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   BGH, 22.01.1988 - 3 StR 533/87   

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https://dejure.org/1988,4583
BGH, 22.01.1988 - 3 StR 533/87 (https://dejure.org/1988,4583)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1988 - 3 StR 533/87 (https://dejure.org/1988,4583)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1988 - 3 StR 533/87 (https://dejure.org/1988,4583)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen - Bezugnahme auf schriftliche Ausführungen des Angeklagten im Rahmen der Revisionsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 45 Abs. 2 Satz 3 Voraussetzungen 1
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 16.01.1984 - 5 Ss OWi 520/83
    Auszug aus BGH, 22.01.1988 - 3 StR 533/87
    Demnach ist hier kein Raum für eine Wiedereinsetzung von Amts wegen (so auch OLG Düsseldorf für einen vergleichbaren Fall in VRS 67, 53).
  • RG, 02.10.1888 - 1724/88

    28. Wird die in §. 385 Abs. 2 St.P.O. vorgeschriebene Form dadurch gewahrt, daß

    Auszug aus BGH, 22.01.1988 - 3 StR 533/87
    Die Formvorschrift des § 345 Abs. 2 StPO (Revisionsbegründung durch den Verteidiger oder zu Protokoll der Geschäftsstelle) darf nicht dadurch umgangen werden, daß in der Revisionsbegründung auf eigene schriftliche Ausführungen des Angeklagten Bezug genommen wird (BGH bei Dallinger MDR 1970, 15; RGSt 18, 103, 104; Kleinknecht/Meyer, StPO 38. Aufl. § 345 Rdn. 21; KMR-Paulus 7. Aufl. § 345 Rdn. 27; Hanack in Löwe/Rosenberg, 24. Aufl. § 345 Rdn. 35; vgl. auch RiStBV Nr. 150 Abs. 3 Satz 2).
  • BGH, 30.03.2022 - 2 StR 64/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Es genügt daher regelmäßig nicht, dass in einer Revisionsbegründung auf eigene schriftliche Ausführungen des Angeklagten Bezug genommen bzw. die Begründungsschrift zum Inhalt der Niederschrift erklärt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 1996 - 3 StR 88/96, aaO; vom 22. Januar 1988 - 3 StR 533/87, BGHR StPO § 345 Abs. 2 Begründungsschrift 2; BayObLG, NStZ-RR 1996, 312, jeweils mwN).
  • BGH, 31.08.2016 - 2 StR 27/16

    Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag (Wiedereinsetzung von Amts wegen;

    Eine Wiedereinsetzung von Amts wegen (§ 45 Abs. 2 Satz 3 StPO) ohne oder gegen den Willen des eine Frist Versäumenden ist nicht möglich (BGHR StPO § 45 Abs. 2 Satz 3 Voraussetzungen 1).
  • OLG Celle, 28.11.2007 - 1 Ws 438/07

    Abschreiben; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Antragsverfahren;

    Der Bundesgerichtshof hat zu § 345 Abs. 2 StPO bereits entschieden, dass die unzulässige Bezugnahme auf die Ausarbeitung des Revisionsführers nicht dadurch geheilt werde, dass der Rechtspfleger sich von dessen Sachkunde überzeugt hat (BGHR StPO § 345 Abs. 2 Begründungsschrift 2).
  • BGH, 21.07.1998 - 4 StR 274/98
    Die bloße Übergabe an die Rechtspflegerin genügt nicht den Anforderungen des § 345 Abs. 2 StPO (vgl. BGHR StPO § 345 Abs. 2 Begründungsschrift 2 und 5).
  • BGH, 11.07.1996 - 1 StR 352/96

    Revision - Verteidiger - Beiordnung

    Für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist gegenwärtig kein Raum, da die versäumten Handlungen nicht nachgeholt sind (§ 45 Abs. 2 Satz 2 StPO; vgl. auch BGHR StPO § 345 Abs. 2 Begründungsschrift 2 (Verantwortung des Rechtspflegers) m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 26.04.2016 - 1 Vollz (Ws) 134/16

    Rechtsbeschwerde; Protokoll der Geschäftsstelle; Rechtspfleger; Übernahme der

    Es führt daher zur Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde, wenn der Rechtspfleger lediglich auf eigene schriftliche Ausführungen des Rechtsmittelführers Bezug nimmt (vgl. BGHR StPO, § 345 Abs. 2, Begründungsschrift 2 - Beschluss vom 22.01.1988 - 3 StR 533/87 - ).".
  • OLG Hamm, 03.05.2016 - 1 Vollz (Ws) 135/16

    Anforderungen an eine zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärte

    Es führt daher zur Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde, wenn der Rechtspfleger lediglich auf eigene schriftliche Ausführungen des Rechtsmittelführers Bezug nimmt (vgl. BGHR StPO, § 345 Abs. 2, Begründungsschrift 2 - Beschluss vom 22.01.1988 - 3 StR 533/87 - ).".
  • OLG Hamm, 28.04.2016 - 1 Vollz (Ws) 137/16

    Anforderungen an eine zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärte

    Es führt daher zur Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde, wenn der Rechtspfleger lediglich auf eigene schriftliche Ausführungen des Rechtsmittelführers Bezug nimmt (vgl. BGHR StPO, § 345 Abs. 2, Begründungsschrift 2 - Beschluss vom 22.01.1988 - 3 StR 533/87 - ).".
  • OLG Hamm, 02.04.2002 - 3 Ss OWi 182/02

    Rechtsbeschwerdebegründung, Protokoll der Geschäftsstelle, Bezugnahme auf Anlage

    Ebenso zur Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde führt, wenn der Urkundsbeamte in der Rechtsbeschwerdebegründung lediglich auf eigene schriftliche Ausführungen des Betroffenen bzw. des Angeklagten Bezug nimmt (BGHR StPO, § 345 Abs. 2, Begründungsschrift 2 - Beschluss vom 22.01.1988 - 3 StR 533/87).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.1996 - 1 Ws (OWi) 433/96
    Er wäre schon rechtlich unerheblich, wenn man mit der herrschenden Meinung davon ausgeht, daß die versäumte Antragsbegründung innerhalb der Frist von einer Woche zur Stellung des Wiedereinsetzungsantrages gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 StPO nachzuholen war (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Satz 3, Voraussetzungen 1; Senatsbeschluß vom 14. November 1994, NStf Nr. 17 zu § 45 StPO ; OLG Düsseldorf - 2. Strafsenat - in NStZ 1993, 496 ).
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