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   BGH, 10.03.1992 - 5 StR 25/92   

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https://dejure.org/1992,3286
BGH, 10.03.1992 - 5 StR 25/92 (https://dejure.org/1992,3286)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1992 - 5 StR 25/92 (https://dejure.org/1992,3286)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1992 - 5 StR 25/92 (https://dejure.org/1992,3286)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung des Symptomcharakters von Taten im Rahmen der Gesamtwürdigung - Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung - Begehen einer Affekttat in einer außergewöhnlichen Situation im Zusammenhang mit einem eskalierenden Partnerkonflikt - Deutung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 6
  • NStZ 1992, 382
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79

    Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - Gefährlichkeit für die Allgemeinheit

    Auszug aus BGH, 10.03.1992 - 5 StR 25/92
    Auch eine im Affekt begangene Straftat kann auf dem Hang zu erheblichen Straftaten beruhen, wenn diese und die vorangegangenen Taten insgesamt Ausdruck innerer Spannungen des Täters sind, die ihn zu Straftaten besonders bereit machen (vgl. BGH StV 1981, 518; BGH JR 1980, 338 mit Anm. Hanack; BGH wistra 1988, 304; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 2; vgl. aber auch BGH, Urteil vom 5. Juli 1979 - 4 StR 249/79 - bei Holtz MDR 1979, 987).
  • BGH, 18.05.1988 - 3 StR 71/88

    Voraussetzungen für den Hang zu erheblichen Straftaten

    Auszug aus BGH, 10.03.1992 - 5 StR 25/92
    Auch eine im Affekt begangene Straftat kann auf dem Hang zu erheblichen Straftaten beruhen, wenn diese und die vorangegangenen Taten insgesamt Ausdruck innerer Spannungen des Täters sind, die ihn zu Straftaten besonders bereit machen (vgl. BGH StV 1981, 518; BGH JR 1980, 338 mit Anm. Hanack; BGH wistra 1988, 304; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 2; vgl. aber auch BGH, Urteil vom 5. Juli 1979 - 4 StR 249/79 - bei Holtz MDR 1979, 987).
  • BGH, 25.06.1981 - 4 StR 313/81

    Hang des Angeklagten zur Begehung erheblicher Straftaten - Zur Vorzugswürdigkeit

    Auszug aus BGH, 10.03.1992 - 5 StR 25/92
    Auch eine im Affekt begangene Straftat kann auf dem Hang zu erheblichen Straftaten beruhen, wenn diese und die vorangegangenen Taten insgesamt Ausdruck innerer Spannungen des Täters sind, die ihn zu Straftaten besonders bereit machen (vgl. BGH StV 1981, 518; BGH JR 1980, 338 mit Anm. Hanack; BGH wistra 1988, 304; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 2; vgl. aber auch BGH, Urteil vom 5. Juli 1979 - 4 StR 249/79 - bei Holtz MDR 1979, 987).
  • BGH, 11.04.1989 - 1 StR 83/89

    Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis - Entscheidung über eine Anordnung

    Auszug aus BGH, 10.03.1992 - 5 StR 25/92
    Dieser kann bestehenbleiben (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 1989 - 1 StR 83/89 -).
  • BGH, 05.07.1979 - 4 StR 249/79

    Strafzumessung Sache des Tatrichter (Ausnahmen) - Formvoraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 10.03.1992 - 5 StR 25/92
    Auch eine im Affekt begangene Straftat kann auf dem Hang zu erheblichen Straftaten beruhen, wenn diese und die vorangegangenen Taten insgesamt Ausdruck innerer Spannungen des Täters sind, die ihn zu Straftaten besonders bereit machen (vgl. BGH StV 1981, 518; BGH JR 1980, 338 mit Anm. Hanack; BGH wistra 1988, 304; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 2; vgl. aber auch BGH, Urteil vom 5. Juli 1979 - 4 StR 249/79 - bei Holtz MDR 1979, 987).
  • LG Coburg, 21.07.2021 - 1 KLs 318 Js 7693/20

    Verurteilung u.a. wegen gemeinschaftlichen schweren sexuellen Missbrauchs von

    Zwischen den Taten und der Persönlichkeit des Täters muss eine solche innere Beziehung bestehen, dass die Taten als Konsequenz eines verbrecherischen Hanges erscheinen, also in einem gleichartigen Verhältnis zur Persönlichkeitsstruktur des Täters stehen (BGH, NStZ 92, 382).
  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 525/02

    Betrug (Vermögensschaden - schadensgleiche Vermögensgefährdung; nicht

    Abgesehen davon, daß diese ersichtlich auf Angaben des Angeklagten beruhenden Angaben nicht verifiziert wurden, kann aber andererseits die sich dann - erkennbar auch nach Behebung der wirtschaftlichen Not - anschließende Tatserie wiederum für einen Hang sprechen (vgl. zur danach gebotenen Gesamtwürdigung BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 6, 8 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 06.08.2020 - 3 StR 66/20

    Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten; eingeschliffener innerer

    Somit müssen sowohl die Anlasstat als auch die Symptomtaten in einem gleichartigen Verhältnis zur kriminogenen Persönlichkeitsstruktur des Täters stehen (s. BGH, Urteil vom 10. März 1992 - 5 StR 25/92, NStZ 1992, 382; zum Ganzen Schönke/Schröder/ Kinzig aaO; LK/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., § 66 Rn. 218).
  • BGH, 27.07.2023 - 3 StR 509/22

    Maßgeblichkeit der Schädlichkeit der Einwirkung auf den Körper des Opfers im

    Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass der abgeurteilten Tat ein Symptomcharakter sowohl für den Hang als auch für die Gefährlichkeit des Täters zukommt (vgl. etwa BGH, Urteile vom 6. August 2020 - 3 StR 66/20, NStZ-RR 2020, 339, 340; vom 10. März 1992 - 5 StR 25/92, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 6).

    Somit müssen sowohl die Anlasstat als auch die Symptomtaten in einem gleichartigen Verhältnis zur kriminogenen Persönlichkeitsstruktur des Täters stehen (s. BGH, Beschluss vom 6. August 2020 - 3 StR 66/20, NStZ-RR 2020, 339, 340; Urteil vom 10. März 1992 - 5 StR 25/92 BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 6; zum Ganzen: Schönke/Schröder/Kinzig aaO; LK/Rissing-van Saan/Peglau, StGB, 12. Aufl., § 66 Rn. 218).

  • BGH, 27.09.1994 - 4 StR 528/94

    "Hang" - Seelischer Zustand - Alkoholeinfluß - Sicherungsverwahrung

    Auch wenn die Geschädigte mit den sexuellen Übergriffen des Angeklagten an dem Tatabend nicht einverstanden war, durfte bei der Prüfung der Frage, ob diese Tat als Konsequenz eines verbrecherischen Hanges erscheint (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 6), nicht außer Betracht bleiben, daß - was die Strafkammer nur im Zusammenhang mit der Strafzumessung erörtert - "Christine B. zu der Erwartungshaltung des Angeklagten selbst beigetragen (hatte), indem sie vor der Tat schon Nächte mit ihm in einem Bett verbracht hatte" (UA 22).

    Zwar kann auch eine Gelegenheitsoder Augenblickstat ebenso wie eine Tat in einer psychischen Ausnahmesituation eine Hang- bzw. Symptomtat sein (st. Rspr.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 6 und 7).

  • BGH, 22.02.1994 - 1 StR 684/93

    Gesamtbetrachtung - Minder schwerer Fall - Schwerer Raub - Hangtäter -

    Angesichts der vom Landgericht angestellten Strafzumessungserwägungen kann der Senat ausschließen, daß die Strafkammer, hätte sie die Sicherungsverwahrung angeordnet, eine geringere Strafe verhängt hätte (vgl. BGH, Urteile vom 11. April 1989 - 1 StR 83/89 - und vom 10. März 1992 - 5 StR 25/92).
  • BGH, 01.06.2006 - 4 StR 75/06

    Darlegungsanforderungen an die Beweisantragsrüge; Sicherungsverwahrung

    Auch bei einer Gelegenheitstat ist deshalb regelmäßig im Rahmen einer umfassenden Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten zu prüfen, ob die Tat Symptomcharakter zeigt (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 6).
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 14/02

    Sicherungsverwahrung (wirksame Beschränkung des Rechtsmittels;

    Zwischen Strafe und nicht angeordneter Maßregel nach § 66 StGB besteht nur dann eine der Rechtsmittelbeschränkung entgegenstehende Wechselwirkung, wenn im Einzelfall den Urteilsgründen zu entnehmen ist, daß die Strafe von dem Unterbleiben der Maßregel beeinflußt sein kann, sie insbesondere bei Anordnung der Sicherungsverwahrung möglicherweise niedriger ausgefallen wäre (BGH NStZ 1994, 280, 281; BGH, Urt. vom 10. März 1992 - 5 StR 25/92, insoweit in NStZ 1992, 382 nicht abgedruckt).
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