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   BGH, 21.09.1988 - 3 StR 349/88   

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BGH, 21.09.1988 - 3 StR 349/88 (https://dejure.org/1988,3933)
BGH, Entscheidung vom 21.09.1988 - 3 StR 349/88 (https://dejure.org/1988,3933)
BGH, Entscheidung vom 21. September 1988 - 3 StR 349/88 (https://dejure.org/1988,3933)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Festlegung der Gerichtskosten und notwendigen Auslagen des Angeklagten im ersten Revisionsverfahren unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten - Voraussetzungen der Freistellung eines Angeklagten von besonderen Auslagen der Staatskasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 465 Abs. 2 Billigkeit 1
  • StV 1989, 401
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.01.1973 - 3 StR 21/72

    Notwendige Auslagen des Angeklagten bei Teilfreispruch

    Auszug aus BGH, 21.09.1988 - 3 StR 349/88
    Im Hinblick darauf, daß die auf ein Jahr und neun Monate herabgesetzte Freiheitsstrafe aus dem zweiten Urteil des Landgerichts nur noch einen einzigen Tatkomplex (B.) mit zwei Kilogramm Haschisch betrifft, wäre es unbillig, den Angeklagten mit den besonderen Auslagen der Staatskasse und den eigenen besonderen notwendigen Auslagen zu belasten, welche lediglich durch die im Ergebnis erfolglose Untersuchung der übrigen Tatkomplexe veranlaßt worden sind (zur Entscheidungsformel vgl. BGHSt 25, 109, 112 ff.).
  • BGH, 21.10.1986 - 4 StR 553/86

    Maß des erreichten Teilerfolges hinsichtlich der Ermäßigung der Revisionsgebühr

    Auszug aus BGH, 21.09.1988 - 3 StR 349/88
    Ist der Teilerfolg groß, so kann die Erwägung, ob der Beschwerdeführer darüber hinaus einen Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens erstrebt hat, demgegenüber an Bedeutung ganz zurücktreten (vgl. BGH NStZ 1987, 86 Nr. 23).
  • BGH, 26.02.1985 - 5 StR 86/85

    Öffentlichkeit - Beschluss über Ausschluss - Verkündung in nichtöffentlicher

    Auszug aus BGH, 21.09.1988 - 3 StR 349/88
    Seine Beschwerdezuständigkeit nach § 8 Abs. 3 StrEG, § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO gilt nur, wenn die Revision und die sofortige Beschwerde vom selben Beschwerdeführer eingelegt worden sind (BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 496; Kleinknecht/Meyer a.a.O. § 464 Rdn. 25; Schikora/Schimansky a.a.O. § 464 Rdn. 13).
  • BGH, 25.02.2021 - 1 StR 423/20

    Kostenentscheidung (Verringerung der Einziehung durch das Revisionsgericht);

    bb) In diesem Fall hält es der Senat für geboten, nach der Vorschrift des § 465 Abs. 2 Satz 3 StPO über die zusätzlichen Gegenstandswertgebühren gesondert zu befinden (vgl. zu § 465 Abs. 2 Satz 2 StPO und einem gegenüber dem Anklagevorwurf gravierend milderen Schuldspruch: BGH, Beschlüsse vom 9. Oktober 2012 - 5 StR 441/12 Rn. 4, BGHR StPO § 465 Abs. 2 Zurückverweisung 1; vom 2. Juni 2005 - 4 StR 177/05 Rn. 4 und vom 12. Februar 1998 - 1 StR 777/97 Rn. 3, BGHR StPO § 465 Abs. 2 Billigkeit 4; zu einem - nach Aufhebung und Zurückverweisung - erheblich reduziertem Schuldumfang: BGH, Beschluss vom 21. September 1988 - 3 StR 349/88 Rn. 4, BGHR StPO § 465 Abs. 2 Billigkeit 1).
  • BayObLG, 27.10.2023 - 204 StRR 394/23

    Auswirkungen des Entfalls der Einziehungsanordnung auf die Kostenentscheidung

    Insoweit wird der Teilerfolg des Rechtsmittels ins Verhältnis zum Revisionsbegehren insgesamt gesetzt, um Maß, Gewicht und Umfang des Teilerfolgs zu bestimmen und auf dieser Grundlage eine Billigkeitsentscheidung zu treffen (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 21.09.1988 - 3 StR 349/88 -, StV 1989, 401, juris Rn. 5; vom 26.05.2021 - 5 StR 458/20 -, juris Rn. 4).

    Ist der Teilerfolg groß, so kann die Erwägung, ob der Beschwerdeführer darüber hinaus einen Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens erstrebt hat, demgegenüber an Bedeutung ganz zurücktreten (vgl. BGH, Beschluss vom 21.09.1988 - 3 StR 349/88 -, StV 1989, 401, juris Rn. 5 m.w.N.).

  • BGH, 21.12.2021 - 3 StR 381/21

    Einziehung und erweiterte Einziehung von Wertersatz (Erlangen; tatsächlicher

    Bei der Frage, ob ein Teilerfolg dazu führt, die Rechtsmittelkosten ganz oder zum Teil der Staatskasse aufzuerlegen, kommt es im Wesentlichen auf das Maß des erreichten Erfolges sowie darauf an, ob der Angeklagte die angefochtene Entscheidung hingenommen hätte, wenn sie entsprechend der neuen Entscheidung gelautet hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2021 - 5 StR 458/20, NStZ-RR 2021, 229, 230; vom 25. Februar 2021 - 1 StR 423/20, NJW 2021, 1829 Rn. 7; vom 21. September 1988 - 3 StR 349/88, BGHR StPO § 473 Abs. 4 Quotelung 4; vom 21. Oktober 1986 - 4 StR 553/86, NStZ 1987, 86).
  • BGH, 26.05.2021 - 5 StR 458/20

    Einheitliche Kostenentscheidung in der Revisionsinstanz nach Absehen von der

    In allen diesen Fällen wird - neben der Erwägung, ob der Revisionsführer das Rechtsmittel auch eingelegt hätte, wenn das angegriffene Urteil wie die Revisionsentscheidung gelautet hätte (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 473 Rn. 26; KKStPO/Gieg, 8. Aufl., § 473 Rn. 7, jeweils mwN) - der Teilerfolg des Rechtsmittels hinsichtlich der Einziehungsentscheidung ins Verhältnis zum Revisionsbegehren insgesamt gesetzt, um Maß, Gewicht und Umfang des Teilerfolgs zu bestimmen und auf dieser Grundlage eine Billigkeitsentscheidung zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 1988 - 3 StR 349/88, BGHR StPO § 465 Abs. 2 Billigkeit 1; LR/Hilger, StPO, 26. Aufl., § 473 Rn. 51; Schmitt aaO; Gieg aaO; jeweils mwN).
  • OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 4 Ws 355/17

    Kostenentscheidung im Strafverfahren: Verteilung der Verfahrenskosten und

    Das Kriterium, ob der Angeklagte die Entscheidung der Vorinstanz hingenommen hätte, ist jedoch nicht das einzige und kann hinter dem Umfang des Teilerfolges, der letztlich erzielt wurde, wenn dieser groß genug ist, zurücktreten (BGH, Beschluss vom 21. September 1988 - 3 StR 349/88 -, juris mwN; KG Berlin, Beschluss vom 14. August 2012 - (4) 121 Ss 154/12 (183/12) -, juris mwN; Hilger in Löwe-Rosenberg, aaO, § 473 Rn. 51).
  • OLG Brandenburg, 17.06.2014 - 53 Ss OWi 230/14

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Bundesstraßen:

    Der Teilerfolg des Betroffenen ist hier auch nicht so groß, dass allein deswegen die vorstehenden Erwägungen zurückzutreten hätten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 21. September 1988, Az.: 3 StR 349/88, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2011 - 4 Ws 59/11

    Kosten- und Auslagenentscheidung im Jugendstrafverfahren

    Es kommt vielmehr wesentlich auch auf den Umfang des erzielten Teilerfolges an (vgl. BGH StV 1989, 401; OLG Düsseldorf, StV 1996, 613, 614; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 473 Rn. 26).
  • VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 63/12

    Willkürverbot; Kostenentscheidung; Teilerfolg; Billigkeitsgesichtspunkte

    Wenn nicht allein der ganz überwiegende Erfolg des Rechtsmittels eine teilweise Kostenerstattung gebietet (Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 21. September 1989 - 3 StR 349/88 -, StV 1989, 401; BGH, Beschluss vom 21. Oktober 1986 - 4 StR 553/86 -, NStZ 1987, 86, 87), ist nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung für die Erfüllung des Billigkeitskriteriums in § 473 Abs. 4 StPO maßgeblich, ob Hinweise darauf bestehen, dass der Rechtsmittelführer die infolge des Rechtsmittels errungene Entscheidung hingenommen hätte, wenn sie bereits erstinstanzlich ergangen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2003 - 1 StR 451/03 - NStZ 2004, 384, 385; BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1997 - 1 StR 612/97 -NStZ-RR 1998, 70).
  • BGH, 12.02.1998 - 1 StR 777/97

    Tateinheitliche Verwirklichung mehrerer Strafgesetze

    Deshalb ist die getroffene Kosten- und Auslagenentscheidung aufzuheben und die Sache insoweit zu neuer Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuverweisen (vgl. BGHSt 26, 29, 33; BGHR StPO § 464 Abs. 3 Zuständigkeit 4; ferner BGHR StPO § 465 Abs. 2 Billigkeit 1 und 3).
  • BGH, 20.12.1989 - 3 StR 369/89

    Notwendige Auslagen: Geringe Reduzierung der Gesamtfreiheitsstrafe

    Maßgebend für diese Ermessensentscheidung ist der Umfang des erreichten Teilerfolges (BGHR StPO § 473 IV Quotelung 4).
  • OLG Brandenburg, 26.08.2019 - 53 Ss OWi 444/19

    Anforderungen an die Feststellungen eines vorsätzlichen Geschwindigkeitsverstoßes

  • OLG Brandenburg, 26.08.2019 - Ss OWi 175/19

    Vorsatz, Geschwindigkeitsüberschreitung

  • BGH, 23.02.1989 - 1 StR 12/89

    Kostentragungspflicht trotz Nichtverurteilung bezüglich eines Tatvorwurfs

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