Rechtsprechung
   BGH, 31.10.1978 - 5 StR 432/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,659
BGH, 31.10.1978 - 5 StR 432/78 (https://dejure.org/1978,659)
BGH, Entscheidung vom 31.10.1978 - 5 StR 432/78 (https://dejure.org/1978,659)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 1978 - 5 StR 432/78 (https://dejure.org/1978,659)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,659) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für eine Vorlagefrage vor dem Bundesgerichtshof - Aufstellen eines Stellschildes mit politischer Werbung unter dem Aspekt einer Sondernutzung nach dem hamburgischen Wegegesetz (HWG) - Bedeutung der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls für die Beurteilung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 165
  • NJW 1979, 435
  • MDR 1979, 154
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78

    Sondernutzungsgebühren für Gestattung parteipolitischer Werbung

    Auszug aus BGH, 31.10.1978 - 5 StR 432/78
    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juni 1978 (NJW 1978, 1933) betrifft ebenfalls einen anderen Sachverhalt; es geht dort um das Aufstellen und Anbringen von zahlreichen verkehrsfremden und platzraubenden Einrichtungen (a.a.O. S. 1934).
  • BGH, 28.01.1957 - III ZR 141/55

    Umfang des Gemeingebrauchs an öffentlichen Straßen; Eingriff in einen

    Auszug aus BGH, 31.10.1978 - 5 StR 432/78
    Bei der Abgrenzung des Gemeingebrauchs von der erlaubnispflichtigen Sondernutzung sind allgemeingültige Aussagen nur in geringem Maße möglich (BVerwGE 4, 342, 344; vgl. auch die zu Fragen der Anliegernutzung ergangenen Entscheidungen BGHZ 22, 395, 397; 23, 157, 166 und BGH NJW 1957, 1396, 1397).
  • BVerwG, 14.03.1957 - I C 16.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.10.1978 - 5 StR 432/78
    Bei der Abgrenzung des Gemeingebrauchs von der erlaubnispflichtigen Sondernutzung sind allgemeingültige Aussagen nur in geringem Maße möglich (BVerwGE 4, 342, 344; vgl. auch die zu Fragen der Anliegernutzung ergangenen Entscheidungen BGHZ 22, 395, 397; 23, 157, 166 und BGH NJW 1957, 1396, 1397).
  • BGH, 01.02.1977 - 1 StR 741/76

    Festsetzung einer Geldbuße wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit - Unterbrechung

    Auszug aus BGH, 31.10.1978 - 5 StR 432/78
    Schon diese aufgezeigten tatsächlichen Unterschiede sind so bedeutend, daß nicht davon ausgegangen werden kann, das vorlegende Gericht habe trotz abweichender Fallgestaltung über dieselbe Rechtsfrage (BGHSt 13, 5, 7; 27, 110, 112) zu entscheiden wie die Oberlandesgerichte Karlsruhe und Celle.
  • BGH, 19.12.1956 - V ZR 181/55

    Fremdreklame an Bauzaun

    Auszug aus BGH, 31.10.1978 - 5 StR 432/78
    Bei der Abgrenzung des Gemeingebrauchs von der erlaubnispflichtigen Sondernutzung sind allgemeingültige Aussagen nur in geringem Maße möglich (BVerwGE 4, 342, 344; vgl. auch die zu Fragen der Anliegernutzung ergangenen Entscheidungen BGHZ 22, 395, 397; 23, 157, 166 und BGH NJW 1957, 1396, 1397).
  • BGH, 15.05.1957 - V ZR 143/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.10.1978 - 5 StR 432/78
    Bei der Abgrenzung des Gemeingebrauchs von der erlaubnispflichtigen Sondernutzung sind allgemeingültige Aussagen nur in geringem Maße möglich (BVerwGE 4, 342, 344; vgl. auch die zu Fragen der Anliegernutzung ergangenen Entscheidungen BGHZ 22, 395, 397; 23, 157, 166 und BGH NJW 1957, 1396, 1397).
  • BGH, 20.02.1959 - 1 StR 90/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.10.1978 - 5 StR 432/78
    Schon diese aufgezeigten tatsächlichen Unterschiede sind so bedeutend, daß nicht davon ausgegangen werden kann, das vorlegende Gericht habe trotz abweichender Fallgestaltung über dieselbe Rechtsfrage (BGHSt 13, 5, 7; 27, 110, 112) zu entscheiden wie die Oberlandesgerichte Karlsruhe und Celle.
  • BGH, 12.01.1978 - 4 StR 34/77

    Unerlaubte Sondernutzung - Gemeingebrauch eines Gehweges - Sondernutzung eines

    Auszug aus BGH, 31.10.1978 - 5 StR 432/78
    Da die Voraussetzungen des § 121 Abs. 2 GVG schon wegen der Unterschiedlichkeit der Sachverhalte nicht vorliegen, kann offen bleiben, ob die Vielzahl der geschichtlich gewachsenen und örtlich teils verschiedenen Erscheinungsformen des Gemeingebrauchs nicht schon in den Straßengesetzen einzelner Länder zum Ausdruck kommt, und zwar in der Weise, daß sich jedenfalls aus den Landesgesetzen eine allgemeine und einheitliche Abgrenzung des Gemeingebrauchs nicht entnehmen läßt (vgl. Beschlüsse des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 1978 - 4 StR 34/77 - = VRS 54, 374 und vom 21. März 1978 - 4 StR 422/77 - = VRS 54, 376).
  • OLG Karlsruhe, 15.04.1976 - 3 Ss (B) 231/75
    Auszug aus BGH, 31.10.1978 - 5 StR 432/78
    An der Verwerfung der Rechtsbeschwerde sieht es sich durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 15. April 1976 (NJW 1976, 1360) und den Beschluß des Oberlandesgerichts Celle vom 9. Dezember 1976 (Nds Rpfl 1977, 66) gehindert.
  • BGH, 21.03.1978 - 4 StR 422/77

    Aufstellen eines Tisches zum Sammeln von Unterschriften für die Wahllisten einer

    Auszug aus BGH, 31.10.1978 - 5 StR 432/78
    Da die Voraussetzungen des § 121 Abs. 2 GVG schon wegen der Unterschiedlichkeit der Sachverhalte nicht vorliegen, kann offen bleiben, ob die Vielzahl der geschichtlich gewachsenen und örtlich teils verschiedenen Erscheinungsformen des Gemeingebrauchs nicht schon in den Straßengesetzen einzelner Länder zum Ausdruck kommt, und zwar in der Weise, daß sich jedenfalls aus den Landesgesetzen eine allgemeine und einheitliche Abgrenzung des Gemeingebrauchs nicht entnehmen läßt (vgl. Beschlüsse des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 1978 - 4 StR 34/77 - = VRS 54, 374 und vom 21. März 1978 - 4 StR 422/77 - = VRS 54, 376).
  • BGH, 17.03.1993 - VIII ZR 180/92

    Laufzeit der Dauerschuld ab Vertragsbeginn - Verbot alternativloser

    Soweit das Urteil des XI. Zivilsenats im Leitsatz und in den Entscheidungsgründen über den zu beurteilenden Fall (Klausel mit einer vorgegebenen begrenzten Zahl von Ausfüllungsalternativen) hinausgehende Formulierungen enthält, zwingt dies den erkennenden Senat nicht zur Anfrage gemäß § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG, weil es sich dabei nicht um die Entscheidung des XI. Zivilsenats tragende Ausführungen handelt (vgl. z.B. BGHZ 55, 137, 146; BGHSt 18, 324; 28, 165, 166 [BGH 31.10.1978 - 5 StR 432/78]; Kissel, GVG, § 136 Rdnr. 1 in Verbindung mit § 211 Rdnr. 22).
  • BGH, 15.11.2007 - 4 StR 400/07

    Voraussetzungen einer Divergenzvorlage (Abgrenzung von nicht vorlagefähigen

    (...) Im Hinblick auf das Wesen der Strafzumessung, die zugleich tatrichterlicher Wertungsakt und Rechtsanwendung auf einen bestimmten Strafzumessungssachverhalt unter vom Gesetzgeber formulierte Strafzumessungskriterien und -leitlinien ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05 und 2 BvR 136/05 Rdnr. 78 (= NStZ 2007, 598ff.)), muss daher in der Regel davon ausgegangen werden, dass sich die Rechtsausführungen der Obergerichte zu den Grenzen schuldangemessenen Strafens nur auf den der Entscheidung zugrunde liegenden Einzelfall beziehen (vgl. BGHSt 27, 212, 215f; 28, 318, 324f; Schäfer Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdnr. 485), mögen sie auch so formuliert sein, dass sie als grundsätzliche Aussage aufgefasst werden könnten (vgl. BGHSt 18, 324, 325f; 28, 165, 166; NStZ 1988, 270f).
  • BGH, 11.06.1981 - 4 StR 298/80

    Zwangsweise Entfernung vom Unfallort - § 142 Abs. 1, Abs. 2 StGB,

    Rechtlich unverbindliche Hinweise, Wendungen, die verallgemeinernd über den zu entscheidenden Fall hinausgehen, zwingen selbst dann nicht zur Vorlegung, wenn sie in dem Teil der Gründe stehen, auf dem die Entscheidung beruht (BGHSt 18, 324; 27, 212, 213 [BGH 28.06.1977 - 5 StR 30/77]; 28, 165, 166) [BGH 31.10.1978 - 5 StR 432/78].
  • BGH, 24.04.1986 - 2 StR 565/85

    Verwerflichkeit einer Verkehrsbehinderung

    Er bestimmt auch da, wo es dem Revisionsgericht nicht gelingt, sich in seiner Ausdrucksweise auf ihn zu beschränken, die Tragweite des Urteils für künftige Fälle (BGHSt 18, 324, 326; 28, 165, 166 [BGH 31.10.1978 - 5 StR 432/78]; 30, 160, 163; Salger in KK GVG § 121 Rdn. 38 m.w.N.).
  • BGH, 05.11.1991 - 4 StR 350/91

    Umfang der Feststellungen bei der Verhängung eines Fahrverbots bei erstmaliger

    Da jedoch die Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm, auch auf diesen Sachverhalt seien die Kriterien der BKatV zur Anwendung zu bringen, soweit es die Höhe und/oder Dauer der zu verhängenden Rechtsfolgen betrifft, nicht unvertretbar ist, und das Gewicht tatsächlicher Unterschiede im Zusammenhang mit der Art der Rechtsfrage, die es zu entscheiden gilt, bewertet werden muß (BGHSt 28, 165, 167), ist die Zulässigkeit der Vorlegung zu bejahen (vgl. KK 2. Aufl. Rdn. 44 zu § 121 GVG).
  • BGH, 18.06.2020 - 1 StR 95/20

    Vorlageverfahren; statthafter Rechtsbehelf gegen einen amtsgerichtlichen

    Vielmehr liegt unter Beachtung der Art der vorgelegten Rechtsfrage (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. November 1991 - 4 StR 350/91, BGHSt 38, 106, 108 f. und vom 31. Oktober 1978 - 5 StR 432/78, BGHSt 28, 165, 167 f.) ein in wesentlichen Belangen abweichender Sachverhalt vor, bei dem auch nach der Rechtsansicht u.a. des Bundesgerichtshofs (BGHSt 31, 361) die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gemäß § 79 OWiG nicht von vornherein ausscheidet.
  • OLG Karlsruhe, 04.08.2010 - 2 Ws 227/10

    Vorlage an den BGH nicht zulässig

    Zwar kann es an der Identität der Rechtsfrage dann fehlen, wenn der Sachverhalt in dem bereits entschiedenen Fall im Tatsächlichen wesentlich anders gelagert ist (BGHSt 28, 165, 166; 38, 106, 108; 40, 395, 396; NStZ 1995, 38, 39; KK-Hannich zu § 121 GVG Rn 34).

    Doch gilt dies nicht, wenn eine Bewertung des Gewichts der tatsächlichen Unterschiede in einer Zusammenschau mit der Art der Rechtsfrage (BGHSt 28, 165, 166 f.; 38, 106, 108 f.) ergibt, dass eine Entscheidung wegen der Gleichheit der Rechtsfrage trotz unterschiedlicher Fallgestaltungen nur einheitlich ergehen kann (vgl. BGHSt 45, 197, 200; vgl. auch BGHSt 40, 395, 396).

  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 207/86

    Nachprüfung der ordnungsgemäßen Ladung zur Berufungsverhandlung im

    Deshalb ist das vorlegende Gericht durch dieses Urteil an der von ihm beabsichtigten Entscheidung nicht gehindert (vgl. BGHSt 28, 165 [BGH 31.10.1978 - 5 StR 432/78]; 34, 71).
  • BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 29.96

    Fernstraßenrecht sondernutzung durch Aufstellen einer Großplakatanschlagtafel

    Der in der Beschwerdebegründung ferner genannte Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 31. Oktober 1978 (NJW 1979, 435) ist ebenfalls für die aufgeworfene Rechtsfrage unergiebig; er hebt hervor: Die Grenzen des Gemeingebrauchs könnten "nur im Hinblick auf die jeweilige Art der Wegebenutzung bestimmt werden"; dabei seien "das Ausmaß der in Anspruch genommenen Wegefläche und die sonstigen räumlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen"; die Vielfalt der geschichtlich gewachsenen Erscheinungsformen des Gemeingebrauchs lasse es "nicht zu, seine rechtlichen Grenzen allenthalben gleichmäßig zu ziehen".
  • BGH, 12.10.2022 - 2 StR 201/21

    Vorlagepflicht bei der angestrebten Abweichung eines Oberlandesgerichts von der

    Die Abweichung muss eine Rechtsfrage betreffen, die in der früheren Entscheidung beantwortet ist und die sich bei der beabsichtigten Entscheidung in identischer Weise stellt; weisen der Sachverhalt der Vorentscheidung und jener der zu treffenden Entscheidung in wesentlichen Beziehungen Verschiedenheiten auf, so dass die sich in beiden Fällen stellende Rechtsfrage unterschiedlich beantwortet werden kann, besteht - ausgehend vom Zweck des § 121 Abs. 2 GVG, die Einheitlichkeit der Rechtsanwendung zu sichern (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2000 - 4 StR 287/99, BGHSt 46, 17, 20) - kein Anlass für eine Vorlage (vgl. Senat, Beschluss vom 24. April 1986 - 2 StR 565/85, BGHSt 34, 71, 76; BGH, Beschlüsse vom 31. Oktober 1978 - 5 StR 432/78, BGHSt 28, 165, 167; vom 18. Juni 2020 - 1 StR 95/20, NStZ-RR 2020, 322 f.; SSW-StPO/Quentin, 4. Aufl., GVG, § 121 Rn. 14; LR-StPO/Franke, 26. Aufl., GVG, § 121 Rn. 64 f.; KK-StPO/Feilcke, 8. Aufl., GVG, § 121 Rn. 34).
  • BGH, 10.08.1993 - 4 ARs 13/93

    Zulässigkeit einer Auslieferung bei höherer Haftstrafe im Ausland als in

  • BGH, 15.11.2007 - 4 StR 362/07

    Voraussetzungen einer Divergenzvorlage (Abgrenzung von nicht vorlagefähigen

  • BVerfG, 10.09.1992 - 2 BvR 869/92

    Verfassungsmäßigkeit des § 180a StGB

  • BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 31.96

    Sondernutzung - Benutzung einer Bundesfernstraße - Aufstellen einer Plakattafel -

  • BGH, 30.01.1979 - 1 StR 303/78

    Aufstellen eines Tisches auf öffentlicher Straße zur politischen Werbung -

  • BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 30.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht