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   BGH, 09.04.1968 - 1 StR 60/68   

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https://dejure.org/1968,422
BGH, 09.04.1968 - 1 StR 60/68 (https://dejure.org/1968,422)
BGH, Entscheidung vom 09.04.1968 - 1 StR 60/68 (https://dejure.org/1968,422)
BGH, Entscheidung vom 09. April 1968 - 1 StR 60/68 (https://dejure.org/1968,422)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Autostraßenraubs in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 316 a Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 114
  • NJW 1968, 1435
  • MDR 1968, 599
  • DB 1968, 1023
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.12.1962 - 1 StR 452/62
    Auszug aus BGH, 09.04.1968 - 1 StR 60/68
    Ein Raubüberfall, der zwar planmäßig an einsamer Stelle, jedoch, nach längerem Fußmarsch, weit ab vom allgemeinen Straßenverkehr ausgeführt wird, ist kein Autostraßenraub, selbst wenn der Täter das Opfer im Kraftwagen fortgelockt hatte und sich in diesem nach vollbrachter Tat in Sicherheit bringt (teilweise abweichend von BGHSt 18, 170, 173).

    Allerdings hat der Senat in BGHSt 18, 170 (Leitsatz Nr. 1, letzter Satz) und S. 173 - übrigens im Anschluß an einen Gedanken in BGHSt 13, 27, 31 - ausgesprochen, es könne auch eine Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs sein, wenn der Täter mit Hilfe des Fahrzeugs unerkannt entkommen will.

  • BGH, 27.02.1959 - 4 StR 527/58
    Auszug aus BGH, 09.04.1968 - 1 StR 60/68
    Allerdings hat der Senat in BGHSt 18, 170 (Leitsatz Nr. 1, letzter Satz) und S. 173 - übrigens im Anschluß an einen Gedanken in BGHSt 13, 27, 31 - ausgesprochen, es könne auch eine Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs sein, wenn der Täter mit Hilfe des Fahrzeugs unerkannt entkommen will.
  • BGH, 13.01.1965 - 2 StR 539/64

    Verurteilung wegen Autostraßenraubes - Tatbegehung unter Ausnutzung der

    Auszug aus BGH, 09.04.1968 - 1 StR 60/68
    In der Allgemeinheit des Leitsatzes, losgelöst von der Sachlage des damaligen Falls, hält der Senat an dieser Ansicht nicht fest, gegen die übrigens der 2. Strafsenat (Urt. v. 13. Januar 1965, 2 StR 539/64) Bedenken geäußert hat.
  • BGH, 29.04.1954 - 4 StR 837/53
    Auszug aus BGH, 09.04.1968 - 1 StR 60/68
    Unbeschadet solcher, aus der Besonderheit des Einzelfalls zu erklärender Verschiedenheit der Akzente ist diese Rechtsprechung im Kern bei den Grundsätzen der Entscheidungen BGHSt 5, 280, 282 und 6, 82, 83, 84 (Überfälle auf den Fahrer) sowie BGHSt 13, 29, 31 (Überfall auf einen Passagier) geblieben.
  • BGH, 14.01.1964 - 5 StR 571/63
    Auszug aus BGH, 09.04.1968 - 1 StR 60/68
    Diese Formulierungen sind, wie der 5. Strafsenat in BGHSt 19, 191, 192 zutreffend bemerkt, aus der speziellen Gestaltung des dort entschiedenen Falls zu erklären.
  • BGH, 10.05.1963 - 4 StR 115/63

    Verletzung der Aufklärungspflicht auf Grund fehlender Untersuchung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 09.04.1968 - 1 StR 60/68
    Das Vorhaben, nach dem Überfall den Wagen als Fluchtmittel zu benutzen, kann allenfalls als zusätzlicher Gesichtspunkt verwendet werden, z.B. wenn das Fahrzeug in geringer Entfernung abfahrbereit steht (BGH Urt. v. 10. Mai 1963, 4 StR 115/63) oder gar einer der Tatbeteiligten seinen Wagen am Tatort, für die alsbaldige Flucht des Haupttäters bereit hält (BGHSt 13, 31).
  • BGH, 12.01.1954 - 1 StR 631/53
    Auszug aus BGH, 09.04.1968 - 1 StR 60/68
    Unbeschadet solcher, aus der Besonderheit des Einzelfalls zu erklärender Verschiedenheit der Akzente ist diese Rechtsprechung im Kern bei den Grundsätzen der Entscheidungen BGHSt 5, 280, 282 und 6, 82, 83, 84 (Überfälle auf den Fahrer) sowie BGHSt 13, 29, 31 (Überfall auf einen Passagier) geblieben.
  • BGH, 02.03.1962 - 4 StR 534/61
    Auszug aus BGH, 09.04.1968 - 1 StR 60/68
    Dem Urteilszusammenhang ist zu entnehmen, daß der Überfall auf einem öffentlichen Weg (BGHSt 17, 159, 160) stattgefunden hat.
  • BGH, 19.11.1985 - 1 StR 489/85

    Tatbestandsvollendung; Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs

    Unter Hinweis auf die Entscheidungen des Senats in BGHSt 5, 284 und 22, 114 hebt es darauf ab, daß die Täter bereits mit Angriffsvorsatz in dem Kfz des Nebenklägers Platz genommen, ihn dann plangemäß an eine einsame Stelle gelockt und ihn dort veranlaßt haben, auszusteigen und mit ihnen noch 155 m weiter weg von der Straße zu gehen, um ihn alsdann ungestört überfallen zu können; damit sei von den Angeklagten die durch das Kfz geschaffene Vereinzelung und die damit verbundene Nichterreichbarkeit fremder Hilfe plangemäß ausgenutzt worden.

    Der für die Annahme des Merkmals "Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs" erforderliche räumliche Zusammenhang (vgl. BGHSt 22, 114, 116 f.) [BGH 09.04.1968 - 1 StR 60/68] zu dem an der Straße zurückgelassenen Pkw war angesichts der Entfernung von 155 m unterbrochen.

    In dem der Entscheidung BGHSt 22, 114 zugrundeliegenden Fall hatten die Täter in ihren vor Antritt der Fahrt verabredeten Tatplan aufgenommen, den Mitfahrer zunächst an einen abgelegenen Ort zu fahren, wo der Wagen abgestellt werden sollte, und ihn von dort aus unter einem Vorwand weiter in die Weinberge zu locken, wo dann erst der Überfall stattfinden sollte, so daß schon der Tatplan keinen Angriff "unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs" vorsah und infolgedessen ein Schuldspruch nach § 316 a Abs. 1 StGB nicht in Betracht kam.

    Sollten die Angeklagten von vornherein vorgehabt haben, ihr Opfer vom Haltepunkt aus an eine weit entfernte Stelle außerhalb des Straßenbereichs zu locken, bevor sie den beabsichtigten Raub ausführten, so wäre die so verursachte Vereinzelung des Opfers keine Gefahrenlage mehr, die dem fließenden Straßenverkehr eigentümlich ist (BGHSt 22, 114, 116) [BGH 09.04.1968 - 1 StR 60/68].

  • BGH, 01.06.1989 - 4 StR 135/89

    Schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher gemeinschaftlicher

    § 316 a StGB scheidet aus, wenn das Fahrzeug nur als Beförderungsmittel zum Tatort benutzt wird, dieser selbst aber zu dem Verkehr als solchem keine ihm wesenseigene Beziehung hat (BGHSt 5, 280, 282; 22, 114, 116).

    Der Bundesgerichtshof hat dementsprechend eine Beziehung zum Verkehr verneint bei einem Tatort, der in einer Entfernung von etwa 750 m vom Halteplatz des Fahrzeugs auf einem einsamen Feldweg in den Weinbergen lag (BGHSt 22, 114, 115) oder der sich 155 m von dem an der Straße zurückgelassenen Pkw entfernt in einem Schrebergartengelände befand (BGHSt 33, 378, 380) [BGH 19.11.1985 - 1 StR 489/85].

    In beiden Fällen begründete die besondere Einsamkeit der Tatorte keine Gefahrenlage mehr, die dem "fließenden Straßenverkehr eigentümlich" ist; der räumliche Zusammenhang zu den in ziemlicher Entfernung zurückgelassenen Fahrzeugen war unterbrochen (BGHSt 22, 114, 116 f.; 33, 378, 380) [BGH 19.11.1985 - 1 StR 489/85].

  • BGH, 14.01.1992 - 5 StR 618/91

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des

    Allerdings wird dieses Merkmal nicht schon dadurch erfüllt, daß Gegenstand des Raubes ein fahrbereites Kraftfahrzeug ist (BGHSt 24, 320, ausführlicher NJW 1972, 913) oder daß darüber hinaus der Täter das Fahrzeug als Fluchtmittel nutzen will (BGHSt 22, 114, 117 m.N. der früheren teilweise weitergehenden Rechtsprechung; BGH NJW 1969, 1679).
  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 185/96

    Tatbestand nicht verwirklicht - Angriff auf den Fahrer oder Beifahrer - Ruhender

    Dagegen scheidet die Anwendung des § 316 a StGB aus, wenn das Fahrzeug lediglich als Beförderungsmittel zum Tatort benutzt wird, dieser selbst zum fließenden Verkehr aber keine ihm wesenseigene Beziehung hat (BGHSt 22, 114, 116).
  • BGH, 28.01.1971 - 4 StR 552/70

    Beschränkt eingelegte Revision zur Verurteilung wegen Straßenraubes -

    Wann dies der Fall ist, kann im Einzelfall fraglich sein (vgl. BGHSt 22, 114, 117 [BGH 09.04.1968 - 1 StR 60/68]; BGH NJW 1969, 1679; LM StGB § 316 a Nr. 12).

    Denn dadurch wurde die nahe Beziehung der Tat zur Benutzung des Fahrzeugs als Verkehrsmittel nicht aufgehoben (BGHSt 13, 27, 30 [BGH 24.02.1959 - 4 StR 527/58]; 19, 191, 192 [BGH 14.01.1964 - 5 StR 571/63]; 22, 114, 116) [BGH 09.04.1968 - 1 StR 60/68].

  • BGH, 09.12.1970 - 3 StR 143/70

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Autostraßenraubes in Tateinheit mit

    Der Angriff auf den Zeugen R. ist unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs erfolgt, indem die Angeklagten die für R. durch die Autofahrt geschaffene Gefahrenlage ausgenutzt haben (BGHSt 13, 27, 30 [BGH 24.02.1959 - 4 StR 527/58]; 22, 114, 116) [BGH 09.04.1968 - 1 StR 60/68].

    Ihre Berufung auf die Entscheidung BGHSt 22, 114 geht fehl, da dort die Sachlage eine andere war.

  • BGH, 15.02.1977 - 1 StR 12/77

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer und versuchter schwerer Raub - Verabredung

    Der Angeklagte nahm auf Grund des Tatplans auch an, daß der in seiner Vorstellung unmittelbar bevorstehende Angriff auf die Entschlußfreiheit der den Geldtransport bewachenden Männer und auf deren Leib und Leben - durch Bedrohen mit ungeladenen, aber als gebrauchsbereit erscheinenden Schußwaffen - unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs (vgl. dazu BGHSt 13, 27, 31; 18, 170, 172; 19, 191, 192; 22, 114, 116; 24, 320, 321) vonstatten gehen sollte.
  • BGH, 30.04.1974 - 4 StR 92/74

    Voraussetzungen einer Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen räuberischen

    An dieser Ansicht hat er auch in der Entscheidung BGHSt 22, 114 ersichtlich festhalten wollen, die in anderer Hinsicht von BGHSt 18, 170 abweicht.
  • BGH, 26.01.1972 - 2 StR 631/71

    Selbstzueignungsabsicht beim Täter als Voraussetzung des § 316a Strafgesetzbuch

    Er hält insoweit an der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fest (vgl. BGHSt 22, 114, 116 [BGH 09.04.1968 - 1 StR 60/68] oben).
  • BGH, 02.04.1980 - 2 StR 94/80

    Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs bei haltendem Fahrzeug

    Sie muß aber in naher Beziehung zur Benutzung des Kraftfahrzeugs als Verkehrsmittel stehen; das Kraftfahrzeug muß im Tatplan als Transportmittel eine Rolle spielen (BGHSt 19, 191 f; 22, 114, 116; BGH, Urteil vom 31. Mai 1979 - 4 StR 194/79 -).
  • BGH, 16.06.1970 - 1 StR 79/70

    Fehlender Vermerk in der Niederschrift über die Gelegenheit des Beklagten zur

  • BGH, 28.04.1970 - 1 StR 38/70

    Innerer Tatbestand des Autostraßenraubs - Erfordernis der Absicht, den Führer des

  • BGH, 31.05.1979 - 4 StR 194/79

    Ausnutzung der durch die Fortbewegung eines Kraftfahrzeugs besonders geschaffenen

  • BGH, 24.08.1972 - 4 StR 306/72

    Die Voraussetzungen der Beihilfe - Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme

  • BGH, 03.09.1974 - 5 StR 233/74

    Vorliegen eines Ablehnungsgrundes bezüglich eines beisitzenden Richters -

  • BGH, 03.04.1974 - 2 StR 124/74

    Raubüberfall auf einen Mitfahrer in dessen auf der Standspur einer Autobahn

  • BGH, 11.02.1970 - 2 StR 600/69

    Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs wegen Wegnahme eines

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