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   BGH, 14.05.1963 - 1 StR 120/63   

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https://dejure.org/1963,573
BGH, 14.05.1963 - 1 StR 120/63 (https://dejure.org/1963,573)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1963 - 1 StR 120/63 (https://dejure.org/1963,573)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1963 - 1 StR 120/63 (https://dejure.org/1963,573)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schüsse eines SS-Unterführers auf Häftlinge des Konzentrationslagers Sachsenhausen - Verurteilung durch ein russisches Militärgericht - Anrechnung von in der Sowjetunion verbüßter Strafhaft - Dem Urkundenbeweis zugängliche, in den Gerichtsakten oder deren Anlagebänden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 245

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 347
  • NJW 1963, 1318
  • MDR 1963, 775
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 20.12.1907 - II 792/07

    1. Kann trotz § 2 Abs. 2 St.G.B.'s bestraft werden, wer als Beamter der

    Auszug aus BGH, 14.05.1963 - 1 StR 120/63
    Schriftstücke oder Anlagen der Gerichtsakten werden erst dadurch zu herbeigeschafften Beweismitteln im Sinne des § 245 StPO, daß ein Prozeßbeteiligter ihre Verwendung als Beweismittel beantragt (im Anschluß an RGSt 41, 4, 13).

    An diesem schon in der Rechtsprechung des Reichsgerichts aufgestellten und vom Bundesgerichtshof bestätigten Erfordernis (RGSt 41, 4, 13; BGH Urt. vom 8. April 1954 - 4 StR 866/53), das sich aus dem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang der Vorschrift ergibt, ist festzuhalten.

  • BGH, 08.04.1954 - 4 StR 866/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.05.1963 - 1 StR 120/63
    An diesem schon in der Rechtsprechung des Reichsgerichts aufgestellten und vom Bundesgerichtshof bestätigten Erfordernis (RGSt 41, 4, 13; BGH Urt. vom 8. April 1954 - 4 StR 866/53), das sich aus dem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang der Vorschrift ergibt, ist festzuhalten.
  • BGH, 29.07.2021 - 3 StR 445/20

    Mitsichführen einer Schusswaffe oder eines sonstigen Gegenstands beim

    Hierfür bedarf es vielmehr einer Erklärung des Gerichts, ein tatsächlich vorhandenes Beweismittel nutzen zu wollen, also der sogenannten Konstatierung der Beweismittelqualität (vgl. BGH, Urteile vom 30. August 1990 - 3 StR 459/87, BGHSt 37, 168, 171 f.; vom 14. Mai 1963 - 1 StR 120/63, BGHSt 18, 347; KKStPO/Krehl, 8. Aufl., § 245 Rn. 3, 13; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 245 Rn. 5).
  • BGH, 30.08.1990 - 3 StR 459/87

    Herbeischaffung eines Beweismittels

    Akten, Beiakten, Beweismittelordner, sonstige Urkundensammlungen oder Geschäftsbücher sind in ihrer Gesamtheit durch ihr Vorhandensein an Gerichtsstelle allein noch keine herbeigeschafften Beweismittel i.S. des § 245 Abs. 1 StPO; sie erhalten diese Qualität erst durch konkrete Bezeichnung und Individualisierung einzelner Urkunden, auf die es zu Beweiszwecken ankommt (so schon zur alten Fassung des § 245 StPO BGHSt 18, 347 [BGH 14.05.1963 - 1 StR 120/63]; Alsberg/Nüse/Meyer a.a.O. S. 793 f. m.w.N.) durch das Gericht.
  • BGH, 29.03.1972 - 2 StR 118/71

    Verurteilung wegen Hehlerei und wegen Diebstahls - Bildung einer

    Ein Verstoß gegen § 245 StPO liegt schon deshalb nicht vor, weil sich die Quittung nicht bei den Akten befunden hat und weil ferner kein Beweisantrag gestellt worden ist, der die Quittung (deren Wortlaut oder Inhalt) zum Gegenstand hatte (vgl. RGSt 41, 4, 31; BGHSt 18, 347 [BGH 14.05.1963 - 1 StR 120/63]).
  • BGH, 12.03.1974 - 5 StR 11/74

    Ablehnung eines an einer Hauptverhandlung Mitwirkenden auf Grund seiner

    Er wäre es nur gewesen, wenn ein Verfahrensbeteiligter beantragt hätte, ihn in Augenschein zu nehmen (BGHSt 18, 347).
  • BGH, 04.05.1976 - 5 StR 180/75

    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrages aus Gründen der fehlenden

    Der Sitzungsstaatsanwalt hatte ihre Benutzung als Urkundenbeweismittel ausdrücklich beantragt und sie auch deutlich genug bezeichnet (BGHSt 18, 347).
  • BGH, 21.03.1973 - 2 StR 440/72

    Beschränkung der Verteidigung im Strafprozess - Fortsetzung der Hauptverhandlung

    § 245 StPO gilt in solchen Fällen erst, wenn ein Verfahrensbeteiligter unter Benennung der einzelnen Urkunden deren Verwendung als Beweismittel beantragt (BGHSt 18, 347).
  • BGH, 18.06.1969 - 2 StR 53/69

    Revisionsrechtliche Rüge der unvollständigen Vernehmung eines Zeugen durch das

    Soweit der Beschwerdeführer in bezug auf dem Landgericht vorliegende Urkunden Verletzung der §§ 244 Abs. 2 und 245 StPO rügt, kann auf BGHSt 4, 125, 126 [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52] und BGHSt 18, 347 [BGH 14.05.1963 - 1 StR 120/63] verwiesen werden.
  • BGH, 03.09.1968 - 1 StR 632/67

    Einlegung einer Verfahrensrüge und einer Sachrüge im Revisionsverfahren -

    Die Geburtsurkunden waren im vorliegenden Fall keine herbeigeschafften Beweismittel (BGHSt 18, 347 [BGH 14.05.1963 - 1 StR 120/63]).
  • BGH, 02.07.1963 - 1 StR 199/63

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzten Betruges, wegen

    Ein solcher Antrag ist nicht gestellt worden (vgl. HGSt 41, 4, 13 ; BGH Urt. v. 14. Mai 1963, 1 StR 120/63 = NJW 1963, 1318 Nr. 12).
  • BGH, 17.03.1967 - 4 StR 9/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Die Pflicht des Gerichts zur Erstreckung der Beweisaufnahme auf das Filmtagebuch hing davon ab, daß ein Prozeßbeteiligter seinen Gebrauch, also die Verlesung zum Zwecke der Feststellung seines Inhalts, in der Verhandlung anregte, daß der Angeklagte oder sein Verteidiger es alsdann vorlegte und daß seine Gebrauchsfähigkeit festgestellt wurde (vgl. BGHSt 18, 347 [BGH 14.05.1963 - 1 StR 120/63]; BGH MDR 1953, 723; Urteil des Senats 4 StR 866/53 vom 8. April 1954).
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