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   BGH, 09.07.1974 - 1 StR 283/74   

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https://dejure.org/1974,914
BGH, 09.07.1974 - 1 StR 283/74 (https://dejure.org/1974,914)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1974 - 1 StR 283/74 (https://dejure.org/1974,914)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1974 - 1 StR 283/74 (https://dejure.org/1974,914)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Übersendung - Anhörungsbogen - Unterbrechung der Verjährung - Verfolgungsverjährung - Verwarnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG (a.F.) § 29 Abs. 1 Nr. 1

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 344
  • NJW 1974, 1777
  • MDR 1974, 855
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.08.1972 - 4 StR 292/72

    Verjährungsunterbrechung im OWi-Verfahren auch dann, wenn der Anhörungsbogen

    Auszug aus BGH, 09.07.1974 - 1 StR 283/74
    Die Anordnung der Übersendung eines Anhörungsbogens unterbricht die Verfolgungsverjährung nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 (2. Alternative) OWiG, auch wenn zugleich eine Verwarnung ausgesprochen wird (im Anschluß an BGHSt 25, 6).

    Die Anordnung der Übersendung eines Anhörungsbogens unterbricht die Verfolgungsverjährung nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 (2. Alternative) OWiG, auch wenn zugleich eine Verwarnung ausgesprochen wird (im Anschluß an BGHSt 25, 6).

    Von dem in BGHSt 25, 6 zur Entscheidung gestellten Sachverhalt unterscheidet sich der vorliegende dadurch, daß hier die Übersendung eines Anhörungsbogens mit gleichzeitiger Verwarnung veranlaßt war.

    Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs vertritt in BGHSt 25, 6 die Auffassung, daß die Anordnung der Übersendung eines Anhörungsbogens die Verfolgungsverjährung nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 (2. Alternative) OWiG auch dann unterbricht, wenn der Bogen dem Betroffenen nicht zugeht.

    Mit der Anordnung der Übersendung eines solchen kombinierten Vordrucks nimmt die Verwaltungsbehörde eine Verfolgungshandlung vor und stellt sie nicht etwa erst als möglich in Aussicht (BGHSt 25, 6, 8).

  • OLG Köln, 17.11.1972 - Ss OWi 135/72
    Auszug aus BGH, 09.07.1974 - 1 StR 283/74
    An dieser Entscheidung sieht sich das Bayerische Oberste Landesgericht durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Köln vom 17. November 1972 (MDR 1973, 430 = VRS 44, 450) gehindert.
  • BayObLG, 22.04.1970 - 5 Ws (B) 14/70
    Auszug aus BGH, 09.07.1974 - 1 StR 283/74
    Verwarnungs- und Ermittlungsverfahren schließen sich nicht aus (BayObLGSt 1970, 88, 91; …
  • BayObLG, 30.09.2021 - 201 ObOWi 1165/21

    Keine Verjährungsunterbrechung bei Anordnung der Vernehmung des Betroffenen, die

    Wäre die Unterbrechungswirkung vom Zugang abhängig, so wäre damit der Lauf der Verjährungsfrist an ein Ereignis geknüpft, das außerhalb der Einwirkung des Verfügenden liegt (BGH, Beschluss vom 09.07.1974 - 1 StR 283/74 bei juris Rn. 7).
  • OLG Koblenz, 19.04.2001 - 1 Ss 91/01

    Ordnungswidrigkeit, Verjährung, Verfolgungsverjährung, Unterbrechung,

    Der Gesetzgeber hat diese Rechtsauffassung mit der seit dem 1. Januar 1975 geltenden Fassung des § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG dadurch bestätigt, dass er neben der Bekanntgabe von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens ausdrücklich auch die entsprechende behördeninterne Anordnung, d.h. die Anordnung der Übersendung eines Anhörungsbogens, in den Katalog der Unterbrechungshandlungen aufgenommen hat (siehe auch BGHSt 25, 344, 346; OLG Stuttgart NZV 98, 214).
  • OLG Hamm, 07.09.1987 - 2 Ss OWi 1048/87

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung; Anordnung der Übersendung eines

    Für die Unterbrechungswirkung kommt es nicht darauf an, ob dieser Anhörungsbogen dem Betroff. auch zugegangen ist (vgl. z. B. BGHSt 25, 6 ff. und BGHSt 25, 344, 346).
  • OLG Köln, 20.02.1981 - Ss 80/81

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch Bekanntgabe der Einleitung eines

    Verwarnungs- und Ermittlungsverfahren schließen sich zwar nicht aus, so dass die Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Aufforderung zur Stellungnahme mit einer schriftlichen Verwarnung verbunden werden kann (BGHSt 25, 344 = VRS 47, 29o; OLG Hamburg MDR 1979, 1046).
  • LG Berlin, 08.11.2017 - 528 Qs 73/17

    Zuständigkeit für Ordnungswidrigkeit nach Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

    Da die Anordnung nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG weder dem Betroffenen zur Kenntnis gelangen, noch sonst in irgendeiner Form nach außen in Erscheinung treten muss (BGH, Beschluss vom 9. Juli 1974, 1 StR 283/74, NJW 1974, 1977), ist für sich genommen schon der Ausdruck des Schreibens vom 3. Mai 2016 als Anordnung im Sinne des § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG zu verstehen (hierzu Graf, in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 4. Auflage 2014, § 33 Rn. 31 m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 17.05.1979 - 1 Ss 266/79

    Vorrang der Verjährung für Ordnungswidrigkeiten nach dem bundesrechtlichen

    Zwar wurde die Verjährung hier durch den Verwarnungsbescheid vom 14. Juni 1978 gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG unterbrochen (vgl. BGH NJW 1974, 1777).
  • OLG Stuttgart, 30.04.1980 - 1 Ss 295/80
    Durch ein am Fahrzeug angebrachtes Formblatt, in dem dem Verkehrsteilnehmer eine bestimmte Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt wird, wird die Verjährung dieser Verkehrsordnungswidrigkeit nur dann unterbrochen, wenn aus der Mitteilung hervorgeht, daß im Bußgeldverfahren vorgegangen wird und daß dieses Verfahren schon eingeleitet ist, das heißt nicht nur eine in Zukunft in Betracht kommende Möglichkeit darstellt (Vergleiche BGH, 1974-07-09, 1 StR 283/74, VRS 47, 290 (1974)).
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