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BGH, 13.08.1992 - 1 StR 422/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verlesen eines Attestes zum Zweck des Vorhalts an den Angeklagten bei alleiniger Verwertung dessen Angaben zu Beweiszwecken
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 256
Papierfundstellen
- BGHR StPO § 256 Abs. 1 Verlesung 1
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 25.03.1886 - 563/86
1. Wann ist das Sehvermögen "verloren"? Kann dieser Verlust schon dann angenommen …
Auszug aus BGH, 13.08.1992 - 1 StR 422/92
§ 256 StPO verbietet nicht die Verlesung zum Zweck des Vorhalts an den Angeklagten, wenn daraufhin nur dessen Angaben zu Beweiszwecken verwertet werden (…vgl. Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. Rdn. 44;… Paulus in KMR 7. Aufl. Rdn. 24; aA Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. Rdn. 17, der sich zu Unrecht auf RGSt 14, 4 beruft;… Mayr in KK 2. Aufl. Rdn. 8;… alle Rdn. zu § 256).
- BGH, 27.01.2009 - 5 StR 574/08
Attest (Urkunde; Vernehmungsbehelf); unzulässige Verfahrensrüge (fehlender …
Ohne dieses Vorbringen kann der Senat aber nicht prüfen, ob ein Verfahrensmangel vorliegt, weil auch denkbar ist, dass das Attest nur als Vernehmungsbehelf gedient hat und nicht ein zu verlesendes Beweismittel gewesen ist (vgl. BGHR StPO § 256 Abs. 1 Verlesung 1 und StPO § 247 Abwesenheit 10, 26).