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   BGH, 14.10.1988 - 2 StR 86/88   

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https://dejure.org/1988,5766
BGH, 14.10.1988 - 2 StR 86/88 (https://dejure.org/1988,5766)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1988 - 2 StR 86/88 (https://dejure.org/1988,5766)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1988 - 2 StR 86/88 (https://dejure.org/1988,5766)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrenseinstellung wegen Verfolgungsverjährung - Verjährung der Untreue nach Abschluss der den tatbestandsmäßigen Nachteil begründenden oder verstärkenden Handlungen - Dahrlehensaufnahme und Zahlungen der Zinsraten und Tilgungsraten als tatbestandsmäßige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 78a Satz 1 Untreue 1
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.01.1968 - 5 StR 603/67

    Beginn der Verjährung der Strafverfolgung des Betrugs - Vermögensschaden beim

    Auszug aus BGH, 14.10.1988 - 2 StR 86/88
    Die in Erfüllung des Darlehensvertrages geleisteten Zahlungen der Zins- und Tilgungsraten sind weder tatbestandsmäßige Untreuehandlungen noch begründen sie einen weitergehenden Nachteil im Sinne von § 266 StGB (vgl. auch BGHSt 22, 38 ff; 16, 208) [BGH 23.08.1961 - 2 StR 267/61].
  • BGH, 23.08.1961 - 2 StR 267/61

    Beginn der Verjährungsfrist mit dem Zeitpunkt der Deliktsvollendung - Abschluss

    Auszug aus BGH, 14.10.1988 - 2 StR 86/88
    Die in Erfüllung des Darlehensvertrages geleisteten Zahlungen der Zins- und Tilgungsraten sind weder tatbestandsmäßige Untreuehandlungen noch begründen sie einen weitergehenden Nachteil im Sinne von § 266 StGB (vgl. auch BGHSt 22, 38 ff; 16, 208) [BGH 23.08.1961 - 2 StR 267/61].
  • BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00

    Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig

    Entsteht aber der Nachteil erst durch verschiedene Ereignisse oder vergrößert er sich durch sie nach und nach, dann ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses maßgebend (BGHR StGB § 78a Satz 1 - Untreue 1).
  • BGH, 08.05.2003 - 4 StR 550/02

    Untreue (Nachteil; Vermögensbetreuungspflicht; Beihilfe bei kollusivem

    Entsteht, wie hier, der Nachteil im Sinne des § 266 StGB erst durch verschiedene Ereignisse, ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses maßgeblich (BGHR StGB § 78 a Satz 1 Untreue 1, 2; BGH NStZ 2001, 650).
  • BGH, 07.07.2004 - 5 StR 412/03

    Urteil gegen den ehemaligen Bundesminister Prof. Dr. Krause aufgehoben

    Entsteht der Nachteil erst durch verschiedene Ereignisse oder vergrößert er sich nach und nach, dann ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses maßgebend (vgl. BGHR StGB § 78a Satz 1 Untreue 1; BGH NStZ 2003, 540 f. m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 18 KLs 1/15

    Korruption: Ex-Chef des NRW-Baubetriebs zu langer Haft verurteilt

    Bezieht sich die Untreue auf einen in mehreren Teilakten eintretenden Schaden, so ist Beendigung (erst) mit dem Verlust des letzten vom Vorsatz umfassten Vermögensteils gegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2001 - 5 StR 530/00, NStZ 2001, 650; Urteil vom 8. Mai 2003 - 4 StR 550/02, NStZ 2003, 540; Beschluss vom 14. Oktober 1988 - 2 StR 86/88, wistra 1989, 97; Fischer , aaO, § 266 Rn. 187 mwN).
  • LG Wiesbaden, 25.03.2002 - 16 KLs 6 Js 3204/00

    Verfahren Schwarze CDU-Konten eingestellt

    Für den Verjährungsbeginn maßgeblich ist dann der Zeitpunkt des letzten Ereignisses (Lenckner/Perron in Schönke-Schröder, Kommentar zum StGB, 26. Auflage, § 266 RN 58; BGH wistra 1989, 97).

    Hierbei handelte es sich allerdings ausschließlich um Fallkonstellationen, in denen es im Anschluss an eine schadensgleiche Vermögensgefährdung erst noch durch weitere Ereignisse zu einer von den Tätern bereits anfänglich geplanten, über die Gefährdung hinausgehende Realisierung im Sinne eines tatsächlichen Schadenseintritts gekommen ist (BGH a.a.O. sowie BGH wistra 1989, 97 f.; NJW 2001, 2102 [2106]).

  • BayObLG, 20.07.1995 - 4St RR 4/95

    Öffentliche Vergabe und Weitergabe von Informationen an Interessenten - Betrug,

    Jedoch ist anerkannt, daß auch die den tatbestandsmäßigen Nachteil verstärkenden Handlungen in den Zeitraum der noch nicht beendeten Tat einzubeziehen sind, wenn sie vom Vorsatz des Täters umfaßt werden (BGH wistra 1989, 97/98).
  • OLG Frankfurt, 12.01.2004 - 3 Ws 1106/02

    Untreue des Parteifunktionsträgers durch eigenmächtige Parteifinanzierung mittels

    Hier haben die Angeschuldigten neben der in erster Linie erstrebten Vermögensgefährdung den Eintritt von gelegentlichen Vermögensminderungen durch Verschleierungshandlungen in ihren - nach Meinung des Senats hinreichend konkretisierten (vgl. hierzu BGH, B. vom 14.10.1988 - 2 StR 86/88, wistra 1989, 97 f.) Vorsatz aufgenommen.
  • BGH, 16.12.1988 - 2 StR 595/88

    Verjährungsbeginn beim Betrug

    Entsteht er erst durch verschiedene Ereignisse oder vergrößert er sich durch sie nach und nach, dann ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses maßgebend (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1988 - 2 StR 86/88, zum Abdruck in BGHR StGB § 78 a S. 1 vorgesehen).
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