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   BGH, 18.12.1987 - 2 StR 614/87   

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BGH, 18.12.1987 - 2 StR 614/87 (https://dejure.org/1987,3021)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1987 - 2 StR 614/87 (https://dejure.org/1987,3021)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1987 - 2 StR 614/87 (https://dejure.org/1987,3021)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 4
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.11.1986 - 2 StR 504/86

    Zulässigkeit eines vorsorglich gestellten Antrags auf Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 18.12.1987 - 2 StR 614/87
    Zu ihnen gehört u.a. auch die Mitteilung des Zeitpunktes, in dem das Hindernis, das der Vornahme der Prozeßhandlung entgegenstand, weggefallen ist (BGH, Beschluß vom 11. November 1986 - 2 StR 504/86; BGH bei Dallinger MDR 1972, 925; Kleinknecht/Meyer StPO Kommentar 37. Aufl. § 45 Rdn. 5; Maul in KK StPO § 45 Rdn. 6; Wendisch in Löwe-Rosenberg StPO 24. Aufl. § 45 Rdn. 15).
  • BGH, 26.02.1991 - 1 StR 737/90

    Angabe des Zeitpunkts des Wegfalls des Hindernisses

    Der Antrag muß Angaben nicht nur über die versäumte Frist und den Hinderungsgrund, sondern auch über den Zeitpunkt des Wegfalles des Hindernisses enthalten (vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 18. Dezember 1987 - 2 StR 614/87).
  • BGH, 29.09.2003 - 3 StR 284/03

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der

    Diese Angaben müssen innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 StPO gemacht werden und sind Zulässigkeitsvoraussetzungen (BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 4; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 45 Rdn. 5 m. w. N.).
  • BGH, 15.10.2008 - 2 StR 442/08

    Rücknahme der Revision (mündliche Ermächtigung des Verteidigers durch den

    Im Übrigen wäre der Antrag auch unzulässig, weil es an - nach § 45 Abs. 1 StPO erforderlichen (BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 4) - Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses fehlt.
  • BGH, 08.04.2003 - 3 StR 30/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zulässigkeit, Begründung des Antrags,

    Diese Angaben müssen innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 StPO gemacht werden und sind Zulässigkeitsvoraussetzungen (BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 4).
  • BGH, 01.02.2000 - 4 StR 593/99

    Unzulässigkeit des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach

    a) Nach § 45 Abs. 2 StPO muß das Gesuch Angaben nicht nur über die versäumte Frist und den Hindernisgrund, sondern auch über den Zeitpunkt des Wegfalles des Hindernisses enthalten (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 4 und 7).
  • OLG Frankfurt, 12.01.2016 - 3 Ws 956/15

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Postlaufzeit

    Bei dieser Sachlage durfte der Beschwerdeführer von einem Posteingang beim Empfänger am darauffolgenden Tage ausgehen, weil die übliche Postlaufzeit nur einen Tag beträgt (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2012 - 1 StR 341/12; BGH GA 1994, 75; BGHR StPO § 44 Satz 1 Verhinderung 4; BGH NJW-RR 2004, 1217 [BGH 13.05.2004 - V ZB 62/03] ; NJW 1999, 2118; Cirener in BeckOK StPO Stand: 01.09.2015 § 44 Rn. 30).
  • BGH, 05.03.2013 - 3 StR 41/13

    Unzulässigkeit des Antrags auf Wiedereinsetzung (fehlende Angabe des Zeitpunkts

    "Der Wiedereinsetzungsantrag ist unzulässig, weil er keine Angabe über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses, die innerhalb der Wochenfrist des § 46 Abs. 1 StPO gemacht werden muss, enthält (BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 4).
  • BGH, 09.10.1998 - 2 StR 412/98

    Schuldhafte Versäumung von Rechtsmittelfristen bei Einlegung des Rechtsmittels am

    Wer sein Rechtsmittelschreiben erst am letzten Tag der Frist abgibt, kann nicht damit rechnen, daß es noch am selben Tag bei Gericht eingeht (BGHR StPO § 44 Satz 1 - Verhinderung 4, 12; BGH, Beschluß vom 15. Juli 1992 - 2 StR 305/92).
  • BGH, 30.07.1998 - 4 StR 294/98

    Zurechenbares Verschulden hinsichtlich der Versäumung der

    Nicht behauptet hat der Angeklagte, er habe damit rechnen dürfen, seine auf den letzten Tag der Einlegungsfrist datierte Rechtsmittelschrift würde noch rechtzeitig bei Gericht eingehen (vgl. BGHR StPO § 44 Satz 1 Verhinderung 4, 12; Verschulden 4; § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 8).
  • BGH, 25.04.1996 - 4 StR 103/96

    Schuldhaftes Versäumen der Revisionseinlegungsfrist

    Es trifft ihn daher an der Versäumung der Frist ein Verschulden, weil er seine Rechtsmittelschrift erst am letzten Tag der Rechtsmittelfrist dem Krankenhaus zur Weiterleitung übergeben hat (vgl. BGHR StPO § 44 Satz 1 Verhinderung 4, 12).
  • BGH, 14.09.1993 - 5 StR 567/93

    Auslegung eines Antrags auf Entscheidung des Revisionsgerichts als Antrag auf

  • BGH, 15.07.1992 - 2 StR 305/92

    Übergabe eines Revisionseinlegungsschreibens eines Inhaftierten bei der

  • BGH, 21.04.1993 - 3 StR 115/93

    Schuldhaftes Versäumen der Berufungsfrist eines in Untersuchungshaft sitzenden

  • BGH, 16.05.1990 - 3 StR 26/90

    Verfristete Revisionsbegründung und Anforderungen an die Begründung eines

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