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   BGH, 19.10.1990 - 1 StR 435/90   

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https://dejure.org/1990,3083
BGH, 19.10.1990 - 1 StR 435/90 (https://dejure.org/1990,3083)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1990 - 1 StR 435/90 (https://dejure.org/1990,3083)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1990 - 1 StR 435/90 (https://dejure.org/1990,3083)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ladung zur Hauptverhandlung - Folgeleisten des Zeugen - Unerreichbarkeit - Erschöpfende Sachaufklärung - Bedeutung der Zeugenaussage - Schnelle Verfahrensdurchführung - Abwägung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 11
  • NStZ 1991, 143
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.02.1988 - 3 StR 476/87

    Freies Geleit zu Gunsten eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 19.10.1990 - 1 StR 435/90
    Eine generelle Ablehnung solcher Ersuchen ist jedenfalls nicht belegt (vgl. BGHSt 35, 216, 217) [BGH 24.02.1988 - 3 StR 476/87].

    Das Landgericht durfte daraus den Schluß ziehen, selbst bei einer Zusicherung freien Geleits, die jeweils nur bestimmte Taten betreffen kann (vgl. 295 StPO; BGHSt 35, 216, 217) [BGH 24.02.1988 - 3 StR 476/87], könne "bei zusammenfassender Betrachtung der Situation ... mit einem Erscheinen des Zeugen im Falle seiner Ladung keinesfalls gerechnet werden".

    Eine generelle Ablehnung solcher Ersuchen ist jedenfalls nicht belegt (vgl. BGHSt 35, 216, 217) [BGH 24.02.1988 - 3 StR 476/87].

    Das Landgericht durfte daraus den Schluß ziehen, selbst bei einer Zusicherung freien Geleits, die jeweils nur bestimmte Taten betreffen kann (vgl. 295 StPO; BGHSt 35, 216, 217) [BGH 24.02.1988 - 3 StR 476/87], könne "bei zusammenfassender Betrachtung der Situation ... mit einem Erscheinen des Zeugen im Falle seiner Ladung keinesfalls gerechnet werden".

  • BGH, 18.09.1987 - 2 StR 350/87

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags - Rügerecht hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 19.10.1990 - 1 StR 435/90
    Im Hinblick auf die Unbegründetheit der in der Sache übereinstimmenden Verfahrensrügen beider Beschwerdeführer braucht nicht entschieden zu werden, ob die Staatsanwaltschaft die Ablehnung des vom Angeklagten K. gestellten Beweisantrages mit der Verfahrensrüge nach 244 Abs. 3 StPO überhaupt angreifen konnte, nachdem ihr Sitzungsvertreter in der Hauptverhandlung beantragt hatte, den Beweisantrag zurückzuweisen (vgl. hierzu Alsberg/Nüse/Meyer a.a.O. S. 870 ff.; RG JW 1932, 2729; BGH bei Holtz MDR 1979, 807; BGH, Urt. vom 18. September 1987 - 2 StR 350/87).

    Im Hinblick auf die Unbegründetheit der in der Sache übereinstimmenden Verfahrensrügen beider Beschwerdeführer braucht nicht entschieden zu werden, ob die Staatsanwaltschaft die Ablehnung des vom Angeklagten K. gestellten Beweisantrages mit der Verfahrensrüge nach 244 Abs. 3 StPO überhaupt angreifen konnte, nachdem ihr Sitzungsvertreter in der Hauptverhandlung beantragt hatte, den Beweisantrag zurückzuweisen (vgl. hierzu Alsberg/Nüse/Meyer a.a.O. S. 870 ff.; RG JW 1932, 2729; BGH bei Holtz MDR 1979, 807; BGH, Urt. vom 18. September 1987 - 2 StR 350/87).

  • BGH, 27.11.1985 - 3 StR 220/85

    Nichtvereidigung eines Verletzten - Verletzung durch eine andere prozessuale Tat

    Auszug aus BGH, 19.10.1990 - 1 StR 435/90
    Hier war eine solche Maßnahme trotzdem nicht statthaft, weil es sich bei den beiden Fällen um ein nur schwer trennbares Gesamtgeschehen handelt (vgl. BGH StV 1986, 283; Pelchen in KK 2. Aufl. 59 Rdn. 4 m.w.Nachw.): Beide nur einen Tag auseinanderliegenden Transporte wurden mit untereinander zusammenhängenden Pkw-Käufen und -Verkäufen kaschiert.

    Hier war eine solche Maßnahme trotzdem nicht statthaft, weil es sich bei den beiden Fällen um ein nur schwer trennbares Gesamtgeschehen handelt (vgl. BGH StV 1986, 283; Pelchen in KK 2. Aufl. § 59 Rdn. 4 m.w.Nachw.): Beide nur einen Tag auseinanderliegenden Transporte wurden mit untereinander zusammenhängenden Pkw-Käufen und -Verkäufen kaschiert.

  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 19.10.1990 - 1 StR 435/90
    Bei ungewisser Aussicht, ob ein Zeuge einer späteren Ladung zur Hauptverhandlung Folge leisten werde, sind bei der Beurteilung der Unerreichbarkeit unter Beachtung der Pflicht zur erschöpfenden Sachaufklärung ( 244 Abs. 2 StPO) die Bedeutung der Sache und die Wichtigkeit der Zeugenaussage einerseits sowie das Interesse an einer reibungslosen und beschleunigten Durchführung des Verfahrens andererseits gegeneinander abzuwägen (BGHSt 22, 118, 120).

    Bei ungewisser Aussicht, ob ein Zeuge einer späteren Ladung zur Hauptverhandlung Folge leisten werde, sind bei der Beurteilung der Unerreichbarkeit unter Beachtung der Pflicht zur erschöpfenden Sachaufklärung ( 244 Abs. 2 StPO) die Bedeutung der Sache und die Wichtigkeit der Zeugenaussage einerseits sowie das Interesse an einer reibungslosen und beschleunigten Durchführung des Verfahrens andererseits gegeneinander abzuwägen (BGHSt 22, 118, 120).

  • BGH, 06.12.1989 - 1 StR 559/89

    Aussetzung der Hauptverhandlung zur Ermittlung der Anschrift eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 19.10.1990 - 1 StR 435/90
    Ist das Gericht nach gewissenhafter Prüfung der maßgebenden Umstände davon überzeugt, daß der Zeuge einer Vorladung zur Hauptverhandlung keine Folge leisten werde, so ist es nicht verpflichtet, vor Ablehnung eines Beweisantrags den aussichts- und zwecklosen Versuch einer Ladung zu unternehmen (Senatsentscheidung vom 6. Dezember 1989, NStZ 1990, 245; vgl. auch Herdegen in KK 2. Aufl. 244 Rdn. 79, 80; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. S. 629).

    Ist das Gericht nach gewissenhafter Prüfung der maßgebenden Umstände davon überzeugt, daß der Zeuge einer Vorladung zur Hauptverhandlung keine Folge leisten werde, so ist es nicht verpflichtet, vor Ablehnung eines Beweisantrags den aussichts- und zwecklosen Versuch einer Ladung zu unternehmen (Senatsentscheidung vom 6. Dezember 1989, NStZ 1990, 245; vgl. auch Herdegen in KK 2. Aufl. 244 Rdn. 79, 80; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. S. 629).

  • BGH, 21.09.2000 - 1 StR 634/99

    Verlesung des polizeilichen Protokolls; Vernehmung ohne entsprechenden

    Auf die Ladung kann jedoch verzichtet werden, wenn sie zwecklos erscheint (BGH NStZ 1991, 143).
  • BGH, 25.02.2003 - 1 StR 15/03

    Beweisantrag (Ablehnungsbegründung; offensichtliches Versehen; Unerreichbarkeit:

    Damit bewertet es den Zeugen E. hier zu Recht - auch angesichts der Bedeutung der Beweisfragen - als unerreichbares Beweismittel (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 11).
  • BGH, 04.08.1992 - 1 StR 246/92

    Anforderungen an die Annahme ein Zeuge sei unerreichbar - Unerreichbarkeit eines

    Auch andere Umstände können Bedeutung gewinnen - so insbesondere seine Bereitschaft, in der Hauptverhandlung zu erscheinen und auszusagen (vgl. hierzu BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 9, 11, 12; Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 Rdn. 79, 80).
  • OLG Köln, 11.05.1995 - Ss 210/95

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer kommissarischen Vernehmung eines Zeugen in

    Danach darf die kommissarische Vernehmung eines im Ausland wohnenden Zeugen unterbleiben, falls von vornherein abzusehen ist, daß nur die Vernehmung vor dem erkennenden Gericht Beweiswert hätte und zur Aufklärung beitragen könnte (vgl. BGHSt 22, 118, 122; BGH NStZ 1991, 143; StV 1992, 548; BGHR StPO § 244 Abs. 3 S. 2 "Unerreichbarkeit" Nr. 15; Herdegen a.a.O.).
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