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   BGH, 09.06.1993 - 3 StR 139/93   

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https://dejure.org/1993,7942
BGH, 09.06.1993 - 3 StR 139/93 (https://dejure.org/1993,7942)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1993 - 3 StR 139/93 (https://dejure.org/1993,7942)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1993 - 3 StR 139/93 (https://dejure.org/1993,7942)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Totschlagsversuch - Vorliegen eines beendeten Versuchs - Voraussetzungen des § 63 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 63 Konkurrenzen 1
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    Auszug aus BGH, 09.06.1993 - 3 StR 139/93
    Bei dieser Sachlage konnte die Strafkammer von einem beendeten Versuch ausgehen (UA S. 14; vgl. hierzu BGHSt 31, 170; 35, 90; 36, 224) [BGH 19.07.1989 - 2 StR 270/89].
  • BGH, 19.07.1989 - 2 StR 270/89

    Annahme eines unbeendeten Versuchs bei korrigierter Vorstellung des Täters von

    Auszug aus BGH, 09.06.1993 - 3 StR 139/93
    Bei dieser Sachlage konnte die Strafkammer von einem beendeten Versuch ausgehen (UA S. 14; vgl. hierzu BGHSt 31, 170; 35, 90; 36, 224) [BGH 19.07.1989 - 2 StR 270/89].
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 09.06.1993 - 3 StR 139/93
    Bei dieser Sachlage konnte die Strafkammer von einem beendeten Versuch ausgehen (UA S. 14; vgl. hierzu BGHSt 31, 170; 35, 90; 36, 224) [BGH 19.07.1989 - 2 StR 270/89].
  • BGH, 26.03.1987 - 1 StR 72/87

    Krankhaft herabgesetzte Alkoholverträglichkeit; Aussetzung der Unterbringung im

    Auszug aus BGH, 09.06.1993 - 3 StR 139/93
    Wie aus dieser Begründung entnommen werden muß, sieht das Landgericht die Gefährlichkeit des bisher nicht bestraften Beschuldigten in einem fortschreitenden Verfall seiner Persönlichkeit, die ihren tragenden Grund nicht in vorübergehenden Rauschzuständen hat, sondern in einem durch Imbezillität und Hirnschädigung verursachten geistigen Defektzustand; § 63 StGB ist daher anwendbar (vgl. BGHSt 34, 313, 314 ff.; BGHR StGB § 63 Zustand 7 und 12; ferner auch: Hanack in LK, 11. Aufl. § 63 Rdn. 73).
  • BGH, 01.08.1990 - 2 StR 299/90

    Sachrüge gegen Anordnung der Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 09.06.1993 - 3 StR 139/93
    Wie aus dieser Begründung entnommen werden muß, sieht das Landgericht die Gefährlichkeit des bisher nicht bestraften Beschuldigten in einem fortschreitenden Verfall seiner Persönlichkeit, die ihren tragenden Grund nicht in vorübergehenden Rauschzuständen hat, sondern in einem durch Imbezillität und Hirnschädigung verursachten geistigen Defektzustand; § 63 StGB ist daher anwendbar (vgl. BGHSt 34, 313, 314 ff.; BGHR StGB § 63 Zustand 7 und 12; ferner auch: Hanack in LK, 11. Aufl. § 63 Rdn. 73).
  • BGH, 16.10.1987 - 4 StR 522/87

    Verurteilung wegen Raubes - Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 09.06.1993 - 3 StR 139/93
    Wie aus dieser Begründung entnommen werden muß, sieht das Landgericht die Gefährlichkeit des bisher nicht bestraften Beschuldigten in einem fortschreitenden Verfall seiner Persönlichkeit, die ihren tragenden Grund nicht in vorübergehenden Rauschzuständen hat, sondern in einem durch Imbezillität und Hirnschädigung verursachten geistigen Defektzustand; § 63 StGB ist daher anwendbar (vgl. BGHSt 34, 313, 314 ff.; BGHR StGB § 63 Zustand 7 und 12; ferner auch: Hanack in LK, 11. Aufl. § 63 Rdn. 73).
  • BGH, 17.02.1999 - 2 StR 483/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit;

    Demgemäß wurde bereits in der Entscheidung BGHR StGB § 63 Konkurrenzen 1 darauf abgestellt, daß der vorübergehende Rauschzustand nicht "tragender Grund" für die Befindlichkeit des Täters war.
  • BGH, 26.04.2000 - 3 StR 138/00

    Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

    Danach kann der Senat nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausschließen, daß der Sachverständige und ihm folgend das Landgericht insgesamt von unzutreffenden Voraussetzungen bei der Begutachtung des Beschuldigten ausgegangen ist und dessen Zustand und Voraussetzungen der Unterbringung nach § 63 StGB rechtlich und tatsächlich unzutreffend beurteilt hat (vgl. dazu u.a. BGHR StGB § 63 Konkurrenzen 1, Zustand 17 und 30).
  • BGH, 08.04.1997 - 4 StR 123/97

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch durch freiwillige Aufgabe der weiteren

    Zwar ist es im Ergebnis nicht zu beanstanden, daß das Landgericht von einer Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus abgesehen hat, da diese Vorschrift nicht anwendbar ist, wenn die Gefährlichkeit eines vermindert Schuldfähigen - wie hier - ihren tragenden Grund nicht in den Folgen einer Hirnschädigung, sondern in vorübergehenden Zuständen nach Alkoholmißbrauch hat (vgl. BGHSt 34, 313, 314; BGHR StGB § 63 Konkurrenzen 1).
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