurde (BGH, Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 182/89 - zitiert bei Detter NStZ 1990, 173, 177), nicht strafschärfend berücksichtigt werden dürfen.
  • BGH, 07.02.1995 - 5 StR 650/94

    Rücktritt vom versuchten Totschlag an der innerdeutschen Grenze durch

    Dabei ist vorliegend bei Prüfung der Rechtswidrigkeit und Schuld der verbleibenden gefährlichen Körperverletzung nur auf den für diesen Tatbestand maßgeblichen Verletzungsvorsatz abzustellen und - wie von der Rechtsprechung zur Strafzumessung ausdrücklich anerkannt (vgl. BGH StV 1990, 303; Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. § 24 Rdn. 18; jeweils m.w.N.) - nicht etwa auf den weitergehenden Tötungsvorsatz, der allein für den vom Strafaufhebungsgrund erfaßten Tatbestand des Totschlagsversuchs maßgeblich ist.
  • BGH, 19.04.1990 - 3 StR 87/90

    Sexuelle Nötigung - Sexuelle Handlung - Niederwerfen des Opfers - Herunterreißen

    Vorsorglich bemerkt der Senat, daß, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, nach dem freiwilligen Rücktritt des Angeklagten vom Versuch der Vergewaltigung dessen ursprünglicher Vergewaltigungsvorsatz bei der Strafzumessung für die übrig bleibenden Delikte nicht mehr strafschärfend erwogen werden durfte (BGH bei Holtz MDR 1980, 813 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78] ; BGHR StGB § 46 Abs. 2 - Wertungsfehler 15).
  • BGH, 14.11.1995 - 4 StR 639/95

    Fehlende Einsicht in das Unrecht - Gefährdung der Verteidigungsposition -

    Ferner durfte die Strafkammer, die festgestellt hat, daß der Angeklagte vom Versuch der Vergewaltigung mit strafbefreiender Wirkung zurückgetreten war (UA 26), bei der Strafzumessung nicht zu Lasten des Angeklagten werten, daß die Handlungen bereits "die Schwelle zur versuchten Vergewaltigung erreicht" hatten; denn der Rücktritt von der Tat hatte zur Folge, daß diese auch bei der Strafzumessung hinsichtlich des verbleibenden Vorwurfs der sexuellen Nötigung nicht mehr strafschärfend berücksichtigt werden durfte (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 12, 15).
  • BGH, 18.05.1994 - 5 StR 270/94

    Strafschärfung - Geständnis - Auseinandersetzung mit der Tat

    Der Senat merkt ergänzend an: Nach Rücktritt des Angeklagten vom Totschlagsversuch begegnet auch die strafschärfende Berücksichtigung des Umstandes Bedenken, daß er eine Zeitlang Hilfeleistungen Dritter gehindert hatte, während er selbst noch vergeblich Rettungsversuche unternommen hatte (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 12 und 15); die Rettungsverzögerung hat hier nicht zu einer weitergehenden Schädigung des Opfers geführt, dessen Verletzungen komplikationslos und vollständig geheilt sind.
  • BGH, 07.02.1996 - 5 StR 376/95

    Zurückweisung einer Revision

    Ob bei der Begründung der gegen den Angeklagten B. verhängten Strafe gegen die in BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 15 bezeichneten Grundsätze verstoßen worden ist, kann dahinstehen.
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