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   BGH, 15.09.1988 - 1 StR 506/88   

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https://dejure.org/1988,2326
BGH, 15.09.1988 - 1 StR 506/88 (https://dejure.org/1988,2326)
BGH, Entscheidung vom 15.09.1988 - 1 StR 506/88 (https://dejure.org/1988,2326)
BGH, Entscheidung vom 15. September 1988 - 1 StR 506/88 (https://dejure.org/1988,2326)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Ausschlusses der Strafaussetzung bei bestimmten Deliktsgruppen - Gedanke der Generalprävention

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56 Abs. 3
    Strafaussetzung zur Bewährung: Versagung wegen Verteidigung der Rechtsordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 2
  • StV 1989, 59
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 10.11.2004 - 1 StR 339/04

    Strafaussetzung zur Bewährung bei sexuellem Missbrauch (Verteidigung der

    Zutreffend geht die Strafkammer davon aus, daß die Möglichkeit der Strafaussetzung keinesfalls für bestimmte Deliktsgruppen - sexueller Mißbrauch von Kindern - generell ausgeschlossen werden kann (BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 2).
  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 554/95

    Strafaussetzung - Freiheitsstrafe - Bewährung - Besondere Umstände -

    Die Möglichkeit einer Strafaussetzung darf aber keinesfalls für bestimmte Deliktgruppen generell ausgeschlossen werden (BGHR StGB § 56 III Verteidigung 2, 3, 5; Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl. § 56 Rdn. 8b jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.04.1999 - 2 StR 162/99

    Merkmal der "besonderen Umstände" i.S.v. § 56 Abs. 2 StGB

    Die Begründung läuft zudem darauf hinaus, eine bestimmte Deliktsgruppe, den Handel mit Heroin und Kokain, generell aus dem Anwendungsbereich des § 56 StGB herauszunehmen; das ist unzulässig (BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 2; Tröndle StGB 48. Aufl. § 56 Rdn. 8 b m.w.N.).
  • BGH, 10.08.1989 - 4 StR 178/89

    Schaden - Kriminelle Intensität - Kriminelle Energie - Mißbrauch des Vertrauens -

    Das besagt nicht, daß die Möglichkeit der Aussetzung zur Bewährung schlechthin für bestimmte Gruppen von Straftaten ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 III Verteidigung 2, 3; BGH, Beschluß vom 18. Juli 1989 - 4 StR 338/89 - m.w.Nach.).
  • BGH, 22.12.1988 - 2 StR 664/88

    Zulässigkeit des Ausschlusses einer ganzen Deliktsgruppe generell von der

    Das ist unzulässig (BGH, Beschluß vom 15. September 1988 - 1 StR 506/88; Dreher/ Tröndle, StGB 44. Aufl. § 56 Rdn. 8 a S. 371 m.w.N.).
  • BGH, 14.12.1989 - 4 StR 480/89

    Fortsetzungszusammenhang zwischen uneidlicher Falschaussage und Meineid -

    Das folgt schon daraus, daß das Gesetz es nicht zuläßt, die Möglichkeit der Strafaussetzung generell für bestimmte Deliktsgruppen auszuschließen (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 2, 3).
  • BGH, 20.03.1996 - 2 StR 85/96

    Notwendigkeit der Erörterung der Nichtaussetzung einer Gesamtfreiheitsstrafe zur

    Dies wäre rechtsfehlerhaft (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 2, 3).
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